Netz­ent­wick­lungs­plan Strom

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) berechnen den Ausbaubedarf für die kommenden Jahre. Als Grundlage dafür dient der Szenariorahmen, den sie zuvor erstellt haben und den die Bundesnetzagentur genehmigt. Das Ergebnis ihrer Berechnungen ist der Netzentwicklungsplan Strom (NEP).

Aktueller Netzentwicklungsplan 2023-2037/2045

Die Bundesnetzagentur hat den Netzentwicklungsplan 2023-2037/2045 (PDF / 4 MB) am 1. März 2024 bestätigt.

Sie hat dabei die meisten der von den ÜNB beantragten Maßnahmen übernommen. Wesentlicher Bestandteil dieses NEP sind weitere Verbindungen zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ), um das Übertragungsnetz zu einem Klimaneutralitätsnetz auszubauen. Im Vergleich zum geltenden Bundesbedarfsplan umfasst der bestätigte NEP 2023-2037/2045 in insgesamt 123 neuen Maßnahmen gut 4.800 zusätzliche Trassenkilometer. Hinzu kommen Verstärkungen bereits bestehender Verbindungen.

Offshore-Anbindungssysteme

Der NEP 2023-2037/2045 ermittelt nach den Vorgaben des Flächenentwicklungsplans (FEP) auch die Offshore-Anbindungssysteme einschließlich der jeweiligen Inbetriebnahmejahre und landseitigen Netzverknüpfungspunkte. Für die Anbindung von Offshore-Windparks werden im Vergleich zu den bisherigen Planungen 35 weitere Anbindungssysteme in Nord- und Ostsee bis zum Jahr 2045 als erforderlich bestätigt. Damit soll das gesetzliche Ziel erreicht werden, bis dahin Offshore-Windparks mit insgesamt 70 GW an das Übertragungsnetz anzuschließen.

NEP 2023-2037/2045 / Übersicht Nord- und Ostsee (PDF / 1 MB) (Karten)

Ältere Netzentwicklungspläne
Die vorherigen Netzentwicklungspläne, deren Entwürfe und weitere Dokumente können Sie im Archiv herunterladen.

Umweltbericht

Die Ausbaumaßnahmen aus dem NEP haben in der Umsetzung Auswirkungen auf die Umwelt. Welche Umweltbelastungen das sein können, hält die Bundesnetzagentur in einem Umweltbericht fest. Dieser dokumentiert das Ergebnis einer Strategischen Umweltprüfung (SUP).

Zur Vorbereitung eines Bundesbedarfsplans führt die Bundesnetzagentur eine SUP durch. Darin werden die Maßnahmen des zweiten Entwurfs des NEP geprüft. In der SUP werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen dieser Maßnahmen ermittelt, beschrieben und bewertet.

Die SUP beginnt mit der Festlegung des Untersuchungsrahmens. Der legt fest, welchen Umfang und Detaillierungsgrad die SUP aufweisen muss. Außerdem gibt er die Methode der Prüfung vor. Mit dieser Methode erstellt die Bundesnetzagentur den Entwurf des Umweltberichts. An der Festlegung des Untersuchungsrahmens beteiligt die Bundesnetzagentur Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch den Bundesbedarfsplan berührt wird.

Umweltbericht zur Bedarfsermittlung 2023-2037/2045

Im Umweltbericht ermittelt, beschreibt und bewertet die Bundesnetzagentur die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Netzausbauprojekte. Die Bewertungsmethode der vergangenen Durchgänge kam erneut zum Einsatz.

Neu war in dieser Bedarfsermittlung, dass die ÜNB Gleichstrom-Erdkabelvorhaben des Netzentwicklungsplans benannt haben, für die sogenannte Präferenzräume (ZIP / 325 KB)  zu ermitteln waren. Dies betraf die Vorhaben

  • NordOstLink (DC31/DC32),
  • Rhein-Main-Link (DC34, DC35, NOR-x-8 und NOR-x-4),
  • NordWestLink (DC41) sowie
  • SuedWestLink (DC42/DC42plus).

Die ermittelten Präferenzräume wurde anschließend in der SUP zum Bundesbedarfsplan als Untersuchungsräume zugrunde gelegt. Die SUP-Methode wurde daher insbesondere dort angepasst, wo dies aufgrund der Präferenzräume erforderlich war.

Für die ebenfalls geplante Erdkabelverbindung OstWestLink (DC40/DC40plus) konnte die Ermittlung von Präferenzräumen wegen nicht vorhersehbarer Planänderungen nicht abgeschlossen werden. Es ist beabsichtigt, zeitnah eine gesetzliche Grundlage für eine mögliche Nachermittlung der betroffenen Präferenzräume zu schaffen.

In der SUP wurden 185 Maßnahmen bewertet. Davon sind 143 Freileitungen, 15 Erdkabel und 27 Seekabel/Erdkabel. Zu zehn dieser Maßnahmen lagen Angaben für räumliche Alternativen vor. Sie wurden mit den Vorschlagsvarianten der ÜNB verglichen.

Die Methode, mit der die Bundesnetzagentur die SUP durchführt, wurde vorab konsultiert und von der Bundesnetzagentur in einem Untersuchungsrahmen (PDF / 6 MB)  festgelegt.

Ergebnisse im Überblick

Die SUP kommt zu dem Ergebnis, dass rund 49 Prozent der 185 geprüften Maßnahmen geringe oder sehr geringe Auswirkungen auf die Schutzgüter erwarten lassen. Hierbei handelt es sich überwiegend um Maßnahmen der Netzverstärkung oder kürzere Neubauten von Freileitungen. Bei rund 30 Prozent der Maßnahmen werden mit Blick auf die ermittelten Konfliktrisiken hohe oder sehr hohe Umweltauswirkungen erwartet. Dies betrifft insbesondere längere Neubaumaßnahmen, die betrachteten HGÜ-Vorhaben mit Erdkabelvorrang und die Offshore-Anbindungsleitungen in der Nord- und Ostsee, die die Schutzgebiete entlang der Küsten queren.

Die Strategische Umweltprüfung bezieht sich auf die Maßnahmen aus dem zweiten Entwurf des NEP Strom, deren energiewirtschaftlicher Bedarf durch die Bundesnetzagentur bestätigt wurde.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Stellungnahmen zum Entwurf des Umweltberichts

Veröffentlicht sind Stellung­nahmen von Behörden, Ministerien und Parteien, sofern diese einer Publikation nicht wider­sprochen haben. Sonstige Stellung­nahmen sind nur veröffentlicht, wenn ihre Verfasser im Online­formular einer voll­ständigen Ver­öffentlichung aus­drücklich zugestimmt haben.

Stellungnahmen von Behörden I (PDF / 476 MB)
Stellungnahmen von Behörden II (PDF / 444 MB)
Stellungnahmen von Behörden III (PDF / 432 MB)
Stellungnahmen von Behörden IV (PDF / 357 MB)
Stellungnahmen von Privatpersonen, Vereinen und Sonstigen  (PDF / 223 MB)

Ältere Umweltberichte
Die vorherigen Umwelt­berichte, deren Entwürfe und Gutachten können Sie im Archiv herunterladen.

Kontakt

Referat 624

Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: szenariorahmen.netzentwicklung-strom@bnetza.de

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