Netzentwicklungsplan Strom
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) berechnen den Ausbaubedarf für die kommenden Jahre. Als Grundlage dafür dient der Szenariorahmen, den sie zuvor erstellt haben und den die Bundesnetzagentur genehmigt. Das Ergebnis ihrer Berechnungen ist der Netzentwicklungsplan Strom (NEP).
Aktueller Netzentwicklungsplan 2023-2037/2045
Die Bundesnetzagentur hat den Netzentwicklungsplan 2023-2037/2045 (PDF / 4 MB) am 1. März 2024 bestätigt.
Sie hat dabei die meisten der von den ÜNB beantragten Maßnahmen übernommen. Wesentlicher Bestandteil dieses NEP sind weitere Verbindungen zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ), um das Übertragungsnetz zu einem Klimaneutralitätsnetz auszubauen. Im Vergleich zum geltenden Bundesbedarfsplan umfasst der bestätigte NEP 2023-2037/2045 in insgesamt 123 neuen Maßnahmen gut 4.800 zusätzliche Trassenkilometer. Hinzu kommen Verstärkungen bereits bestehender Verbindungen.
Offshore-Anbindungssysteme
Der NEP 2023-2037/2045 ermittelt nach den Vorgaben des Flächenentwicklungsplans (FEP) auch die Offshore-Anbindungssysteme einschließlich der jeweiligen Inbetriebnahmejahre und landseitigen Netzverknüpfungspunkte. Für die Anbindung von Offshore-Windparks werden im Vergleich zu den bisherigen Planungen 35 weitere Anbindungssysteme in Nord- und Ostsee bis zum Jahr 2045 als erforderlich bestätigt. Damit soll das gesetzliche Ziel erreicht werden, bis dahin Offshore-Windparks mit insgesamt 70 GW an das Übertragungsnetz anzuschließen.
NEP 2023-2037/2045 / Übersicht Nord- und Ostsee (PDF / 1 MB) (Karten)
Die vorherigen Netzentwicklungspläne, deren Entwürfe und weitere Dokumente können Sie im Archiv herunterladen.
Umweltbericht
Die Ausbaumaßnahmen aus dem NEP haben in der Umsetzung Auswirkungen auf die Umwelt. Welche Umweltbelastungen das sein können, hält die Bundesnetzagentur in einem Umweltbericht fest. Dieser dokumentiert das Ergebnis einer Strategischen Umweltprüfung (SUP). Den aktuellen Umweltbericht und die vorherigen Durchgänge finden Sie hier.