Insolvenz des Energielieferanten
Wenn Ihr Lieferant insolvent ist oder der Netzbetreiber ihm die Netznutzung verweigert, müssen Sie sich um Ihre Energieversorgung keine Sorgen machen. Trotzdem sind einige wichtige Punkte zu beachten.
Hier können Sie unser Hinweispapier herunterladen Insolvenz des Energielieferanten (pdf / 614 KB)
Informationen zur Musterfeststellungsklage gegen die BEV (Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH) finden Sie auf den Seiten des vzbv und des Bundesamts für Justiz.
Mein insolventer Energieversorger hat die Lieferung eingestellt
Mein Lieferant ist insolvent, beliefert mich aber weiter
Sonderfall: Mein Lieferant ist nicht insolvent, beendet aber die Belieferungstätigkeit.
Von wem und wann bekomme ich eine Schlussabrechnung?
Wann kann ich meine Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden?
Sonderfall: Mein insolventer Energielieferant wurde von einem anderen Unternehmen übernommen
Kontakt
Verbraucherservice Energie
Telefon: 0228 14 15 16
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