KWKG-Um­la­ge

Die KWKG-Umlage ist Teil des Strompreises und wird auf die Netzentgelte aufgeschlagen.

KWK-Anlagen erzeugen in einem Verbrennungsprozess gleichzeitig Strom und Wärme.

Mit der KWKG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gefördert. Der Stromnetzbetreiber zahlt für den so erzeugten Strom einen Zuschlag an den Anlagenbetreiber. Auf Basis des derzeit gültigen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beträgt die Umlage für Letztverbraucher mit einem Verbrauch unter 1 Million kWh/Jahr (= nichtprivilegierte Letztverbräuche) die in der Tabelle angegebenen Werte.

Entwicklung der Umlage

Im Jahr 2024 beträgt die KWKG-Umlage 0,275 ct/kWh.
Historie
JahrUmlage in ct/kWh
20230,357
20220,378
20210,254
20200,226
20190,280
20180,345
20170,438
20160,445
20150,254

 

Weitere Informationen finden Sie auf der ÜNB-Website.
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