Ei­sen­bah­nen

Independent Regulators' Group-Rail

Im Jahr 2010 ging von den Regulierungsbehörden aus Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz eine Initiative aus, um die unabhängigen Regulierungsbehörden im Eisenbahnsektor bei einer stärkeren Zusammenarbeit zu unterstützen. Im Jahr 2011 wurde schließlich die Independent Regulators’ Group-Rail (IRG-Rail) gegründet. Mittlerweile arbeiten unabhängige Regulierungsbehörden aus 31 Ländern in der Gruppe mit, um den Austausch von Erfahrungen und Fachwissen sowie die Entwicklung von "Best Practices" zu fördern.

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Rail Regulatory Working Group / European Network Rail Regulatory Bodies (ENRRB)

Eine besondere Austauschplattform der Eisenbahn-Regulierungsbehörden der EU war die "Rail Regulatory Working Group". Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe nehmen Vertreter der europäischen Eisenbahn-Regulierungsbehörden sowie Vertreter der EU-Kommission an regelmäßigen Treffen teil, um sich über grenzüberschreitende Themen der Eisenbahnregulierung auszutauschen. Mit der Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für den Eisenbahnsektor wurde die Arbeitsgruppe formalisiert und die Kooperation der Regulierungsbehörden der EU in einem regelmäßig tagenden Netzwerk festgeschrieben, bei dem auch die EU-Kommission Mitglied ist. Anfang 2013 fand die Gründungsveranstaltung des neuen Netzwerks "European Network Rail Regulatory Bodies" (ENRRB) statt.

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Qualitätsverbesserung im Güterverkehr

Bei der Entwicklung des internationalen Güterverkehrs steht derzeit u.a. die „Verordnung Nr. 913/2010 zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehrskorridor“ in Zentrum. Güterverkehrskorridore sind ausgewiesene Eisenbahnstrecken zwischen zwei oder mehr Staaten der EU, die Terminals entlang einer Hauptroute miteinander verbinden. Neun (zunächst sechs, seit November 2015 drei weitere) europäische Güterverkehrskorridore sollen ein europäisches Schienennetz für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr schaffen. Dazu gehört das Angebot vorkonstruierter Trassen. In jedem Korridor gibt es einen "Corridor-One-Stop-Shop" (C-OSS), der für die Zuweisung der Trassen zuständig ist.

Die Infrastrukturbetreiber wurden mit der genannten EU-Verordnung verpflichtet, enger als bisher zusammenzuarbeiten, grenzüberschreitend durchgehende Trassen anzubieten und den Bestellprozess für die Trassenabschnitte zu vereinfachen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Eisenbahnbereichs.

Technische Standards

Bei der "Technischen Spezifikation für die Interoperabilität zum Teilsystem Telematikanwendungen für den Güterverkehr" (TAF TSI) handelt es sich um Regelungen zur Implementierung eines technischen Standards für einen EU-weiten Austausch von kommerziellen und operativen Daten im Eisenbahnverkehr. Durch TAF TSI-Anwendungen soll in Zukunft ein reibungsloser Übergang zwischen den Infrastrukturen verschiedener Länder ermöglicht werden, so dass die Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrsträgers Eisenbahn weiter verbessert wird. Wegen dieser Bedeutung für den Wettbewerb arbeitet die Bundesnetzagentur in den Fachgremien kontinuierlich an der Entwicklung von TAF TSI mit, um von Anfang an eine transparente und diskriminierungsfreie Anwendung dieser Spezifikation gewährleisten zu können.

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