Mindesterzeugungsbericht 2021
Die Bundesnetzagentur hat am 8. Oktober 2021 den dritten Bericht über die konventionelle Mindesterzeugung veröffentlicht. Der Bericht untersucht unter anderem, aus welchen Gründen die konventionelle Stromerzeugung nicht auf Preisschwankungen am Strommarkt reagiert. Der Fokus liegt auf Perioden mit „negativen Strompreisen“ der Jahre 2019 bis 2020.
Das deutsche Stromversorgungssystem erfährt seit einiger und auf absehbare Zeit eine Strukturveränderung. Die Veränderung ist das Resultat politischer Entscheidungen der Bundesregierung. Langfristiger Kern dieser politischen Entscheidungen ist die Umstellung auf eine CO2-neutrale und nicht-nukleare Erzeugungsstruktur.
Seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass ein gewisser Teil der Einspeisung aus konventionellen Kraftwerken nur unflexibel auf Börsenpreise reagiert. So findet sogar bei negativen Börsenpreisen eine Zuführung von Strom in die Verbrauchernetze statt. Bei diesem preisunelastischen Verhalten bezahlen die Kraftwerksbetreiber für die Abnahme ihres Stroms. Die Bundesnetzagentur untersucht dieses Phänomen in ihren Berichten über die Mindesterzeugung.
Mindesterzeugung und konventioneller Erzeugungssockel
Der kleinere Anteil der konventionellen Kraftwerksleistung, der nur stark eingeschränkt auf Preise am Strommarkt reagiert (sogenannte preisunelastische konventionelle Erzeugungsleistung), ist für das Funktionieren der Netze erforderlich. Dieser Teil wird als Mindesterzeugung bezeichnet.
Die Mindesterzeugung stellt den kleineren ermittelbaren Anteil der preisunelastischen Erzeugungsleistung dar. Der größte Anteil der Mindesterzeugung ist auf die Vorhaltung negativer Regelleistung konventioneller Kraftwerke zurückzuführen. Dieser könnte sich verringern, wenn mehr Erneuerbare-Energien-Anlagen am Regelenergiemarkt teilnehmen und negative Regelleistung bereitstellen.
Diese Mindesterzeugung ist vom sogenannten konventionellen Erzeugungssockel zu unterscheiden. Dieser umfasst Kraftwerksleistung, die sich ebenfalls preisunelastisch verhält, also selbst bei negativen Börsenpreisen Strom erzeugt. Die Gründe hierfür können beispielsweise außermarktliche Verdienstmöglichkeiten wie Wärmebelieferung und Eigenversorgung sein.
Ergebnisse des Berichts 2021
Die Mindesterzeugung lag in den betrachteten Situationen bei mindestens 4 bis 7 GW, was 23 bis 32 Prozent der gesamten preisunelastischen Erzeugungsleistung entspricht. Der konventionelle Erzeugungssockel betrug 12 bis 17 GW. Insgesamt bewegte sich die preisunelastische Erzeugungsleistung bei 17 bis 24 GW. Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Leistung, die netztechnisch begründbar ist, somit rückläufig. Dies zeigt auch die nachfolgende Grafik.
Die gesetzlich festgeschriebene Stilllegung von Kern- und Kohlekraftwerken sorgt gegenwärtig und in Zukunft für eine geringere konventionelle Kraftwerksleistung. Dadurch dürfte sich die positive Entwicklung der vergangenen Jahre in Hinblick auf die preisunelastische Erzeugungsleistung weiter fortsetzen.
Bericht 2021
Bericht über die Mindesterzeugung 2021 (pdf / 2 MB)
Berichte 2017 und 2019
PDFs zum Download
Stand: 08.10.2021