Die Kapazitätsreserve soll in Zeiten, in denen trotz freier Preisbildung auf dem Großhandelsmarkt kein ausreichendes Angebot zur Deckung der gesamten Nachfrage zur Verfügung steht, zusätzliche Leistung bereitstellen.
Dazu werden bestehende Erzeugungsanlagen, Speicher oder Lasten außerhalb des Strommarktes vorgehalten und bei Bedarf auf Anweisung der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) mit Regelzonenverantwortung nach Ausschöpfung der marktlichen Alternativen eingesetzt. Wettbewerbsverzerrungen auf dem Markt werden damit so gering wie möglich gehalten.
Aktuelle Verfahren
4.12.05.03/13
Verfahrenseinleitung
Einleitung eines Festlegungsverfahrens zur Anpassung des Gebotstermins 1. April 2025 der Kapazitätsreserveausschreibung.
Die Bundesnetzagentur hat am 14. Februar 2025 gemäß §§ 66 Abs. 1, 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. §§ 42 Nr. 2, 8 Abs. 2 KapResV gegenüber den vier Übertragungsnetzbetreibern ein Festlegungsverfahren zur Anpassung des Gebotstermins 1. April 2025 der Kapazitätsreserveausschreibung eingeleitet.
Ziel ist die Verschiebung des Gebotstermins auf den 1. Dezember 2025.
Das Verfahren wird beim Referat 628 unter dem Aktenzeichen 4.12.05.03/13 geführt.
Ausschreibungsverfahren
Zur Bildung der Kapazitätsreserve führen die regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber alle zwei Jahre eine gemeinsame Ausschreibung durch (Beschaffungsverfahren).
Für den dritten Erbringungszeitraum (1. Oktober 2024 bis 30. September 2026) wurden von den Übertragungsnetzbetreibern
1.205 MW Leistung kontrahiert.
Nähere Informationen zum Ausschreibungsergebnis der kontrahierten Anlagen und der Leistungsvergütung finden Sie auf der
Internetseite Netztransparenz.de.Standardbedingungen
Genehmigung Standardbedingungen Kapazitätsreserve dritter Erbringungszeitraum (07. August 2023) (pdf / 3 MB)
Die Standardbedingungen sind Teil der Ausschreibungsunterlagen, welche die ÜNB auf ihrer Internetseite Netztransparenz.de veröffentlichen.
In den Standardbedingungen wird geregelt, zu welchen Bedingungen nach Zuschlag ein Vertragsschluss zwischen einem der Übertragungsnetzbetreiber und einem Betreiber einer Kapazitätsreserveanlage zustande kommt (vgl. auch §§ 18 Abs. 2, 21 KapResV). Die Standardbedingungen bedürfen der Genehmigung der Bundesnetzagentur (vgl. § 37 Abs. 2 KapResV).
Abgeschlossene Verfahren/Archiv
Festlegung zur Anpassung des Gebotstermins der Kapazitätsreserveausschreibung ab dem dritten Erbringungszeitraum (Az.: 4.12.05.03/6)
Die Bundesnetzagentur hat am 25. Oktober 2022 in dem Verwaltungsverfahren gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern zur Anpassung des Gebotstermins der Kapazitätsreserveausschreibung für den am 1.Oktober 2024 beginnenden dritten Erbringungszeitraum durch Festlegung von Amts wegen entschieden, dass der Gebotstermin vom 1. April 2023 auf den 1. Dezember 2023 verschoben wird, §§ 29 Abs. 1, 13h Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Nr. 6 lit. e EnWG i. V. m. §§ 42 Nr. 2, 8 Abs. 2 KapResV.
Durch diese Festlegung soll es dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zeitlich ermöglicht werden, einen Antrag bei der Kommission zur Verlängerung der beihilferechtlichen Genehmigung für die Kapazitätsreserve bis zum 30. September 2026 zu stellen. Zudem soll es durch die zeitliche Verschiebung des Gebotstermins für mehr Bieter attraktiv werden, an der Ausschreibung teilzunehmen.
Die Festlegung wird auch im Amtsblatt der Bundesnetzagentur (Nr. 22 am 23. November 2022) veröffentlicht.
Festlegung KapRes Anpassung 3. Gebotstermin (pdf / 2 MB)
Verfahrenseinleitung
Einleitung eines Festlegungsverfahrens zur Anpassung des Gebotstermins der Kapazitätsreserveausschreibung für den dritten Erbringungszeitraum.
Die Bundesnetzagentur hat am 18. Juli 2022 gemäß §§ 66 Abs. 1, 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. §§ 42 Nr. 2, 8 Abs. 2 KapResV gegenüber den vier Übertragungsnetzbetreibern ein Festlegungsverfahren zur Anpassung des Gebotstermins 1. April 2023 der Kapazitätsreserveausschreibung für den am 1. Oktober 2024 beginnenden dritten Erbringungszeitraum eingeleitet. Das Verfahren wird beim Referat 617 unter dem Aktenzeichen 4.12.05.03/6 geführt.
Diese Mitteilung wird auch im Amtsblatt der Bundesnetzagentur (Nr. 14 vom 27. Juli 2022) veröffentlicht.
Festlegung zur Änderung der Teilnahmevoraussetzungen und des Zuschlagsverfahrens der Kapazitätsreserveausschreibung ab dem zweiten Erbringungszeitraum (Az.: 4.12.05.03/003)
Die Bundesnetzagentur hat am 5. Mai 2021 gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern eine Festlegung zur Änderung der Teilnahmevoraussetzungen und des Zuschlagsverfahrens der Kapazitätsreserveausschreibung ab dem zweiten Erbringungszeitraum erlassen, § 29 Abs. 1 (i. V. m. § 13h Abs. 2, Abs. 1 Nr. 7 lit. b, lit. c und Nr. 8) EnWG i. V. m. §§ 42 Nr. 2, Nr. 4, 9 Abs. 4 KapResV.
Durch die Festlegung soll es mehr Anlagen ermöglicht werden, an der Ausschreibung teilzunehmen, damit die gesamte gesetzlich angestrebte Reserveleistung in Höhe von 2 GW durch die Übertragungsnetzbetreiber kontrahiert werden kann. Zudem sollen im Falle einer Überzeichnung diejenigen Anlagen einen Vorteil für eine Bezuschlagung haben, welche technisch am nützlichsten für die Aufgabe der Kapazitätsreserve sind.
Die Festlegung wird im Amtsblatt der Bundesnetzagentur (Nr. 10 am 26. Mai 2021) veröffentlicht.
Festlegung: Kapazitätsreserve Teilnahmevoraussetzungen Zuschlagsverfahren 4.12.05.03-003 (pdf / 3 MB)
Verfahrenseinleitung zur Änderung der Teilnahmevoraussetzungen und des Zuschlagsverfahrens der Kapazitätsreserveausschreibung für den zweiten Erbringungszeitraum (Az.: 4.12.05.03/003)
Die Bundesnetzagentur hat am 3. März 2021 gemäß §§ 66 Abs. 1, 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. §§ 42 Nr. 2, Nr. 4, 9 Abs. 4 KapResV gegenüber den vier Übertragungsnetzbetreibern ein Festlegungsverfahren zur Änderung der Teilnahmevoraussetzungen und des Zuschlagsverfahrens der Kapazitätsreserveausschreibung für den zweiten Erbringungszeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum Ablauf des 30. September 2024 eingeleitet. Das Verfahren wird beim Referat 617 unter dem Aktenzeichen 4.12.05.03/003 geführt.
Festlegung zur Anpassung des Gebotstermins der Kapazitätsreserveausschreibung für den zweiten Erbringungszeitraum (Az.: 4.12.05.03/001)
Die Bundesnetzagentur hat am 16. Dezember 2020 in dem Verwaltungsverfahren gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern zur Anpassung des Gebotstermins der Kapazitätsreserveausschreibung für den zweiten Erbringungszeitraum durch Festlegung von Amts wegen entschieden, dass der Gebotstermin vom 1. April 2021 auf den 1. Dezember 2021 verschoben wird, §§ 29 Abs. 1, 13h Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Nr. 6 lit. e EnWG i. V. m. §§ 42 Nr. 2, 8 Abs. 2 KapResV. Durch diese Festlegung soll ein höherer Wettbewerb zwischen den Bietern erreicht werden und gewährleistet werden, dass die gesamte gesetzlich angestrebte Reserveleistung in Höhe von 2 GW durch die Übertragungsnetzbetreiber kontrahiert werden kann.
Da die Festlegung gegenüber einer Vielzahl betroffener Übertragungsnetzbetreiber erfolgt, nimmt die Bundesnetzagentur, in Ausübung des ihr nach § 73 Abs. 1a Satz 1 EnWG zustehenden Ermessens, eine öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung vor. Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der verfügende Teil der Entscheidung, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Veröffentlichung der vollständigen Entscheidung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur und im Amtsblatt der Bundesnetzagentur bekannt gemacht werden (§ 73 Abs. 1a Satz 2 EnWG). Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zwei Wochen verstrichen sind.
Die Festlegung wird im Amtsblatt der Bundesnetzagentur, Nr. 24 vom 23. Dezember 2020, veröffentlicht.
Festlegung: Verschiebung 2. Gebotstermin Kapazitätsreserve 4.12.05.03-001 (pdf / 2 MB)
Verfahrenseinleitung zur Anpassung des Gebotstermins im Rahmen der Kapazitätsreserveausschreibung für den zweiten Erbringungszeitraum (Az. 4.12.05.03/001)
Das Referat 617 hat am 30. Oktober 2020 gemäß § 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. §§ 42 S. 1 Nr. 2, 8 Abs. 2 KapResV ein Festlegungsverfahren zur Anpassung des Gebotstermins im Rahmen der Kapazitätsreserveausschreibung für den zweiten Erbringungszeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2024 eingeleitet.
Das Verfahren wird beim Referat 617 unter dem Aktenzeichen 4.12.05.03/001 geführt.