Förderprogramme für Ihr Digitalisierungsvorhaben
Sie erhalten hier einen Überblick über aktuelle bundesweite Fördermöglichkeiten, die Sie für Digitalisierungsvorhaben in Ihrem Unternehmen beantragen können. Eine Vielzahl der Maßnahmen und Programme sind speziell auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zugeschnitten.
Darüber hinaus können Sie in der Förderdatenbank des Bundes nach weiteren geeigneten Förderprogrammen recherchieren, die auch auf der Landes- und EU-Ebene angeboten werden.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Mittelstand-Digital Zentren
Mittelstand-Digital ZentrenArt | Information, Sensibilisierung und Qualifikation |
Förderprogramm | Mittelstand-Digital Zentren |
Kurzbeschreibung | Das Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren informiert KMU über die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung und unterstützt sie dabei mit vielfältigen kostenlosen Angeboten (Veranstaltungen, Leitfäden, Reifegradtests, Best-Practice Beispiele, KI-Trainer, Demonstratoren usw.) |
Unternehmensart | kleine und mittlere Unternehmen
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Gründungsjahr | keine Vorgaben |
Branche | gewerbliche Wirtschaft, Handwerk |
Hauptsitz | Deutschland |
Was wird gefördert? | Mit regionalen und thematischen Zentren bietet Mittelstand-Digital im ganzen Bundesgebiet kompetente und anbieterneutrale Anlaufstellen zur Information, Sensibilisierung und Qualifikation. Kleine und mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe können durch Praxisbeispiele, Demonstratoren, Informationsveranstaltungen und den gegenseitigen Austausch die Vorteile der Digitalisierung erleben. |
Fördersumme | Es erfolgt keine finanzielle Förderung. |
Weitere Informationen | Mittelstand Digital |
Kontakt | WIK Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste GmbH
Rhöndorfer Str. 68
53604 Bad Honnef
Tel.: 02224 9225-44
Fax: 02224 9225-63
E-Mail: mittelstand-digital@wik.org |
IT-Sicherheit in der Wirtschaft / Transferstelle Cybersicherheit
IT-Sicherheit in der Wirtschaft / Transferstelle CybersicherheitArt | Information, Sensibilisierung und Qualifikation |
Förderprogramm | Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft |
Kurzbeschreibung | Mit der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft unterstützt das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Unternehmen darin, ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Im Zentrum steht hierbei die Transferstelle für Cybersicherheit im Mittelstand. Hier werden passgenaue Informationen aus einer Hand geliefert. |
Unternehmensart | kleine und mittlere Unternehmen
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Gründungsjahr | keine Vorgaben |
Branche | gewerbliche Wirtschaft, Handwerk |
Hauptsitz | Deutschland |
Was wird gefördert? | Die Transferstelle für Cybersicherheit im Mittelstand bietet kostenfreie Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups und Handwerksbetriebe. Sie bündelt, bereitet praxisnah auf und vermittelt Angebote zum Thema IT- Sicherheit und unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe und Selbstständige bei deren Umsetzung. |
Fördersumme | Es erfolgt keine finanzielle Förderung. |
Weitere Informationen | IT-Sicherheit in der Wirtschaft
Transferstelle Cybersicherheit |
Kontakt | Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel: 0228 38212683
matthias.hanschke@dlr.de
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) Projektträger |
go-digital / Digitalisierungsberatung
go-digital / DigitalisierungsberatungArt | Zuschuss |
Förderprogramm | go-digital |
Kurzbeschreibung | Das Förderprogramm go-digital fördert gezielte Beratungs- und Umsetzungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen in den Modulen
- Digitalisierungsstrategien
- IT-Sicherheit
- digitale Geschäftsprozesse
- Datenkompetenz
- digitale Markterschließung
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Mitarbeiterzahl | unter 100 |
Umsatz | unter 20 Mio. Euro |
Unternehmensart | kleine und mittlere Unternehmen
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Gründungsjahr | keine Vorgaben |
Branche | gewerbliche Wirtschaft, Handwerk |
Hauptsitz | Deutschland |
Was wird gefördert? | Gefördert werden Beratungsleistungen in einem wählbaren Hauptmodul und ggf. Nebenmodulen zu Auf- und Ausbau von IT-Systemen.
- Modul "Digitalisierungsstrategie" zielt auf die Entwicklung neuer funktionsfähiger digitaler Geschäftsmodelle und -prozesse bzw. die Digitalisierung vorhandener Geschäftsmodelle und -prozesse. Sie kann dabei Themen wie die Einführung neuer innovativer Verfahren oder Technologien, (Kommunikations-)Prozesse, Dienstleistungen oder den Umgang mit Daten aufgreifen. Die Beratung darf nicht auf die Einführung eines spezifischen Produkts ausgerichtet sein.
- Modul "IT- Sicherheit" fördert die qualifizierte Beratung von KMU und Handwerk zur Verbesserung ihres IT-Sicherheitsniveaus und des Datenschutzes.
- Modul "Digitale Geschäftsprozesse" ist die Beratung in Bezug auf die Einführung entsprechender e-Business-Software-Lösungen einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.
- Modul "Datenkompetenz" fördert Beratungs- und Umsetzungsleistungen, mit denen KMU eine aktive Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie ermöglicht wird.
- Mit dem Modul "Digitale Markterschließung" soll Onlinepräsenz professionalisiert werden.
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Fördersumme | Gefördert werden Beratungsleistungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung von 50 % auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr. |
Beispiele | Praxisbeispiele
Video |
Weitere Informationen | Digitalisierungsberatung über go-digital (BMWK) |
Kontakt | EURONORM GmbH
Stralauer Platz 34
10243 Berlin
Hotline 030 / 97003-333 (montags bis freitags 9:00 – 17:00 Uhr)
go-digital@euronorm.de
info@euronorm-gmbh.de-mail.de
www.euronorm.de |
Innovationsgutscheine go-inno
Innovationsgutscheine go-innoArt | Zuschuss |
Förderprogramm | Innovationsgutscheine go-inno |
Kurzbeschreibung | Bundesweite Förderung von externen Beratungsleistungen bei der Entwicklung von innovativen Arbeitsprozessen, Produkten und Dienstleistungen. |
Mitarbeiterzahl | weniger als 100 |
Umsatz | unter 20 Mio. Euro |
Unternehmensart | kleine und mittlere Unternehmen
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Gründungsjahr | keine Vorgaben |
Branche | gewerbliche Wirtschaft, Handwerk |
ausgenommene Branchen | Landwirtschaft und Fischerei
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Hauptsitz | Deutschland |
Was wird gefördert? | - Förderung externer Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produktinnovationen oder technischen Verfahrensinnovationen. Die Beratungsleistungen erfolgen durch ein vom BMWK autorisiertes Beratungsunternehmen oder einen von ihm beauftragten Projektträger.
- Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkungen auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige in zwei Leistungsstufen.
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Fördersumme | Leistungsstufe 1:
Potenzialanalyse bis 8 (ggf. 2 zusätzliche) Beratertage innerhalb von drei Monaten, max. 5.500 Euro
Leistungsstufe 2:
Realisierungskonzept und/oder Projektmanagement bis 20 (ggf. 5 zusätzl.) Beratertage innerhalb eines Jahres, max. 13.750 Euro und/oder bis 15 Beratertage, max. 8.250 Euro
Mehrwertsteuer und Differenzbetrag zwischen Kosten und Zuschuss sind in beiden Leistungsstufen als Eigenmittel selbst zu tragen.
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Beispiele | Praxisbeispiele |
Weitere Informationen | Innovationsgutscheine go-inno |
Kontakt | EURONORM GmbH
Stralauer Platz 34
10243 Berlin
Telefon 030 / 97003-200 (montags bis freitags 9:00 – 17:00 Uhr)
go-inno@euronorm.de
info@euronorm-gmbh.de-mail.de
www.euronorm.de |
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)Art | Zuschuss |
Förderprogramm | Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) |
Kurzbeschreibung | Das ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens. |
Mitarbeiterzahl | kleiner/gleich 249 |
Umsatz | unbegrenzt |
Unternehmensart | kleine und mittlere Unternehmen
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Gründungsjahr | keine Vorgaben |
Branche | alle |
Hauptsitz | Deutschland |
Was wird gefördert? | Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte |
Fördersumme | • Die zuwendungsfähigen Kosten für das ZIM-Einzelprojekt betragen maximal 550.000 Euro.
• Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung zu unterschiedlichen Fördersätzen, die sich an Größe, Alter und Sitz des Unternehmens orientieren.
• Das ZIM fördert auch FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. In diesem Fall kann die Zuwendungshöhe für ein Gesamtprojekt maximal 2,3 Mio. Euro betragen. Die Fördersätze variieren je nach Größe, Alter und Sitz der Unternehmen.
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Beispiele | Das ZIM verhilft einer Vielzahl unterschiedlichster Ideen aus dem Mittelstand zum Durchbruch. Mehr als 300 Beispiele können auf der ZIM-Website konsultiert werden:
Beispiel: "Das Einschreiben wird mobil"
Ziel des im Rahmen von ZIM-Einzelprojekten geförderten Vorhabens der whatever mobile GmbH war die Entwicklung der zertifizierten Kurznachricht „certSMS“, einer Kombination aus SMS und einem zertifizierten Dokument, das einen rechtssicheren Nachweis über die Zustellung einer SMS bietet. Der Versender der „certSMS“ erhält eine Bestätigung über den Versand in Form eines digital signierten Dokuments. Das Dokument im PDF-Format wird durch den Zertifizierungsdienst mit einer qualifizierten Signatur versehen – damit ist Rechtssicherheit nach § 126a BGB gegeben. Unternehmen, die „certSMS“ für die Kommunikation mit ihren Endkunden einsetzen, erhalten somit eine umgehende Rückmeldung, ob die Nachricht angekommen ist und gleichzeitig einen Nachweis über die Zustellung. Im Gegensatz zur Papierzustellung wird nicht nur der Zeitpunkt, sondern auch der Inhalt dokumentiert. Wie beim Briefgeheimnis spielen auch hier Vertraulichkeit und Sicherheit eine wesentliche Rolle. Deshalb hat whatever mobile bei der Entwicklung besonderen Wert auf die Systemsicherheit gelegt. Die Integration in bestehende Systeme ist einfach. |
Weitere Informationen | Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) |
Kontakt | ZIM-Einzelprojekte EuroNorm GmbH
Projektträger im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Tel.: 030 / 970 03 222 |
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Förderung von UnternehmensberatungenArt | Zuschuss |
Förderprogramm | Förderung von Unternehmensberatungen |
Kurzbeschreibung | Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. |
Mitarbeiterzahl | kleiner/gleich 249 |
Umsatz | größer als 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme größer 43 Mio. Euro |
Unternehmensart | kleine und mittlere Unternehmen
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Gründungsjahr | keine Vorgaben |
Branche | alle |
ausgenommene Branchen und Wirtschaftszweige | - Freie Berufe
- Unternehmens- oder Wirtschaftsberatungen
- Wirtschafts- oder Buchprüfungen
- Steuerberatungen oder Rechtsanwälte
- Notare
- Insolvenzverwalter
- Unternehmen, die in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind
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Hauptsitz | Deutschland |
was wird gefördert? | Unternehmen können sich von qualifizierten Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert. |
Fördersumme | Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte.
Förderfähige Beratungskosten:
- Honorar des Beratungsunternehmens
- eventuell angefallene Reisekosten des Beratungsunternehmens
Nicht förderfähige Beratungskosten:
- Umsatzsteuer
- Zertifizierungskosten
Standort der beratenen Betriebsstätte / Fördersatz / Maximaler Zuschuss
- Neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig), Region Lüneburg, Region Trier: 80 %, 2.800 Euro
- Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier), Land Berlin, Region Leipzig: 50 %, 1.750 Euro
Somit werden Beratungskosten bis zu einem maximalen Wert von 3.500 Euro gefördert. Darüberhinausgehende Kosten sind zwar nicht förderschädlich, müssen jedoch aus eigenen Mitteln des Antragstellenden gezahlt werden. Liegen die Beratungskosten unter dem zulässigen Höchstwert, werden sie anteilig mit dem entsprechenden Fördersatz bezuschusst. Der dann verbleibende Restbetrag zum Förderhöchstsatz pro Beratung verfällt und kann somit nicht auf weitere Beratungen angerechnet werden.
Weitere Details: Merkblatt
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Weitere Informationen | Förderung einer Unternehmensberatung der BAFA |
Kontakt | Unternehmensberatung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 413 – Beratungsförderung
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1570
Fax: 06196 908-1800
E-Mail: unternehmensberatung@bafa.bund.de
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag: 10:00 Uhr – 14:00 Uhr |
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
ERP-Digitalisierungs- und InnovationskreditArt | Darlehen |
Förderprogramm | ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit |
Kurzbeschreibung | Mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit können Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie Investitionen und Betriebsmittel in innovativen Unternehmen finanziert werden. |
Mitarbeiterzahl | kleiner/gleich 249 |
Umsatz | Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro bzw. max. 500 Mio. Euro Gruppenumsatz bei größeren mittelständischen Unternehmen |
Unternehmensart | kleine und mittlere Unternehmen, größere mittelständische Unternehmen, Einzelunternehmer oder Freiberufler
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Gründungsjahr | keine Vorgaben |
Branche | gewerbliche Wirtschaft, gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht |
Hauptsitz | Deutschland bzw. Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland von Unternehmen mit Sitz im Ausland |
Was wird gefördert? | Gefördert wird der Investitionsbedarf:
- Im Zusammenhang mit einem Innovationsvorhaben zur Neuentwicklung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen die neu für das Unternehmen sind
- Im Zusammenhang mit einem Digitalisierungsvorhaben
- Innovativer Unternehmen
Gefördert wird der Betriebsmittelbedarf:
- Im Zusammenhang mit einem Innovationsvorhaben zur Neuentwicklung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen die neu für das Unternehmen sind
- Im Zusammenhang mit einem Digitalisierungsvorhaben
- Innovativer Unternehmen
Eine detaillierte Übersicht über förderfähige Vorhaben beziehungsweise Unternehmen entnehmen Sie bitte der Anlage ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit – Förderfähige Maßnahmen.
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Fördersumme | - Kreditmindestbetrag: 25.000 Euro
- Bis zu 25 Mio. Euro pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
- Bis zu 7,5 Mio. Euro pro Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen
- Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel
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Weitere Informationen | ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit |
Kontakt | KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 0800 5399001
E-Mail: info@kfw.de |
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
KMU-innovativ
KMU-innovativArt | Zuschuss |
Förderprogramm | KMU-innovativ |
Kurzbeschreibung | Mit der Förderinitiative KMU-innovativ unterstützt das BMBF Spitzenforschung im deutschen Mittelstand. |
Mitarbeiterzahl | kleiner/gleich 249 |
Umsatz | Jahresumsatz unter 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme unter 43 Mio. Euro |
Unternehmensart | kleine und mittlere Unternehmen
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Gründungsjahr | keine Vorgaben |
Branche | alle |
Hauptsitz | Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland |
Was wird gefördert? | Über die Bekanntmachungen der Förderinitiative KMU-innovativ werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der forschungsintensiven Entwicklung eines neuen Standes der Technik oder Methodik, die zu einem neuen Produkt oder Kundennutzen führen, gefördert. Die Hauptforschungs- und Entwicklungslast muss beim KMU liegen sowie die Projektergebnisse primär diesen zugutekommen. Treiber und Konsortialführer muss das KMU sein. Im Verbund mit den KMU sind auch antragsberechtigt Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Wichtig ist dabei, dass das Vorhaben genau einer der Technologiefelder und -bereiche innerhalb von KMU-innovativ zuordnen werden kann, da für die einzelnen Technologiefelder und -bereiche jeweils eine eigene Bekanntmachung gelten, die jeweils spezifisch durch einen Projektträger bzw. Fachreferat im BMBF verantwortet werden. Die Regelungen in den einzelnen Bekanntmachungen können sich im Detail. unterscheiden.
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Fördersumme | In KMU-innovativ können Forschungseinrichtungen/Hochschulen mit bis zu 100% und Unternehmen mit bis zu 50-60% gefördert werden. |
Sonstiges | Interessenten wird unbedingt empfohlen, sich zuerst an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes zu wenden. Dort werden die grundsätzliche Voraussetzungen und Bedingungen für eine Förderung geprüft und ggf. geeignete Projektträger vermittelt. |
Weitere Informationen | KMU-innovativ
Flyer |
Kontakt | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Lotsendienst für Unternehmen
(Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes)
Tel.: 0800 26 23-009 (kostenfrei)
E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de |
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
INQA-Coaching – das mitarbeiter*innenorientierte Beratungsprogramm für KMU
INQA-Coaching – das mitarbeiter*innenorientierte Beratungsprogramm für KMUArt | Zuschuss |
Förderprogramm | INQA-Coaching – das mitarbeiter*innenorientierte Beratungsprogramm für KMU |
Kurzbeschreibung | INQA-Coaching bedient sich agiler Methoden und befähigt so Unternehmen zum eigenständigen agilen Arbeiten.
Das Programm ist durchgehend mitarbeiter*innenorientiert, das heißt, die Beschäftigten werden bei allen Schritten konsequent beteiligt. So entstehen passgenaue und nachhaltige Lösungen für Unternehmen, die von allen getragen werden und auch nach dem Ende des INQA-Coachings Bestand haben. |
Mitarbeiterzahl | kleiner/gleich 249 |
Umsatz | Jahresumsatz kleiner/gleich 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme kleiner/gleich 43 Mio. Euro |
Unternehmensart | kleine und mittlere Unternehmen
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Gründungsjahr | Mindestens 2 Jahre am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück (bei Scheckvergabe). |
Branche | alle |
Hauptsitz | Deutschland |
Was wird gefördert? | 1. INQA-Erstberatung
Unternehmen, die sich für INQA-Coaching interessieren, können eine INQA-Erstberatung in einer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS) in Anspruch nehmen. In dieser wird gemeinsam die Fördervoraussetzungen sowie den konkreten betrieblichen Unterstützungsbedarf geklärt. Sind die Bedingungen erfüllt, kann die Beratungsstelle einen INQA-Coaching-Scheck aus.
2. INQA-Coaching im Betrieb
Durchgeführt wird das INQA-Coaching von qualifizierten und erfahrenen Beraterinnen und Beratern, die als INQA-Coaches autorisiert wurden. Hierzu muss der INQA-Coaching-Scheck bei einem autorisierten INQA-Coach eingelöst werden.
Eine Übersicht über die Coaches finden Sie auf der INQA-Coaching-Karte
In einem gemeinsamen Lern- und Entwicklungsprozess werden passgenaue betriebliche Lösungen erarbeitet. Das INQA-Coaching kann bis zu sieben Monate dauern, wenn dies aus Betriebssicht erforderlich ist.
3. Abschlussgespräch mit IBS
Etwa 3–6 Monate nach dem Ende des INQA-Coachings wird ein Abschlussgespräch mit der INQA-Beratungsstelle (IBS) geführt. Dort werden die Ergebnisse und Wirkungen des INQA-Coachings ausgewertet. Bei Bedarf werden weitere Förderoptionen und Unterstützungsangebote aufgezeigt, damit die angestoßenen Veränderungen im Unternehmen langfristig Wirkung entfalten können.
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Förderbedingungen | Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilfinanzierung gewährt.
Das Coaching im Rahmen des Programms umfasst maximal zwölf Beratungstage à acht Stunden. Diese können auf mehrere Tage aufgeteilt werden. Das Coaching muss innerhalb von sieben Monaten nach Ausgabe des Beratungsschecks abgeschlossen sein.
Der Höchstsatz für einen Beratertag beträgt maximal 1.200 Euro netto. Damit sind alle Beratungsleistungen abgedeckt. Weitere Nebenkosten, wie z.B. Fahrtkosten, Verbrauchsmaterial usw., sind nicht zuwendungsfähig.
Der Zuschuss wird wie folgt gewährt: pro Beratungstag: 80 % (ESF Plus- und Bundesmittel) des oben genannten maximal zulässigen Tageshöchstsatzes. Dabei kommen die für die Zielgebiete des ESF Plus geltenden Interventionssätze zur Anwendung.
Die Fördersätze betragen:
– bis zu 40 % für das Zielgebiet "Stärker entwickelte Regionen". Hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier.
– bis zu 60 % für das Zielgebiet "Übergangsregionen". Hierzu gehören die neuen Bundeländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig.
Die Aufteilung der Finanzierungsquellen (ESF Plus-Mittel und nationale öffentliche Mittel und/oder private nationale Mittel) ist vom Zuwendungsempfänger im Antrag darzulegen. Bei der Antragstellung werden die KMU durch die Beratungsstelle unterstützt.
Weitere Details finden Sie in der Förderrichtlinie.
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Beispiele | Steuerberatung Cintinus: Digitalisierung der Prozesse
InTime PersonalSolutions
Besseres Betriebsklima dank Wertschätzung |
Weitere Informationen | INQA Coaching |
Kontakt | Initiative Neue Qualität der Arbeit
c/o INQA-Netzwerkbüro
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 20 619 546
E-Mail: info@inqa.de |
ESF-Plus-Programm "Zukunftszentren“
ESF-Plus-Programm "Zukunftszentren“Art | Information, Sensibilisierung und Qualifikation |
Förderprogramm | ESF-Plus-Programm "Zukunftszentren“ |
Kurzbeschreibung | Die Zukunftszentren unterstützen und befähigen Unternehmen und deren Beschäftigte sowie (Solo-)Selbständige, den demografischen, digitalen und ökologischen Wandel zu gestalten.
Zwölf Regionale Zukunftszentren (RZ), ein Haus der Selbstständigen (HDS) und ein koordinierendes Zentrum Zukunft der Arbeitswelt (ZZA) sind Teil des Programms.
Die RZ beraten KMU in Transformationsfragen und erproben mit deren Beschäftigten innovative Qualifizierungskonzepte.
Das HDS legt besonderes Augenmerk auf die Verbesserung der Vergütungssituation, Arbeitsbedingungen und sozialen Sicherung von Solo-Selbstständigen und Plattformbeschäftigten.
Das ZZA generiert, bündelt und transferiert übergreifendes Forschungs- und Erfahrungswissen zum Wandel des Arbeitsmarktes für eine „lernende Arbeitspolitik“.
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Unternehmensart | kleine und mittlere Unternehmen
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Gründungsjahr | keine Vorgaben |
Branche | alle |
Hauptsitz | Deutschland |
Was wird gefördert? | Die Gestaltung des demografischen, digitalen und ökologischen Wandels |
Fördersumme | Es erfolgt keine finanzielle Förderung. |
Weitere Informationen | https://zukunftszentren.de/ |
Kontakt | E-Mail: zza@arbeitundleben.eu |
Weitere Fördermöglichkeiten
Mein Mikrokredit
Mein MikrokreditArt | Darlehen |
Förderprogramm | Mein Mikrokredit |
Kurzbeschreibung | Das Förderangebot des Mikrokreditfonds Deutschland steht kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen offen. Es richtet sich insbesondere an wirtschaftlich tragfähige Unternehmen, die keinen Zugang zu Bankkrediten haben. Darunter fallen häufig Klein- und Kleinstunternehmen, junge Unternehmen, sowie von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen. Durch den verbesserten Zugang zu Fremdkapital soll die Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Unternehmen gestärkt und zur Sicherung der mit diesen Betrieben verbundenen Ausbildungs- und Arbeitsplätze beigetragen werden. |
Mitarbeiterzahl | kleiner/gleich 249 |
Umsatz | Jahresumsatz kleiner 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme kleiner 43 Mio. Euro |
Unternehmensart | kleine und mittlere Unternehmen
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Gründungsjahr | keine Vorgaben |
Branche | alle |
Ausnahmen | Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs
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Hauptsitz | Deutschland |
Was wird gefördert? | - Einrichtung eines neuen Unternehmens,
- Unterstützung für die Anlaufphase eines Unternehmens (Startkapital und Start-up-Kapital),
- Expansion eines bestehenden Unternehmens,
- Stärkung der allgemeinen Aktivitäten eines Unternehmens,
- Umsetzung neuer Projekte eines Unternehmens,
- Erschließung neuer Märkte durch ein Unternehmen,
- Unterstützung für neue Entwicklungen durch ein bestehendes Unternehmen
Die Mittel können sowohl für Investitionen in Sachanlagen und in immaterielle Anlagegüter als auch in Betriebskapital verwendet werden. Zum Zeitpunkt der Kreditvergabe dürfen die mit den Mitteln geplanten Investitionen weder physisch abgeschlossen noch vollständig umgesetzt sein.
Folgende Verwendungszwecke sind von der Förderung ausgeschlossen:
- Die Finanzierung von Unternehmensberatungsleistungen,
- Eine Ablösung laufender Kredite,
- Der Erwerb von Fahrzeugen für den gewerblichen Straßengüterverkehr
Weitere Details siehe Förderrichtlinie.
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Fördersumme | 1.000 bis max. 25.000 Euro |
Weitere Informationen | Mikrokreditfonds Deutschland (REACT-EU) |
Kontakt | Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat VIGruEF1 - Europäischer Sozialfonds Verwaltungsbehörde -
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Mikrokreditfonds@bmas.bund.de
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KfW-Kredit für Wachstum
KfW-Kredit für WachstumArt | Darlehen |
Förderprogramm | KfW-Kredit für Wachstum |
Kurzbeschreibung | Mit dem KfW-Kredit für Wachstum können Investitionen und Betriebsmittel für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung gewerblicher Unternehmen gefördert werden. |
Mitarbeiterzahl | keine Vorgabe |
Umsatz | max. 2 Mrd. Euro Gruppenumsatz |
Unternehmensart | kleine und mittlere Unternehmen sowie große Unternehmen
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Gründungsjahr | keine Vorgaben |
Branche | gewerbliche Wirtschaft |
Hauptsitz | In- und ausländische Unternehmen. Auslandsvorhaben von deutschen Unternehmen und deren Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland können finanziert werden. Vorhaben ausländischer Unternehmen sind auf Vorhaben in Deutschland beschränkt. |
Was wird gefördert? | Es werden Vorhaben finanziert, die dazu dienen, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren, Prozesse und/oder Dienstleistungen zu entwickeln und/oder, die zur deutlichen Intensivierung der Digitalisierung eines Unternehmens beitragen.
Eine detaillierte Übersicht über förderfähige Vorhaben beziehungsweise Unternehmen entnehmen Sie bitte der Anlage KfW-Kredit für Wachstum – Förderfähige Maßnahmen. |
Fördersumme | Die KfW beteiligt sich in marktüblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Banken an Fremdkapitalfinanzierungen, wobei der KfW-Risikoanteil in der Regel 7,5 Millionen Euro bis maximal 100 Millionen Euro beträgt.
Die Finanzierung der KfW
• erfolgt direkt als Konsortialpartner oder indirekt im Rahmen einer Risikoübernahme,
• kann bis zu 50 % der Vorhabenfinanzierung betragen,
• darf nicht dazu führen, dass die KfW größter Risikoträger wird, um eine adäquate Risikopartnerschaft zwischen KfW und Finanzierungspartnern sicherzustellen.
Optional können teilnehmende Banken bilateral von der KfW refinanziert werden.
Das Gesamtvolumen von Risikoübernahme zuzüglich Refinanzierungsmittel ist je Maßnahme auf 100 Millionen Euro begrenzt.
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Weitere Informationen | KfW-Kredit für Wachstum |
Kontakt | Kontakt KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 0800 5399001
E-Mail: info@kfw.de |