Strom: Kri­sen­ma­na­ge­ment und -vor­sor­ge

Die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Strom soll auch in Krisenfällen gewährleistet sein. Krisenfälle in diesem Sinne sind ausschließlich Zeiten, in denen die Bundesregierung mit dem Ausrufen der Notfallstufe den Krisenfall per Rechtsverordnung nach dem Energiesicherungsgesetz (EnSiG) feststellt. Durch die Rechtsverordnung stehen der Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler weitreichende Kompetenzen zu.

Als Bundeslastverteiler würde die Kompetenz der Bundesnetzagentur die hoheitliche Verteilung und Zuteilung der knappen Strommengen beinhalten.

Die Netzbetreiber blieben auch bei einem Tätigwerden der Bundesnetzagentur weiterhin systemverantwortlich und könnten alle notwendigen Maßnahmen auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) treffen, um die Funktionsfähigkeit der Netze zu gewährleisten.

Es droht keine Mangellage Elektrizität

Es besteht derzeit weder eine Strommangellage, noch liegen Anzeichen für eine solche vor. Die Stromversorgung in Deutschland ist sehr sicher und die Bundesnetzagentur hält großflächige Störungen der Stromversorgung weiterhin für sehr unwahrscheinlich. Eine Mangellage im Sinne des Energiesicherungsgesetzes liegt erst dann vor, wenn der lebenswichtige Bedarf an Energie durch marktgerechte Maßnahmen (vgl. § 1 EnSiG) nicht mehr oder nur noch mit unverhältnismäßigen Mitteln zu gewährleisten wäre.

Dieser Fall ist bisher nie aufgetreten. Die Stromversorgung in Deutschland weist ein sehr hohes Maß an Versorgungssicherheit auf. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien und die hohe Verknüpfung der Infrastrukturen mit den europäischen Nachbarländern haben hierzu maßgeblich beigetragen.

Die Ereignisse der angespannten Gasversorgungslage seit Beginn des Jahres 2022 haben deutlich gemacht, dass der Aufbau entsprechender Strukturen, die die Handlungsfähigkeit und eine vernünftige Zuteilung der zur Verfügung stehenden Energiemengen gewährleisten, nicht erst beginnen kann, wenn eine Mangellage absehbar ist oder unmittelbar bevorsteht.

Die Verteilung knapper Strommengen für eine komplette Volkswirtschaft ist eine komplexe Aufgabe, entsprechend ist eine rechtzeitige organisatorischen Vorbereitung essentiell. Genau hier setzt der präventive Aufbau einer Sicherheitsplattform Strom an. Die Bundesnetzagentur entwickelt ein abgestimmtes und von allen adressierten Beteiligten getestetes Instrument, das flexibel konzeptioniert und nicht auf den Mangel eines konkreten Energieträgers ausgelegt ist. Damit die Bundesnetzagentur im Krisenfall als Bundeslastverteiler adäquat agieren kann, muss eine entsprechende Plattform frühzeitig digital ausgestaltet und betrieben werden.

Aktuelles: Errichtung einer Digitalen Plattform für Elektrizität im Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 EnSiG

Sicherheitsplattform Strom

Für die Sicherstellung des lebenswichtigen Bedarfs an Strom in Deutschland im Falle eines Krisenfalls nach EnSiG erarbeitet die Bundesnetzagentur ein vergleichbares Konzept, wie sie es bereits im Gasbereich erarbeitet hatte (vgl. Gasversorgung). Die Sicherheitsplattform Strom soll als digitales Werkzeug den Bundeslastverteiler Strom bei der Konzeptionierung und Ausführung von erforderlich werdenden Maßnahmen unterstützen.

Die digitale Plattform soll eine bundesweite Kommunikation und Koordination der Beteiligten im Zusammenhang mit Maßnahmen nach dem EnSiG ermöglichen. Sie schafft die Voraussetzung dafür, dass im Fall einer möglichen Strommangellage die erforderlichen Informationen bereitgehalten werden und die Kommunikation mit Netzbetreibern und betroffenen Strom-Großverbrauchern sichergestellt ist.

Der Bundeslastverteiler Strom (Bundesnetzagentur) führt mit der Plattform keine technischen Schalthandlungen durch und greift nicht unmittelbar in den Netzbetrieb ein. Vielmehr erlässt die Bundesnetzagentur in ihrer Funktion als Bundeslastverteiler entsprechende Verfügungen. Die operative Umsetzung möglicher Maßnahmen bleibt Aufgabe der jeweiligen Adressaten.

Die Bundesnetzagentur strebt die Bereitstellung eines ersten funktionsfähigen Systems ab dem Winter 2026/2027 an. Die Plattform wird schrittweise entwickelt und unter Einbindung von Netzbetreibern, Verbänden und betroffenen Verbrauchern weiter ausgestaltet. In diesem Kreis finden seit Herbst 2025 erste Informationsveranstaltungen statt. Die Bundesnetzagentur diskutiert die Prozesse und Abläufe mit den Betroffenen intensiv. Ein abgestimmter und gut verstandener Prozess kann wesentlich dazu beitragen, dass Abläufe in einem Krisenfall funktionieren.

In der Informationsveranstaltung vom 3. Juni 2026 wurde das Konzept den Verteilnetzbetreiber vorgestellt. Folgende Power-Point-Folien wurden im Nachgang zu dem Termin den Teilnehmenden versendet:

Informationsveranstaltung für Netzbetreiber zur Sicherheitsplattform Strom (Bundesnetzagentur) (pdf / 1 MB) Informationsveranstaltung für Netzbetreiber zur Sicherheitsplattform Strom (Amprion) (pdf / 1 MB)

Registrierung und Stammdatenerhebung

Für die Errichtung und den Betrieb einer Digitalen Plattform für Elektrizität „Sicherheitsplattform Strom“ im Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 EnSiG plant die Bundesnetzagentur eine Datenabfrage.

Hierzu werden alle Stromnetzbetreiber sowie alle Stromverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 8 GWh je Entnahmestelle bezogen auf das letzte Kalenderjahr zur Registrierung aufgefordert werden. Mit Hilfe der Registrierung und Erhebung der erforderlichen Informationen kann eine belastbare Datengrundlage für die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler geschaffen werden.

Rechtlicher Hintergrund

EU-Risikovorsorgeverordnung und nationaler Risikovorsorgeplan Strom

Die Verordnung (EU) 2019/941 des europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89/EG (Risikovorsorgeverordnung) verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, grenzüberschreitende Krisenmanagementpläne zu entwickeln, um Krisen in der Stromversorgung zu verhindern und zu erkennen und diese im Fall ihres Eintretens gemeinsam und transparent zu bewältigen. Das Bundeswirtschaftsministerium fungiert in diesem Rahmen als Krisenkoordinierungsstelle. Dies ist im Risikovorsorgeplan Strom geregelt, der aufgrund der Risikovorsorgeverordnung veröffentlicht wurde.

Nationale Vorschriften mit Bezug zu Strommangellagen

  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  • Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (Energiesicherungsgesetz - EnSiG) und
  • Verordnung zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung in einer Versorgungskrise (Elektrizitätssicherungsverordnung - EltSV).
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