Kraft­werks­lis­te

Konkret sind in der Kraftwerksliste aufgeführt:

  • Stromerzeugungseinheiten (SEE) in Deutschland mit einer elektrischen Nettonennleistung von mindestens 10 MW pro Standort (Einzelnennung, in Summe >10 MW)
  • In das deutsche Netz einspeisende Kraftwerksleistungen aus Dänemark, Luxemburg, Österreich und der Schweiz
  • Erneuerbare Erzeugungsanlagen kleiner 10 MW (Summe nach Bundesland und Energieträger)
  • Wind- und PV-Anlagen zusammengefasst nach Energieträger und Bundesland
  • Konventionelle Erzeugungsanlagen kleiner 10 MW (nach Energieträger zusammengefasst)

Aktuelle Erzeugungsanlagen

Die Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur und die Veröffentlichung zum Zu- und Rückbau von Kraftwerken werden regelmäßig aktualisiert.

Erzeugungsanlagen (Stand: 21. November 2024)
Nettonennleistung gesamtDavon am StrommarktDavon Erneuerbare Energieträger
267,9 GW254,8 GW178,1 GW

Datenquelle

Die einzelnen Kraftwerksdaten basierten bis 2020 auf den Monitoringerhebungen der Bundesnetzagentur. Seit der Monitoringabfrage 2021 beruhen die Daten auf dem Marktstammdatenregister. Unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen werden wesentliche Kenndaten einzelner Kraftwerke veröffentlicht.

Die Daten der Anlagen mit einem Erneuerbaren Energieträger entstammen dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (ausgewertet zum 30. Juni 2024).

Zusammenfassende Auswertungen in der Kraftwerksliste

Neben der Liste mit Informationen zu Standort und Kenndaten der einzelnen Kraftwerke (u. a. Energieträger, Leistung, Netzbetreiber, Spannungsebene) enthält die Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur folgende zusammenfassende Auswertungen nach

  • Energieträgern, unterschieden in erneuerbare Energieträger und nicht erneuerbare Energieträger.
  • Kraftwerksstatus (in Betrieb / vorläufig stillgelegt / gesetzlich an Stilllegung gehindert (Netzreserve)1 / Kapazitätsreserve2 / endgültig stillgelegt).
  • Bundesland je Energieträger.
  • Jahren sowie je Energieträger seit 2011.

Zu- und Rückbau von Kraftwerken

Im Zuge des Monitorings erhebt die Bundesnetzagentur ebenfalls Daten zum erwarteten Zu- und Rückbau von Stromerzeugungseinheiten mit einer Nettonennleistung von mindestens 10 MW pro Standort.

Aufgrund ihrer Bedeutung für die Versorgungssicherheit veröffentlicht die Bundesnetzagentur dabei wesentliche Kenndaten von

  • im Probebetrieb und im Bau befindlichen dargebotsunabhängigen3 Kraftwerken,
  • erwarteten Stilllegungen dargebotsunabhängiger Kraftwerke (endgültige Stilllegungen mit Anzeige gemäß §13b EnWG),
  • Stilllegungen von Braunkohleanlagen ab 150 MW gem. KVBG,
  • Stilllegungen von Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen durch Ausschreibungen zur Reduzierung der Kohleverstromung nach dem KVBG-Reduktionspfad,
  • voraussichtlichen Stilllegungen nach Beendigung der Ausweisung der Systemrelevanz,
  • weiteren geplante Stilllegungen ohne § 13b EnWG.

     

Dargebotsunabhängige Erzeugungskapazitäten (Stand 21. November 2024)
In Bau / Im ProbebetriebErwartete Stilllegungen bis 2027
*Es ist zu beachten, dass die Werte Unsicherheiten unterliegen. Unter anderem bedeutet die Beendigung der Kohleverfeuerung in einer Anlage nicht zwingend, dass die Leistung der Anlage in vollem Umfang aus dem Markt geht, da die Anlagenbetreiber ihre Anlagen auf andere Energieträger umrüsten können oder dies teilweise schon getan haben. Des Weiteren wäre auch eine Systemrelevanzausweisung möglich.

2,7 GW

Endgültige Stilllegungen mit StA
- 0,1 GW
Stilllegung von Braunkohleanlagen gem. KVBG-Reduktionspfad- 0,3 GW
Anlagen mit Kohlestromvermarktungsverbot aus der sechsten und siebten Ausschreibungsrunde gem. KVBG*- 1,0 GW
Voraussichtliche Stilllegungen nach Beendigung der Ausweisung der Systemrelevanz- 2,4 GW
Weitere geplante Stilllegungen ohne § 13b EnWG- 0,8 GW

Formale Stilllegungsanzeigen sind neben dem Verstreichen einer – in der Regel zwölfmonatigen – Wartefrist die Voraussetzung für eine Realisierung von Stilllegungsplanungen. (nach § 13b EnWG)

Erläuterungen

1 Gesetzlich an Stilllegung gehinderte Kraftwerke sind Kraftwerke, deren Stilllegung (vorrübergehend) untersagt wurde. Diese Kraftwerke werden nur auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit betrieben.

2 In der Kapazitätsreserve werden Kraftwerke vorgehalten, um in außergewöhnlichen und nicht vorhersehbaren Situationen die Systembilanz zu stützen. Hierbei handelt es sich um mit Erdgas befeuerte Kraftwerke.

3 Dargebotsunabhängige Energieträger sind alle Energieträger mit Ausnahme der erneuerbaren Energieträger wie z. B. Wasserkraft, Photovoltaik und Wind.

Stand:  29.11.2024

Kontakt

Kraftwerksliste

Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

E-Mail: monitoring.energie@bnetza.de

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