Er­neu­er­ba­re Ener­gi­en / Kraft-Wär­me-Kopp­lung

Die Bundesnetzagentur nimmt vielfältige spezialgesetzliche Aufgaben zur Förderung und Finanzierung der Energiewende wahr.

Dazu zählen insbesondere folgende Aufgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG):

  • Ermittlung und Veröffentlichung der Fördersätze nach dem EEG
  • Durchführung der Ausschreibungen für EE- und KWK-Anlagen
  • Veröffentlichung von EE-Statistiken
  • EEG-Aufsicht u.a. zu EEG-Förderzahlungen, zur Vermarktung von einspeisevergütetem EE-Strom und zum Netzanschluss von EE-Anlagen
  • KWKG-Aufsicht u.a. zu KWKG-Förderzahlungen,
  • EnFG-Aufsicht u.a. zum Finanzierungsbedarf, zur Wälzung der EEG- und KWKG-Förderkosten, zur Erhebung der KWKG- und der Offshore-Umlage, zu Umlageprivilegien und zur Kontenführung
  • Datenerhebung nach dem EEG, dem KWKG und dem EnFG
Die Führung des Marktstammdatenregisters ist eine weitere Aufgabe der Bundesnetzagentur, die unter anderem den Ausbau von EE- und KWK-Anlagen transparent macht.

Kontakt

Referat 618
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

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