KWK-Ausschreibungen

Die Bundesnetzagentur führt Ausschreibungen zur Ermittlung der Zuschlagszahlungen für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) und innovative KWK-Systeme durch. KWK- Anlagen und innovative KWK-Systeme werden in separaten Segmenten ausgeschrieben.

Betroffene Anlagen

Durch diese Ausschreibungen wird die Höhe der Zuschlagszahlung für durch KWK-Anlagen produzierten Strom der zuschlagsfähigen Anlagen ermittelt, die nach dem 31. Dezember 2016 den Dauerbetrieb aufgenommen oder wieder aufgenommen haben.

An den Ausschreibungen für KWK-Anlagen können

  • neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 500 Kilowatt bis einschließlich 50 MW und
  • modernisierte KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 500 Kilowatt bis einschließlich 50 MW teilnehmen.

An den Ausschreibungen für innovative KWK-Systeme können

  • neue KWK-Anlagen, die Bestandteil eines innovativen KWK-Systems sind, mit einer elektrischen Leistung von mehr als 500 Kilowatt bis einschließlich 10 MW und
  • modernisierte KWK-Anlagen, die Bestandteile eines innovativen KWK-Systems sind, mit einer elektrischen Leistung von mehr als 500 Kilowatt bis einschließlich 10 MW teilnehmen.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibungen sind im KWKG und in der KWKAusV geregelt.

Kontakt

Referat 628 - KWK-Ausschreibungen
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: kwk-ausschreibungen@bnetza.de

Gesetzliche Grundlagen

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)

KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV)

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