In­no­va­ti­ons­aus­schrei­bun­gen

Die Bundesnetzagentur führt Innovationsausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz durch.

Es werden jährlich zwei Gebotsrunden zum 1. Mai und zum 1. September eines Jahres durchgeführt.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibungen finden sich im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG2021) und in der Verordnung zu den Innovationsausschreibungen (InnAusV). Insbesondere die §§ 28 bis 35a und 39n EEG sowie Regelungen der InnAusV sind einschlägig.

Festlegung des Höchstwerts

Die Bundesnetzagentur hat den Höchstwert für die Innovationsausschreibungen die Gebotstermine im Jahr 2025 auf 9,00 Cent pro Kilowattstunde festgelegt (§ 85a Absatz 1).

Festlegung Höchstwert 2025 AZ 4.08.01.01/1#37 (pdf / 154 KB)

Kontakt

Referat 618– Ausschreibungen
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: ee-ausschreibungen@bnetza.de

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