In­no­va­ti­ons­aus­schrei­bun­gen

Die Bundesnetzagentur führt Innovationsausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz durch.

Es werden jährlich zwei Gebotsrunden zum 1. Mai und zum 1. September eines Jahres durchgeführt.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibungen finden sich im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG2021) und in der Verordnung zu den Innovationsausschreibungen (InnAusV). Insbesondere die §§ 28 bis 35a und 39n EEG sowie Regelungen der InnAusV sind einschlägig.

Kontakt

Referat 618 – Ausschreibungen
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: ee-ausschreibungen@bnetza.de

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