Ausschreibungen für zen­tral vor­un­ter­such­te Flä­chen

Ausschreibungen im Jahr 2025

Anfragen zu den Ausschreibungen 2025

Um dem Informationsbedürfnis potenzieller Bieter entgegenzukommen, eröffnet die Beschlusskammer 6 schon vor der förmlichen Bekanntmachung die Möglichkeit, Fragen zu den kommenden Ausschreibungsverfahren 2025 zu stellen. Richten Sie diese bitte an poststelle.bk6@bnetza.de

Frage 1: Wann wird der „Floating-Lidar“-Datensatz für die Fläche N-10 verfügbar sein?

Antwort: Der Datensatz wird zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Ausschreibung der Flächen N-10.1 und N-10.2 spätestens zum 01.03.2025 verfügbar sein.

Frage 2: Anwendbarkeit des Kriteriums Wasserstoff für 2025: § 53 Abs. 3 Satz 4 WindSeeG 2023 bestimmt, dass bis zum Inkrafttreten der Verordnung nach § 93 EEG 2023 für den Anteil des Grünen Wasserstoffs keine Punkte vergeben werden. Rechnet die BNetzA mit einer Anwendung des Kriteriums Wasserstoff in den Ausschreibungen 2025 auf Grundlage der 37. BImSchV vom 17.04.2024?

Antwort: Die 37. BImSchV regelt die Anrechnung strombasierter Kraftstoffe im Verkehrsbereich und stellt nicht die VO nach § 93 Abs. 1 EEG dar. Mit einem Inkrafttreten einer Verordnung nach § 93 EEG ist bis zur Bekanntgabe der Ausschreibung voruntersuchter Flächen 2025 nicht zu rechnen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 5 zu den voruntersuchten Flächen aus 2024 verwiesen.

Stand 14.01.2025

Frühere Ausschreibungen von voruntersuchten Flächen


Zuständigkeit für die Voruntersuchung von Flächen gem. §11 Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)

Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 WindSeeG ist die Bundesnetzagentur die für die Voruntersuchung von Flächen zuständige Stelle. Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 WindSeeG lässt die Bundesnetzagentur die Voruntersuchungen von Flächen in der ausschließlichen Wirtschaftszone vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie wahrnehmen. Hierzu wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz sowie für Digitales und Verkehr, dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie sowie der Bundesnetzagentur geschlossen.

Nähere Informationen zur Voruntersuchung finden Sie unter www.bsh.de.

 

Stand:  02.12.2024

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