Ausschreibungen für zen­tral vor­un­ter­such­te Flä­chen

Ausschreibungen im Jahr 2026 - ausgesetzt

Die für das Kalenderjahr 2026 vorgesehenen Ausschreibungen für Windenergieanlagen auf See werden mit der Änderung des Flächenentwicklungsplans 2025 vom 30.01.2026 auf das Ausschreibungsjahr 2027 verschoben.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat auf Grundlage der von der Bundesregierung per Kabinettbeschluss am 28.01.2026 beschlossenen Formulierungshilfe zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes mit der Änderung des Flächenentwicklungsplans 2025 vom 30.01.2026 die Ausschreibungen für Windenergieanlagen auf See auf den Flächen N-10.1; N-10.2; N-12.4; N-12.5; N-13.1 sowie N-13.2 für das Ausschreibungsjahr 2027 festgelegt. Auf eine Erreichung des Offshore-Ausbauziels von mindestens 70 GW bis 2045 hat die Aussetzung der Ausschreibungen im Jahr 2026 keine Auswirkung.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bsh.de.

Frühere Ausschreibungen von zentral voruntersuchten Flächen

Zuständigkeit für die zentrale Voruntersuchung von Flächen gem. § 11 Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)

Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 WindSeeG ist die Bundesnetzagentur die für die zentrale Voruntersuchung von Flächen zuständige Stelle. Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 WindSeeG lässt die Bundesnetzagentur die zentralen Voruntersuchungen von Flächen in der ausschließlichen Wirtschaftszone vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie wahrnehmen. Hierzu wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz sowie für Digitales und Verkehr, dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie sowie der Bundesnetzagentur geschlossen.

Nähere Informationen zur zentralen Voruntersuchung finden Sie unter www.bsh.de.

 

Stand:  30.01.2026

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