Ge­bots­ter­min 2. De­zem­ber 2024 – Innovative KWK-Systeme

Veröffentlichung der Ergebnisse

Ergebnisse der Ausschreibungsrunde für innovative KWK-Systeme (Gebotstermin 2. Dezember 2024)
Ausgeschriebene Menge (kW)24.569
Zuschlagsmenge (kW)25.599
Zulässiger Höchstwert (ct/kWh)12,00
Die Ausschreibung war deutlich überzeichnet. Es sind zum Gebotstermin insgesamt dreizehn Gebote mit einer Gesamtmenge von 39.588 kW fristgerecht eingegangen. Alle dreizehn Gebote sind nach erfolgter Prüfung zulässig. Nach der Reihung anhand der Gebotswerte erhalten die ersten fünf Gebote mit insgesamt 25.599 kW einen Zuschlag.
Werte für alle bezuschlagten Gebote
Durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert (ct/kWh) 9,84 
Niedrigster Gebotswert (mit Zuschlag) (ct/kWh) 8,98
Höchster Gebotswert (mit Zuschlag) (ct/kWh)10,33


Zuschlagsübersicht gem. § 15 (1) Nr. 2 KWKAusV
BieterAnlagenstandortMaStR-Nr.GebotsnummerZuschlagsnummer
Energie und Wasser Potsdam GmbHGartenstraße 63
14482 Potsdam
SEE924933565330
SEE926799326346
BHKW Gar 3 EWPiKWK24-2-5
Energie und Wasser Potsdam
GmbH
Zum Heizwerk 20
14478 Potsdam
SEE941909927350BHKW Süd 3 EWPiKWK24-2-6
EBAG Energie Bremen BY
GmbH
Gemarkung Burghausen,
Flurstück 2073/9
84489 Burghausen
SEE925520266494Gebot 1iKWK24-2-7
Stadtwerke Itzehoe GmbHBrunder Str. 1, 25524 ItzehoeSEE916229015421-iKWK24-2-8
SWU Energie GmbH598/8, 89250 SendenSEE912063250530-iKWK24-2-12

 

Mit dieser Veröffentlichung werden die Zuschläge bekannt gegeben. Die Zuschläge gelten eine Woche nach dieser Bekanntgabe als bekanntgegeben. Die Bekanntgabe war am 19. Dezember 2024, so dass die Zuschläge nach § 15 Abs. 1 Nr.2 KWKAusV am 26. Dezember 2024 als bekanntgegeben anzusehen sind. Gebote, die nicht auf der Liste stehen, haben keinen Zuschlag erhalten. Die Bieter werden über die Gründe der Nichtbezuschlagung benachrichtigt.

Bekanntmachung der Ausschreibung

(gem. § 7 Abs. 1 KWKAusV)

Kurzübersicht
Abgabefrist für den GebotsterminAusschreibungsvolumenHöchstwertVerfahren
2. Dezember 202424,569 MW12,0 ct/kWhPay as bid

Gebotstermin

Gebotstermin ist der 2. Dezember 2024.

Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Standort Bonn der Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn) eingegangen sein.
Abgabefrist für diesen Termin ist Montag, der 2. Dezember 2024. Gebote können an diesem Tag bis 23:59 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.

Ausschreibungsvolumen

Das Ausschreibungsvolumen zum Gebotstermin 2. Dezember 2024 beträgt 24,569 Megawatt. Das Ausschreibungsvolumen ergibt sich aus den 25 Megawatt, die gem. § 3 Abs. 1 und 2 Nr. 2b KWKAusV für innovative KWK-Systeme auszuschreiben sind. Hiervon wird die Gebotsmenge in Höhe von 0,431 MW abgezogen, für die beim vorangegangenen Gebotstermin gem. § 11 Abs. 3 S. 2 KWKAusV über das Ausschreibungsvolumen hinaus ein Zuschlag erteilt wurde (§ 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWKAusV).

Höchstwert und Gebotsverfahren

Der Höchstwert beträgt für diesen Gebotstermin für innovative KWK-Systeme 12,0 ct/kWh KWK-Strom (gem. § 5 Nr. 2 KWKAusV).

Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Zum Gebotstermin werden die Zuschlagswerte im Gebotspreisverfahren ("pay as bid") ermittelt: Entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist somit der Gebotswert des abgegebenen Gebots.

Sicherheit

Für jedes Gebot ist eine Sicherheit zu stellen. Die Sicherheit beträgt grundsätzlich 70 Euro pro gebotenem Kilowatt KWK-Leistung. Beinhaltet das Gebot zum Beispiel eine Anlage mit einer KWK-Leistung von zwei Megawatt, so ist eine Sicherheit von 140.000 Euro (70 Euro x 2.000 kW) zu zahlen (gem. § 10 Abs. 2 KWKAusV). Die Sicherheit kann entweder zusammen mit der Gebühr überwiesen (bitte beachten Sie diese Überweisungshinweise) oder durch die Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter zwingender Verwendung des Bürgschaftsformulars gestellt werden.

Standort der KWK-Anlage

Gebote können nur für Standorte im Bundesgebiet abgegeben werden.

Formatvorgaben

Die Bundesnetzagentur gibt für die Gebotsabgabe zu diesem Termin nachfolgende Formatvorgaben im Sinne von § 8 Abs. 5 KWKAusV verbindlich vor. Sie sind zwingend zu beachten. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Die benötigten Formulare sind aus dem Internet herunterzuladen und mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.

Folgende Formulare sind im Verfahren zwingend zu verwenden:

Folgende Formulare sind im Verfahren optional zu verwenden:

Die Bundesnetzagentur hat bislang keine Festlegungen nach § 23 KWKAusV getroffen, die in diesem Verfahren zu beachten wären.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Ausschreibungsverfahren.

Stand:  19.12.2024

Kontakt

Referat 628 - KWK-Ausschreibungen
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: kwk-ausschreibungen@bnetza.de

Gesetzliche Grundlagen

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)

KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV)

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