Ge­bots­ter­min 2. De­zem­ber 2024 – KWK-An­la­gen

Bekanntmachung der Ausschreibung

(gem. § 7 Abs. 1 KWKAusV)

Kurzübersicht
Abgabefrist für den GebotsterminAusschreibungsvolumenHöchstwertVerfahren
2. Dezember 202425,311 MW7,0 ct/kWhPay as bid

Gebotstermin

Gebotstermin ist der 2. Dezember 2024.

Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Standort Bonn der Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn) eingegangen sein.

Abgabefrist für diesen Termin ist Montag, der 2. Dezember 2024. Gebote können an diesem Tag bis 23:59 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.

Ausschreibungsvolumen

Das Ausschreibungsvolumen zum Gebotstermin 2. Dezember 2024 beträgt 25,311 Megawatt.

Die jeweilige Gebotsmenge aller zulässigen Gebote lag bei den letzten zwei aufeinander folgenden Gebotsterminen der Ausschreibungen für KWK-Anlagen jeweils unter dem Ausschreibungsvolumen. Daher ergibt sich das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin durch Anwendung von § 3 Abs. 5 KWKAusV.

Höchstwert und Gebotsverfahren

Der Höchstwert beträgt für diesen Gebotstermin für KWK-Anlagen 7,0 ct/kWh KWK-Strom (gem. § 5 Nr. 1 KWKAusV).

Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Zum Gebotstermin werden die Zuschlagswerte im Gebotspreisverfahren ("pay as bid") ermittelt: Entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist somit der Gebotswert des abgegebenen Gebots.

Sicherheit

Für jedes Gebot ist eine Sicherheit zu stellen. Die Sicherheit beträgt grundsätzlich 70 Euro pro gebotenem Kilowatt KWK-Leistung: Beinhaltet das Gebot zum Beispiel eine Anlage mit einer KWK-Leistung von zwei Megawatt, so ist eine Sicherheit von 140.000 Euro (70 Euro x 2.000 kW) zu zahlen (gem. § 10 Abs. 2 KWKAusV). Die Sicherheit kann entweder zusammen mit der Gebühr überwiesen (bitte beachten Sie diese Hinweise) oder durch die Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers gestellt werden. Dabei ist zwingend das Bürgschaftsformular (pdf / 172 KB) zu verwenden.

Standort der KWK-Anlage

Gebote können nur für Standorte im Bundesgebiet abgegeben werden.

Formatvorgaben

Die Bundesnetzagentur gibt für die Gebotsabgabe zu diesem Termin nachfolgende Formatvorgaben im Sinne von § 8 Abs. 5 KWKAusV verbindlich vor. Sie sind zwingend zu beachten. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Die benötigten Formulare sind aus dem Internet herunterzuladen und mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.

Formulare, die für vorherige Gebotstermine veröffentlicht wurden, dürfen nicht verwendet werden.

Folgende Formulare sind im Verfahren zwingend zu verwenden:

Folgende Formulare sind im Verfahren bei entsprechendem Bedarf zu verwenden:

Die Bundesnetzagentur hat bislang keine Festlegungen nach § 23 KWKAusV getroffen, die in diesem Verfahren zu beachten wären.

Stand:  07.10.2024

Kontakt

Referat 628 - KWK-Ausschreibungen
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: kwk-ausschreibungen@bnetza.de

Gesetzliche Grundlagen

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)

KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV)

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