Aus­bau und Trans­for­ma­ti­on der Gas­fern­lei­tungs- und Was­ser­stoff­trans­port­net­ze

Der Szenariorahmen und der darauf aufbauende Netzentwicklungsplan bilden die Hauptkomponenten des rollierenden Verfahrens zur Entwicklung der Netze.

Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) gemeinsam mit den regulierten Betreibern von Wasserstofftransportnetzen, alle zwei Jahre einen deutschlandweiten Netzentwicklungsplan (NEP) Gas und Wasserstoff zu erstellen.

Der Plan muss alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten und effizienten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau der Netze enthalten, die spätestens zum Ende der jeweiligen Betrachtungszeiträume für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind.

Die Betrachtungszeiträume liegen zwischen zehn und 15 Jahren. Hierbei sind besonders die Umsetzung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung und die Versorgungssicherheit zu beachten.

Gesetzliche Grundlage: §§15a ff EnWG

1. Phase: Szenariorahmen

Am Anfang des Prozesses erstellen die FNB gemeinsam mit den regulierten Wasserstofftransportnetzbetreibern einen Szenariorahmen.

Es müssen mindestens drei Szenarien erstellt werden, die die wahrscheinlichen Entwicklungen im Gas- und Wasserstoffsektor im Rahmen der klima- und energiepolitischen Ziele der Bundesregierung für die nächsten zehn bis 15 Jahre darstellen. Dafür werden u.a. Annahmen getroffen über

  • die Entwicklung der Gewinnung, Erzeugung, Versorgung und des Verbrauchs von Gas und Wasserstoff,
  • geplante Investitionsvorhaben in die Netze und Speicher sowie
  • denkbare Versorgungsstörungen.

Drei weitere Szenarien müssen das Jahr 2045 betrachten und dabei eine Bandbreite von wahrscheinlichen Entwicklungen darstellen, die sich an den gesetzlich festgelegten sowie weiteren klima- und energiepolitischen Zielen der Bundesregierung ausrichten.

  1. Übermittlung an die Koordinierungsstelle
    Die FNB und die regulierten Wasserstofftransportnetzbetreiber übermitteln der Koordinierungsstelle den Entwurf des Szenariorahmens. Diese legt anschließend den Entwurf, bis zum Ablauf des 30. Juni eines jeden geraden Jahres, der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vor.
  2. Konsultation durch die Bundesnetzagentur

    Die Bundesnetzagentur gibt der Öffentlichkeit - einschließlich tatsächlichen oder potenziellen Netznutzern - und betroffenen Netzbetreibern vor der Genehmigung Gelegenheit zur Stellungnahme.

  3. Genehmigung durch die Bundesnetzagentur
    Die Bundesnetzagentur prüft und genehmigt den Szenariorahmen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung.

2. Phase: Netzentwicklungsplan (NEP)

Es folgt die Erstellung des eigentlichen Netzentwicklungsplans: Auf Grundlage des Szenariorahmens modellieren die FNB und die regulierten Wasserstofftransportnetzbetreiber den Netzausbaubedarf für den jeweiligen Betrachtungszeitraum von zehn bis 15 Jahren.

Der Netzausbaubedarf umfasst alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten und effizienten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau der Netze, die für den jeweiligen Betrachtungszeitraum für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind. Die Umstellung von vorhandenen Leitungsinfrastrukturen auf Wasserstoff hat grundsätzlich Vorrang gegenüber dem Neubau von Leitungen.

In Abstimmung mit den Gasverteilernetzbetreibern, den Betreibern von Wasserstoffnetzen, die keine Transportnetze darstellen, und den Betreibern von sonstigen Leitungsinfrastrukturen, die auf Wasserstoff umgestellt werden können, schlagen die FNB und die regulierten Wasserstofftransportnetzbetreiber ein oder mehrere Unternehmen vor, die für die Durchführung der Maßnahme verantwortlich sind.

  1. Übermittlung an die Koordinierungsstelle

    In jedem ungeraden Kalenderjahr erstellen die FNB und die regulierten Wasserstofftransportnetzbetreiber einen NEP-Entwurf und übermitteln diesen der Koordinierungsstelle.

  2. Konsultation der Öffentlichkeit

    Die Koordinierungsstelle gibt bis zum Ablauf des 31. Mai eines jeden ungeraden Kalenderjahres der Öffentlichkeit vor der Vorlage des Entwurfs des NEP bei der Bundesnetzagentur Gelegenheit zur Äußerung. Die erforderlichen Informationen werden auf der Internetseite der Koordinierungsstelle Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff e.V. zur Verfügung gestellt.

  3. Übergabe des überarbeiteten NEP-Entwurfs an die Bundesnetzagentur

    Anschließend wird der konsultierte Entwurf überarbeitet. Die Koordinierungsstelle legt dann den überarbeiteten NEP-Entwurf unverzüglich nach Fertigstellung, jedoch spätestens zehn Monate nach Genehmigung des Szenariorahmens, der Bundesnetzagentur zur Bestätigung vor.

  4. Erneute Konsultation der Öffentlichkeit und Bestätigung

    Die Bundesnetzagentur veröffentlicht den überarbeiteten Entwurf und gibt der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung. Anschließend überprüft die Bundesnetzagentur den überarbeiteten Entwurf und bestätigt diesen unter Berücksichtigung der Öffentlichkeitsbeteiligung spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni eines jeden geraden Kalenderjahres den NEP

Koordinierungsstelle Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff

Das EnWG schreibt eine Koordinierungsstelle vor. Die FNB und die regulierten Betreiber von Wasserstofftransportnetzen haben sie eingerichtet.

Diese übernimmt folgende Aufgaben:

  • Koordinierung der Erarbeitung des Szenariorahmens nach § 15b Abs. 1 EnWG
  • Vorlage des Entwurfs des Szenariorahmens nach § 15b Abs. 4 S. 1 EnWG zur Genehmigung durch die Bundesnetzagentur
  • Koordinierung der Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff nach § 15c Abs. 1 EnWG und
  • Vorlage des Entwurfs des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff nach § 15c Abs. 5 S. 1 EnWG zur Bestätigung durch die Bundesnetzagentur

Ergänzend dazu sieht der NC CAM ein Verfahren zur marktbasierten Ermittlung des Bedarfs und ggf. Schaffung von zusätzlichen Kapazitäten an Grenzübergangspunkten (sog. Incremental-Capacity-Verfahren) vor. Die Ergebnisse des Verfahrens dienen als gesicherte Grundlage zur Ermittlung des Netzausbaubedarfs durch die FNB.

Archiv

Netzentwicklungspläne Gas 2012 bis 2022

Die Szenariorahmen, Konsultationsergebnisse, Umsetzungsberichte, Änderungsverlangen und verbindlichen Netzentwicklungspläne Gas der Jahre 2012 bis 2022 finden Sie unter folgenden Links:

Netzentwicklungsplan Gas 2022
Netzentwicklungsplan Gas 2020
Netzentwicklungsplan Gas 2018
Netzentwicklungsplan Gas 2016
Netzentwicklungsplan Gas 2015
Netzentwicklungsplan Gas 2014
Netzentwicklungsplan Gas 2013
Netzentwicklungsplan Gas 2012

Kontakt

Referat 623

Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: nep-gas-wasserstoff@bnetza.de

Gesetzliche Grundlagen

§ 15a EnWG Netzentwicklungsplan der FNB

§ 15b EnWG Umsetzungsbericht

Netzkodex über Mechanismen für die Kapazitätszuweisung in Fernleitungsnetzen (Incremental-Capacity-Verfahren)

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