Ausbau und Transformation der Gasfernleitungs- und Wasserstofftransportnetze
Der Szenariorahmen und der darauf aufbauende Netzentwicklungsplan bilden die Hauptkomponenten des rollierenden Verfahrens zur Entwicklung der Netze.
Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) gemeinsam mit den regulierten Betreibern von Wasserstofftransportnetzen, alle zwei Jahre einen deutschlandweiten Netzentwicklungsplan (NEP) Gas und Wasserstoff zu erstellen.
1. Phase: Szenariorahmen
2. Phase: Netzentwicklungsplan (NEP)
Koordinierungsstelle Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff
Das EnWG schreibt eine Koordinierungsstelle vor. Die FNB und die regulierten Betreiber von Wasserstofftransportnetzen haben sie eingerichtet.
Diese übernimmt folgende Aufgaben:
- Koordinierung der Erarbeitung des Szenariorahmens nach § 15b Abs. 1 EnWG
- Vorlage des Entwurfs des Szenariorahmens nach § 15b Abs. 4 S. 1 EnWG zur Genehmigung durch die Bundesnetzagentur
- Koordinierung der Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff nach § 15c Abs. 1 EnWG und
- Vorlage des Entwurfs des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff nach § 15c Abs. 5 S. 1 EnWG zur Bestätigung durch die Bundesnetzagentur
Ergänzend dazu sieht der NC CAM ein Verfahren zur marktbasierten Ermittlung des Bedarfs und ggf. Schaffung von zusätzlichen Kapazitäten an Grenzübergangspunkten (sog. Incremental-Capacity-Verfahren) vor. Die Ergebnisse des Verfahrens dienen als gesicherte Grundlage zur Ermittlung des Netzausbaubedarfs durch die FNB.
Archiv
Netzentwicklungspläne Gas 2012 bis 2022
Kontakt
Referat 623
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
E-Mail: nep-gas-wasserstoff@bnetza.de
Gesetzliche Grundlagen
§ 15a EnWG Netzentwicklungsplan der FNB
§ 15b EnWG Umsetzungsbericht
Netzkodex über Mechanismen für die Kapazitätszuweisung in Fernleitungsnetzen (Incremental-Capacity-Verfahren)