Netz­ent­wick­lungs­plan Gas 2018 - 2028

Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) sind durch das EnWG verpflichtet, in jedem geraden Jahr einen gemeinsamen, deutschlandweiten Netzentwicklungsplan (NEP) zu erstellen.

Der Plan muss alle wirksamen Maßnahmen enthalten, die in den nächsten zehn Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb netztechnisch erforderlich sind.

Hierunter fallen

  • die bedarfsgerechte Optimierung und Verstärkung des Netzes
  • der bedarfsgerechte Ausbau des Netzes
  • die Gewährleistung der Versorgungssicherheit

Insbesondere enthält der NEP alle Netzausbaumaßnahmen, die in den kommenden drei Jahren durchgeführt werden müssen, inklusive der zur Durchführung notwendigen Zeitpläne.

Änderungsverlangen zum NEP Gas 2018 - 2028

Die Bundesnetzagentur kann nach § 15a Abs. 3 S. 5 EnWG innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung des Konsultationsergebnisses von den FNB Änderungen des NEPs verlangen.

Sie hat am 20. Dezember 2018 davon Gebrauch gemacht und ein Änderungsverlangen an die FNB gerichtet.

Des Weiteren hat die Bundesnetzagentur gem. § 66 Abs. 2 Nr. 3 EnWG folgende Nebenentscheidungen zum Änderungsverlangen getroffen:

Mit dem Änderungsverlangen wurden die FNB zu einer Nachmodellierung verpflichtet. Die Ergebnisse dieses Prüfauftrags wurden am 28. Februar 2019 fristgerecht an die Bundesnetzagentur übermittelt.

Die Bundesnetzagentur hat am 26. April 2019 über die nachträgliche Aufnahme einer Maßnahme in den NEP Gas 2018-2028 entschieden und das an die FNB gerichtetes Änderungsverlangen vom 20. Dezember 2018 um ein entsprechendes Addendum ergänzt.

Mit Veröffentlichung des Änderungsverlangens entsteht für die FNB die Verpflichtung den aktuellen NEP entsprechend der ausgegebenen Änderungen innerhalb der nächsten drei Monate anzupassen.

Versorgungssicherheitsvariante TENP

Am 1. August 2018 haben die FNB den Netzausbauvorschlag der Versorgungssicherheitsvariante TENP (pdf / 2 MB) auf Basis der gegenwärtigen, temporären Einschränkung der Transportkapazität auf dem TENP-Leitungssystem veröffentlicht und der Bundesnetzagentur übersandt. Die Versorgungssicherheitsvariante wurde im Vorfeld von den FNB konsultiert und auf einem Workshop am 10. Juli 2018 in Frankfurt vorgestellt.

Entwurf der FNB

Der Entwurf des NEP Gas 2018-2028 (PDF / 7 MB) wurde am 29. März 2018 von den 16 FNB vorgelegt. Vorgeschlagene Maßnahmen inklusive Projektsteckbriefe sind in tabellarischer Form auf der Webseite NEP-Gas-Datenbank veröffentlicht.

Konsultation des Entwurfs

Der von den FNBn vorgelegte Entwurf zum Netzentwicklungsplan Gas 2018-2028 wurde durch die Bundesnetzagentur vom 16. April bis 25. Mai konsultiert.

Begleitend zur Konsultation veranstaltete die Bundesnetzagentur am Dienstag, den 15. Mai 2018 einen öffentlichen Workshop. Nähere Informationen zu den Inhalten des Workshops finden Sie hier.

Konsultationsergebnisse

Den tatsächlichen und potenziellen Netznutzern wurde in der Zeit vom 16. April bis 25. Mai 2018 im Rahmen der Konsultation durch die Bundesnetzagentur Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Entwürfen des NEP Gas gegeben.

Anlässlich der gegenwärtigen, temporären Einschränkung der Transportkapazität auf dem TENP-Leitungssystem wurde eine separate Versorgungssicherheitsvariante modelliert und zwischen dem 3. und 31. August durch die Bundesnetzagentur konsultiert.

Zum Entwurf des NEP Gas gingen 29 Stellungnahmen und zur Versorgungssicherheitsvariante TENP 18 Stellungnahmen ein.
Nach § 15a Abs. 3 S. 1 EnWG sind diese Konsultationsergebnisse zu veröffentlichen.

Stand:  22.10.2019

Kontakt

Referat 623

Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: nep-gas-wasserstoff@bnetza.de

Gesetzliche Grundlagen

§ 15a EnWG

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