Ausbau und Transformation der Gasfernleitungs- und Wasserstofftransportnetze
Der Szenariorahmen und der darauf aufbauende Netzentwicklungsplan bilden die Hauptkomponenten des rollierenden Verfahrens zur Entwicklung der Gas- und Wasserstoffnetze.
Genehmigung Szenariorahmen Gas/Wasserstoff 2025-2037/2045
Der Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff 2025-2037/2045 wurde durch die Bundesnetzagentur geprüft und mit Änderungen am 30. April 2025 genehmigt. Auf dieser Grundlage haben die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) und die regulierten Wasserstofftransportnetzbetreiber (WTNB) den ersten Entwurf zum NEP Gas und Wasserstoff 2025-2037/2045 erstellt und veröffentlicht.
Dieser wurde vom 3. bis 27. März 2026 durch die FNB und WTNB konsultiert.
Anlage 1: Standortliste für Kraftwerke (xlsx / 114 KB)
Anlage 2: Konsolidierte Elektrolyseurliste (xlsx / 34 KB)
Entwurf Szenariorahmen Gas/Wasserstoff 2025-2037/2045 (PDF / 8 MB)
Draft Scenario Framework Gas and Hydrogen 2025-2037/2045 (PDF / 6 MB)
Anlage 2: Ergebnisse der Marktabfrage für Wasserstoffprojekte, inkl. Power-to-Gas-Anlagen (xlsx / 1 MB)
Anlage 3: Gaskraftwerksliste (xlsx / 181 KB)
Anlage 4: Langfristprognosen für Wasserstoff sowie methanreduzierende Meldungen der Verteilernetzbetreiber (xlsx / 258 KB)
Die Koordinierungsstelle für die Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff (KO.NEP) hat im Sommer 2024 den Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff 2025-2037/2045 vorgelegt.
Dieser wurde gemeinsam mit dem Szenariorahmen Strom vom 2. bis 30. September 2024 durch die Bundesnetzagentur konsultiert. Dabei sind 65 Stellungnahmen zum Szenariorahmen Gas und Wasserstoff eingegangen.
Stellungnahmen
Unter Berücksichtigung der energiewirtschaftlichen Ziele und im Sinne gemeinsamer Grundannahmen wurde der Szenariorahmen anschließend geprüft.
Mittels den nun von der Bundesnetzagentur in der Genehmigung angepassten Szenarien wird eine große Brandbreite möglicher Entwicklungen mit dem Ziel der Dekarbonisierung aufgezeigt. Im Szenariorahmen werden für die Jahre 2037 und 2045 jeweils drei Szenarien betrachtet. Ein zusätzliches Szenario bezieht sich im Szenariorahmen Gas und Wasserstoff auf das Jahr 2030 als Stützjahr auf dem Weg hin zum Erdgasausstieg.
Die Szenariorahmen enthalten erstmals gemeinsame, übergreifende Annahmen - beispielsweise zu Standorten von Kraftwerken und Elektrolyseuren - anhand derer die Netzentwicklungsplanungen für das Übertragungsnetz einerseits und für das Gas- und Wasserstoffnetz andererseits konsistent zueinander erfolgen können.
Prozessablauf
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) gemeinsam mit den regulierten Betreibern von Wasserstofftransportnetzen, alle zwei Jahre einen deutschlandweiten Netzentwicklungsplan (NEP) Gas und Wasserstoff zu erstellen.
Der Plan muss alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten und effizienten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau der Netze enthalten, die spätestens zum Ende der jeweiligen Betrachtungszeiträume für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind.
Die Betrachtungszeiträume liegen zwischen zehn und 15 Jahren. Hierbei sind besonders die Umsetzung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung und die Versorgungssicherheit zu beachten. Ebenfalls wird das Jahr 2045 betrachtet werden.
Gesetzliche Grundlage: §§15a ff EnWG
1. Szenariorahmen
2. Netzentwicklungsplan (NEP)
Koordinierungsstelle Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff
Kontakt
Referat 623
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
E-Mail: nep-gas-wasserstoff@bnetza.de
Gesetzliche Grundlagen
§ 15a EnWG Netzentwicklungsplan der FNB
§ 15b EnWG Umsetzungsbericht
Netzkodex über Mechanismen für die Kapazitätszuweisung in Fernleitungsnetzen (Incremental-Capacity-Verfahren)