Ge­bots­ter­min 1. Ju­ni 2023 – Innovative KWK-Systeme

Hier finden Sie die Bekanntmachung sowie die Ergebnisse der Ausschreibungen innovativer KWK-Systeme zum Gebotstermin 1. Juni 2023.

Veröffentlichung der Ergebnisse

Ergebnisse der Ausschreibungsrunde für innovative KWK-Systeme 1. Juni 2023
Ausgeschriebene Menge (kW)25.000
Zuschlagsmenge (kW)10.864
Zulässiger Höchstwert (ct/kWh)12,00
Durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert (ct/kWh)11,30
Niedrigster Gebotswert (mit Zuschlag) (ct/kWh)9,50
Höchster Gebotswert (mit Zuschlag) (ct/kWh)11,90
Liste der Zuschläge – Gebotstermin 1. Juni 2023 (pdf / 147 KB)

Mit dieser Veröffentlichung werden die Zuschläge bekannt gegeben. Die Zuschläge gelten eine Woche nach dieser Bekanntgabe als bekanntgegeben. Die Bekanntgabe war am 20. Juni 2023, so dass die Zuschläge nach § 15 Abs. 2 KWKAusV am 27. Juni 2023 als bekanntgegeben anzusehen sind. Gebote, die nicht auf der Liste stehen, haben keinen Zuschlag erhalten. Die Bieter werden über die Gründe der Nichtbezuschlagung benachrichtigt.

Bekanntmachung der Ausschreibung

(gem. § 7 Abs. 1 KWKAusV)

Zum Gebotstermin 1. Juni 2023 werden die Zuschlagswerte im Gebotspreisverfahren („pay as bid“) ermittelt: Entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist somit der Gebotswert des abgegebenen Gebots.

Gebotstermin

Gebotstermin ist der 1. Juni 2023.

Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Standort Bonn der Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn) eingegangen sein.
Abgabefrist ist also für diesen Termin Donnerstag, der 1. Juni 2023. Gebote können an diesem Tag bis 23:59 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.

Ausschreibungsvolumen

Das Ausschreibungsvolumen zum Gebotstermin 1. Juni 2023 beträgt 25 Megawatt, die gem. § 3 Abs. 1 und 2 Nr. 2b KWKAusV für innovative KWK-Systeme auszuschreiben sind.

Höchstwert

Der Höchstwert beträgt für diesen Gebotstermin für innovative KWK-Systeme 12,0 ct/kWh KWK-Strom (gem. § 5 Nr. 2 KWKAusV).

Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Sicherheit

Für jedes Gebot ist eine Sicherheit zu stellen. Die Sicherheit beträgt grundsätzlich 70 Euro pro gebotenem Kilowatt KWK-Leistung. Beinhaltet das Gebot zum Beispiel eine Anlage mit einer KWK-Leistung von zwei Megawatt, so ist eine Sicherheit von 140.000 Euro (70 Euro x 2.000 kW) zu zahlen (gem. § 10 Abs. 2 KWKAusV). Die Sicherheit kann entweder zusammen mit der Gebühr überwiesen (bitte beachten Sie diese Hinweise) oder durch die Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter zwingender Verwendung des Bürgschaftsformulars gestellt werden.

Standort der KWK-Anlage

Gebote können nur für Standorte im Bundesgebiet abgegeben werden.

Formatvorgaben

Die Bundesnetzagentur gibt für die Gebotsabgabe zu diesem Termin nachfolgende Formatvorgaben im Sinne von § 8 Abs. 5 KWKAusV verbindlich vor. Sie sind zwingend zu beachten. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Die benötigten Formulare sind aus dem Internet herunterzuladen und mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.

Folgende Formulare sind im Verfahren zwingend zu verwenden:

Gebotsabgabe 1. Juni 2023 (pdf / 3 MB)
Wärmetransformationsplan (pdf / 1 MB)

Folgende Formulare sind im Verfahren optional zu verwenden:
Angaben zum Bevollmächtigten (pdf / 585 KB)
Bürgschaftsformular (pdf / 1 MB)
Formblatt für weitere Einheiten der KWK-Anlage (pdf / 585 KB)
Formular für die Gebotsrücknahme (pdf / 1 MB)

Die Bundesnetzagentur hat bislang keine Festlegungen nach § 23 KWKAusV getroffen, die in diesem Verfahren zu beachten wären. Hier finden Sie weitere Hinweise zum Ausschreibungsverfahren.

Das Formular zum Tausch der Sicherheitsleistung (pdf / 1 MB) kann bei Bedarf ggf. nach der Erteilung des Zuschlags genutzt werden.

Stand:  21.06.2023

Kontakt

Referat 628 - KWK-Ausschreibungen
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: kwk-ausschreibungen@bnetza.de

Gesetzliche Grundlagen

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)

KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV)

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