Netz­ent­wick­lungs­pla­nung

Der erfolgte Ausstieg aus der Kernenergie und der künftige Kohleausstieg, die ehrgeizigen Ausbauziele für Erneuerbare Energien, die bevorstehende Transformation von einem Erdgasnetz hin zu einem Wasserstoffnetz und das Erhalten einer hohen Versorgungssicherheit für sowohl Strom als auch für Gas sind die zentralen Herausforderungen der Netzentwicklungsplanung der nächsten Jahre für die deutschen Netze.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht dafür Netzentwicklungspläne vor und verpflichtet die Stromübertragungs-, Gasfernleitungs- und regulierten Wasserstofftransportnetzbetreiber diese zu erstellen.

Die Pläne müssen alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten und effizienten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau der Netze enthalten, die spätestens zum Ende der jeweiligen Betrachtungszeiträume für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich und dem Ziel der Klimaneutralität 2045 dienlich sind.

Mit der übergreifenden Transformation des Energiesystems geht eine zukünftig stärker aufeinander abgestimmte Netzentwicklungsplanung sowohl für Strom als auch Gas und Wasserstoff einher. Es handelt sich jedoch weiterhin um zwei selbständige Planungsverfahren.

Prozess Netzentwicklungsplanung

Prozess Netzentwicklungsplanung

Die Bundesnetzagentur hat in diesem Prozess eine entscheidende Rolle. Sie stimmt sich eng mit den Stromübertragungsnetzbetreibern und der Koordinierungsstelle für Netzentwicklungsplanung Gas/Wasserstoff ab und prüft den von den Netzbetreibern erstellten Szenariorahmen und den Netzentwicklungsplan (NEP).

Szenariorahmen

Der Entwurf für den Szenariorahmen Strom wird durch die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und der Entwurf des Szenariorahmens für Gas/Wasserstoff durch die Koordinierungsstelle für die Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff bis zum Ablauf des 30. Juni eines jeden geraden Kalenderjahres der Bundesnetzagentur vorgelegt.

Die Netzbetreiber haben die Entwürfe des Szenariorahmen Strom und Gas/Wasserstoff 2025-2037/2045 der Bundesnetzagentur fristgerecht am 30. Juni 2024 zur Genehmigung vorgelegt:

Gemeinsame Konsultation

Die Bundesnetzagentur führt für die beiden Szenariorahmen Strom und Gas/Wasserstoff eine gemeinsame Konsultation vom 2. bis 30. September 2024 durch.

Erstmals werden der Szenariorahmen Strom mit den Szenariorahmen Gas und Wasserstoff gleichzeitig konsultiert.

Infotage 13. und 16. September 2024

Begleitend zu der von der Bundesnetzagentur durchzuführenden Konsultationen fanden gemeinsame Infotage zu den Entwürfen der Szenariorahmen Strom und Gas/Wasserstoff 2025/2037-2045 als Online-Veranstaltung statt.

Stellungnahmen

Die eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt die Bundesnetzagentur bei der Genehmigung der Szenariorahmen Strom und Gas/Wasserstoff. Sie werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Für Stellungnahmen von Behörden gilt dies, wenn einer Veröffentlichung nicht ausdrücklich widersprochen wird; für die übrigen Stellungnahmen, wenn einer vollständigen Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt wird.

Laufende Netzenwicklungspläne

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