Ausschreibung Solaranlagen zweites Segment: Gebotstermin 1. Dezember 2022
Bis einschließlich zum 1. Dezember 2022 konnten Gebote für die neue Ausschreibungsrunde eingereicht werden.
Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge
Die Bundesnetzagentur gibt die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. August 2022 bekannt:
Liste der Zuschläge zum Gebotstermin 1. Dezember 2022 (xlsx / 18 KB)
Das Gebot mit dem höchsten Zuschlagswert lag bei 8,91 ct/kWh.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 8,74 ct/kWh.
Insgesamt erteilte die Bundesnetzagentur 56 Geboten mit einer Gebotsmenge von 105.029 kW einen Zuschlag.
Mit dieser Veröffentlichung am 20. Dezember 2022 ist die öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge erfolgt. Die Zuschläge sind eine Woche später, also am 27. Dezember 2022, als bekanntgegeben anzusehen.
Gebote, die nicht auf der Liste stehen, haben keinen Zuschlag erhalten. Die Bieter werden über die Gründe der Nichtbezuschlagung benachrichtigt.
Bekanntmachung der Ausschreibung
(gem. § 29 Abs. 1 EEG)
Abgabefrist für den Gebotstermin | Ausschreibungs- volumen (kW) | Höchstwert (ct/kWh) | Verfahren |
---|---|---|---|
1. Dezember 2022 | 202.292 | 8,91 | Gebotspreisverfahren „pay as bid“ |
Verfahren
Die Zuschlagswerte werden im Gebotspreisverfahren („pay as bid“) ermittelt: Entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist der Gebotswert des abgegebenen Gebots.
Gebotstermin
Gebotstermin ist der 1. Dezember 2022.
Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Bonner Standort der Bundesnetzagentur eingegangen sein.
Abgabefrist ist für diesen Termin Donnerstag, der 1. Dezember 2022. Gebote können an diesem Tag bis 24:00 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.
Ausschreibungsvolumen
Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin beträgt 202.292 Kilowatt.
Unter dem Ausschreibungsvolumen ist die Summe der installierten Leistung zu verstehen, für die die finanzielle Förderung zu einem Gebotstermin ausgeschrieben wird.
Hintergrund:
Das Ausschreibungsvolumen für Solaranlagen des zweiten Segments zum Gebotstermin am 1. Dezember 2022 entspricht dem Durchschnitt der Gebotsmenge der zugelassenen Gebote vom 1. April 2022 (203.540 Kilowatt) und dem 1. August 2022 (201.044 Kilowatt) gem. § 28a Absatz 5 Satz 1 EEG.
Höchstwert
Der Höchstwert beträgt für diesen Gebotstermin 8,91 Cent pro Kilowattstunde. (gem. § 38e Absatz 2 EEG)
Der Höchstwert verringert sich ab dem 1. Januar 2022 um 1 Prozent pro Kalenderjahr gegenüber dem im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr geltenden Höchstwert und wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.
Formatvorgaben
Die Bundesnetzagentur hat für die Gebotsabgabe zu diesem Termin folgende Formatvorgaben im Sinne von § 30a Absatz 1 EEG verbindlich vorgegeben. Sie sind zwingend zu beachten. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Die benötigten Formulare sind aus dem Internet herunterzuladen und mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm wie dem Adobe Acrobat Reader (auf der Seite von Adobe kostenlos zu beziehen) am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.
Formular für die Gebotsabgabe (Solaranlagen zweites Segment 1. Dezember 2022) (pdf / 1 MB) Angaben zum Bevollmächtigten (pdf / 45 KB) |
Die Bundesnetzagentur hat bislang keine Festlegungen nach § 85 Abs. 2 EEG getroffen, die in diesem Verfahren zu beachten wären.
Stand: 24.10.2022