Aus­schrei­bung So­lar­an­la­gen zwei­tes Seg­ment: Ge­bots­ter­min 1. April 2022

Bis einschließlich zum 1. April 2022 können Gebote für die neue Ausschreibungsrunde eingereicht werden. Details entnehmen Sie bitte dieser Seite. Bitte nutzen Sie bei Gebotsabgabe ausschließlich die hier zum Download bereitgestellten Formulare.

Öffentliche Bekanntgabe der Ergebnisse

Die Bundesnetzagentur gibt die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. April 2022 bekannt:

Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, betrug 7,00 ct/kWh.
Das Gebot mit dem höchsten Zuschlagswert lag bei 8,91 ct/kWh.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 8,53 ct/kWh.

Insgesamt erteilte die Bundesnetzagentur 163 Geboten mit einer Gebotsmenge von 203.540 kW einen Zuschlag.
Mit dieser Veröffentlichung am 11. Mai 2022 ist die öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge erfolgt. Die Zuschläge sind eine Woche später, also am 18. Mai 2022, als bekanntgegeben anzusehen.

Gebote, die nicht auf der Liste stehen, haben keinen Zuschlag erhalten. Die Bieter werden über die Gründe der Nichtbezuschlagung benachrichtigt.

Bekanntmachung der Ausschreibung

(gem. § 29 Abs. 1 EEG)

Bitte beachten Sie zunächst den folgenden Hinweis:
Die Gebühren für die Ausschreibungen haben sich geändert. Die Vorabgebühr eines Gebots für Solaranlagen beträgt ab sofort 451 Euro.
Kurzübersicht
Abgabefrist für
den Gebotstermin
Ausschreibungs-
volumen (kW)
Höchstwert (ct/kWh)Verfahren
1. April 2022766.6678,91Gebotspreisverfahren „pay as bid

Verfahren

Die Zuschlagswerte werden im Gebotspreisverfahren („pay as bid“) ermittelt: Entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist der Gebotswert des abgegebenen Gebots.


Gebotstermin

Gebotstermin ist der 1. April 2022.

Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Bonner Standort der Bundesnetzagentur eingegangen sein.

Abgabefrist ist für diesen Termin Freitag, der 1. April 2022. Gebote können an diesem Tag bis 24:00 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.

Ausschreibungsvolumen

Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin beträgt 766.667 Kilowatt.
Unter dem Ausschreibungsvolumen ist die Summe der installierten Leistung zu verstehen, für die die finanzielle Förderung zu einem Gebotstermin ausgeschrieben wird.

Hintergrund:
Das Ausschreibungsvolumen beträgt für das Jahr 2022 insgesamt 2.300.000 Kilowatt (gem. § 28a Absatz 2 Satz 2 Nummer 1a EEG); es ist gleichmäßig auf die drei Gebotstermine aufzuteilen. (§ 28a Absatz 2 Satz 3 EEG).

Höchstwert

Der Höchstwert beträgt für diesen Gebotstermin 8,91 Cent pro Kilowattstunde. (gem. § 38e Absatz 2 EEG)

Der Höchstwert verringert sich ab dem 1. Januar 2022 um 1 Prozent pro Kalenderjahr gegenüber dem im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr geltenden Höchstwert und wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Formatvorgaben

Die Bundesnetzagentur hat für die Gebotsabgabe zu diesem Termin folgende Formatvorgaben im Sinne von § 30a Absatz 1 EEG verbindlich vorgegeben. Sie sind zwingend zu beachten. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Die benötigten Formulare sind aus dem Internet herunterzuladen und mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm wie dem Adobe Acrobat Reader (auf der Seite von Adobe kostenlos zu beziehen) am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.

Achtung: Formulare, die für vorherige Gebotstermine veröffentlicht wurden, sind nicht mehr zu verwenden.
Folgende Formulare sind im Verfahren bei entsprechendem Bedarf zu verwenden:
Formular für die Gebotsabgabe (Solaranlagen zweites Segment 1. April 2022) (pdf / 1 MB)
Angaben zum Bevollmächtigten (pdf / 45 KB)

Standortangaben (pdf / 620 KB)

Gebotsrücknahme (pdf / 72 KB)

Die Bundesnetzagentur hat bislang keine Festlegungen nach § 85 Abs. 2 EEG getroffen, die in diesem Verfahren zu beachten wären.

Stand:  11.05.2022

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