Ausschreibung nach dem KVBG / Gebotstermin 1. Oktober 2021
- Öffentliche Bekanntmachung der Zuschläge vom 15. Dezember 2021
- Bekanntmachung der Ausschreibung vom 23. Juli 2021
Öffentliche Bekanntmachung der Zuschläge vom 15. Dezember 2021
Die Bundesnetzagentur macht hiermit die Ergebnisse des Ausschreibungsverfahrens zur Reduzierung der Verstromung von Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen für den Gebotstermin 1. Oktober 2021 gemäß § 24 Abs. 1 KVBG öffentlich bekannt.Es wurden drei Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 532,514 MW bezuschlagt. Da diese Ausschreibungsrunde überzeichnet war, hat gemäß § 18 Abs. 8 S. 2 KVBG das Gebot, durch dessen Bezuschlagung das Ausschreibungsvolumen von 433,016 MW erstmals überschritten wurde, noch einen Zuschlag erhalten.
Der höchste Gebotswert, der einen Zuschlag erhalten hat, beträgt 116.000 EUR/MW.
Name des Bieters | Name der Anlage | Bezuschlagte Gebotsmenge (MW) | Gebotsnummer | Zuschlagsnummer |
---|---|---|---|---|
Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG | HKW Euskirchen | 14,164 | 1 | KVBG21-3/001 |
Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG | HKW Könnern - Block 1 | 8,350 | 2 | KVBG21-3/002 |
Uniper Kraftwerke GmbH | Kraftwerk Staudinger Block 5 | 510,000 | KVBG21-3/003 |
Die Angaben der jeweiligen Betreiber zur angestrebten Nutzung der Anlagenstandorte nach dem Wirksamwerden des Kohleverfeuerungsverbotes finden Sie in der Liste der Zuschläge – Gebotstermin 1. Oktober 2021 (xlsx / 33 KB) .
Die Zuschläge sind eine Woche nach dieser öffentlichen Bekanntmachung, also am 22. Dezember 2021, als öffentlich bekanntgegeben anzusehen
(§ 24 Abs. 1 S. 2 KVBG).
Gebote, die nicht auf der Liste stehen, haben keinen Zuschlag erhalten. Unabhängig von dieser Bekanntmachung werden alle Bieter separat über die Bezuschlagung oder Nichtbezuschlagung ihrer Gebote unterrichtet.
Bekanntmachung der Ausschreibung vom 23. Juli 2021
(gem. § 11 Abs. 1 KVBG)
Abgabefrist für den Gebotstermin | Ausschreibungs- | Höchstpreis | Netzfaktor |
---|---|---|---|
01. Oktober 2021 | 433,016 | 116.000 | 93.482,19 |
Gebotstermin
Der Gebotstermin für diese Ausschreibungsrunde ist der 1. Oktober 2021.
Die Gebote müssen bis 24:00 Uhr am Freitag, den 1. Oktober 2021 bei der Bundesnetzagentur in Bonn schriftlich und verschlossen eingegangen sein. Die Gebote können auch innerhalb der Frist an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn abgegeben werden.
Alle Gebote sind wie folgt zu adressieren:
Bundesnetzagentur
Referat 617 – Gebot KVBG
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Ausschreibungsvolumen
Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin beträgt 433,016 MW (gemäß § 6 Abs. 2 und Abs. 5 KVBG).
Hintergrund:
Die Bundesnetzagentur ermittelt ab der dritten Ausschreibung für jeden Gebotstermin das Ausschreibungsvolumen. Das zu ermittelnde Ausschreibungsvolumen in Megawatt Nettonennleistung ist die Differenz zwischen dem Ausgangsniveau (§ 7 KVBG) für das jeweilige Zieldatum und dem Zielniveau an Steinkohleanlagen am Strommarkt nach § 4 KVBG für das jeweilige Zieldatum.
Das Zielniveau für das Zieldatum für 2023 beträgt 13.902,00 Megawatt. Das Ausgangsniveau für das Zieldatum für 2023 beträgt 13.335,016 Megawatt.
Für die vierte Ausschreibungsrunde werden erstmals 1.000 Megawatt zum ermittelten Ausschreibungsvolumen addiert (§ 6 Abs. 5 KVBG).
Höchstpreis
Der Höchstpreis für diesen Gebotstermin beträgt 116.000 Euro pro MW Nettonennleistung (gemäß § 19 Abs. 1 Nummer 4 KVBG).
Netzfaktor
Der Netzfaktor für diesen Gebotstermin beträgt 93.482,19 Euro pro MW Nettonennleistung (gemäß § 18 Abs. 5 KVBG).
Formatvorgaben
Die Bundesnetzagentur hat für die Gebotsabgabe zu diesem Termin die nachfolgenden Formatvorgaben nach § 11 Abs. 3 KVBG verbindlich vorgegeben.
Die benötigten Formulare sind mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.
Formatvorgaben für den Gebotstermin 1. Oktober 2021
Festlegungen
Die Bundesnetzagentur hat bislang noch keine Festlegungen nach § 62 KVBG zur Gebotsabgabe oder zum Zuschlagsverfahren getroffen.
Zusätzlicher Hinweis:
Das Formular zur Abgabe der unbedingten Verzichtserklärung nach § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 lit. c KVBG ist auf der Internetseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abrufbar.
Stand: 15.12.2021
Kontakt für Anlagenbetreiber
Bundesnetzagentur
Referat 628 - Umsetzung Ausschreibungsverfahren
Postfach 8001
53105 Bonn
E-Mail: kohleausstieg@bnetza.de
Gesetzliche Grundlage / Links
Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (kurz: KVBG)
Übersichtskarte der bisher bezuschlagten und angeordneten Anlagen
Internetseite des BMWK zum Kohleausstieg und Strukturwandel
Internetseite des BMUV mit Fragen und Antworten zum Kohleausstieg in Deutschland