Beschwerde einreichen
Sie möchten einen Fall unerlaubter Telefonwerbung melden?
Bei folgenden Kriterien liegt ein unerlaubter Werbeanruf vor:
Sie haben dem werbenden Unternehmen hierzu vorher keine ausdrückliche Einwilligung erteilt.
Kein unerlaubter Werbeanruf liegt dagegen vor, wenn der Anruf als Mittel zur Begehung von Straftaten genutzt wurde.
Bei der Meldung eines unerlaubten Werbeanrufes sind folgende Angaben besonders wichtig:
wenn möglich - die in Ihrem Telefon (Display) angezeigte Rufnummer.
Produkte oder Dienstleistungen, für die geworben wurden..
Haben Sie die Einwilligung eventuell später widerrufen und dennoch weitere Anrufe erhalten?
Bitte nutzen Sie auch das Freitextfeld im jeweiligen Beschwerdeformular, um detailliertere Angaben zum Anruf zu machen.
Ihre Beschwerde können Sie auf verschiedenen Wegen einreichen
- Sie können Ihre Beschwerde bequem über unser Online-Formular einreichen. Zur Übermittlung Ihrer Anzeige werden Sie durch einen Frage- und Antwortmodus geführt.
Online-Beschwerde (barrierefrei)
- Oder nutzen Sie unser Beschwerdeformblatt. Das Formblatt kann direkt am Computer ausgefüllt werden und steht Ihnen als Download zu Verfügung.
Beschwerdeformular (pdf, nicht barrierefrei)
Senden Sie das ausgefüllte Formblatt bitte
- entweder als Brief an: Bundesnetzagentur, Nördeltstr. 5, 59872 Meschede
- oder per Telefax an: 06321 / 934-111
- oder eingescannt als E-Mail-Anhang an folgende E-Mail-Adresse: rufnummernmissbrauch@bnetza.de
Gerne können Sie Ihre Beschwerde auch formlos mittels E-Mail oder schriftlich als Brief oder Fax einreichen:
Informationen darüber, wann die Bundesnetzagentur in Fällen von unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernmissbrauch eingreifen kann, finden Sie in unserer Beschwerdeordnung (pdf / 74 KB) .