Die im Telekommunikationsbereich geltenden Datenschutzregeln sind in verschiedenen Gesetzen geregelt, für die unterschiedliche Behörden zuständig sind.
In Teil 2 des Gesetzes über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) sind die speziellen („bereichsspezifischen“) Datenschutzvorgaben der europäischen ePrivacy-Richtlinie (2002/58/EG) umgesetzt.
Die Zuständigkeiten der Bundesnetzagentur und der bzw. des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sind in den §§ 28 bis 30 TTDSG geregelt. Aktuell wird eine europäische Verordnung über den Datenschutz in der Telekommunikation erarbeitet.
Für die Kontrolle der DSGVO-Vorschriften in der Telekommunikation (insbesondere für Bestandsdaten) ist allein der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zuständig.