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Ihr Internet ist zu langsam? Sie möchten daher bei Ihrem Anbieter das Entgelt für Ihren Internetzugang mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen?
Wenn in Ihrem Mietvertrag Vereinbarungen zu Telekommunikationsanschlüssen und/oder -diensten (TV, Internet, Telefon) enthalten sind, ändert sich ab 1. Juli 2024 das sogenannte "Nebenkostenprivileg".
Wollen Sie Ihren Mobilfunk- oder Festnetzanbieter wechseln oder ziehen Sie um? Wollen Sie Ihre Rufnummer mitnehmen? Erfahren Sie, wie das geht.
Kennen Sie Ihre Rechte? Die meisten Infos finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Hier geben wir Ihnen allgemeine Hinweise zu Kündigung, Widerruf sowie zu Ihrem Recht, Ihren Router selbst zu wählen.
Was soll auf der Rechnung stehen und wann kann Ihr Anschluss gesperrt werden? Erfahren Sie auch, worauf Sie beim mobilen Bezahlen per Handy achten sollten und wie Sie Ihre Rechnung reklamieren können.
Kennen Sie Ihr Recht auf Versorgung mit Telefon und Internet? Was ist ein Mindestangebot?
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Telefon oder Internet ausgefallen? Ihr Anbieter muss die Störung unverzüglich und unentgeltlich beseitigen. Lesen Sie, worauf Sie achten sollten.
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Erfahren Sie, wie viel Ihre Anrufe oder Nachrichten aus Deutschland in andere EU-Länder kosten dürfen.
Anbieter dürfen weder Daten noch Dienste im Internet blockieren oder priorisieren. Erfahren Sie, was Gleichbehandlung aller Informationen im Internet bedeutet.
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