Netz­ent­wick­lungs­pla­nung

Die Netzentwicklungsplanung der nächsten Jahre hat viele zentrale Herausforderungen. Der Kohleausstieg und ehrgeizige Ausbauziele für erneuerbare Energien. Aber auch die Transformation von einem Erdgasnetz hin zu einem Wasserstoffnetz sowie die Gewährleistung der Systemstabilität und Versorgungssicherheit für Strom und Gas stehen im Fokus.

Aktuelles

Genehmigung der Szenariorahmen
Am 30. April 2025 hat die Bundesnetzagentur die beiden Szenariorahmen Strom und Gas/Wasserstoff 2025-2037/2045 genehmigt.

Aktueller Szenariorahmen Strom
Aktueller Szenariorahmen Gas/Wasserstoff

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht dafür Netzentwicklungspläne vor. Die Stromübertragungsnetzbetreiber (ÜNB) einerseits und die Gasfernleitungs- und regulierten Wasserstofftransportnetzbetreiber (FNB/WTNB) andererseits müssen diese erstellen.

Die Pläne müssen alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten und effizienten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau der Netze enthalten. Die Betrachtungszeiträume liegen dabei mindestens zehn Jahre in der Zukunft. So soll sichergestellt werden, dass die Netze zuverlässig und sicher betrieben werden können. Außerdem soll das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 erreicht werden.

Die übergreifende Transformation des Energiesystems erfordert aufeinander abgestimmte Planungen für die Bereiche Strom und Gas/Wasserstoff. Deshalb sind die Prozesse zeitlich synchronisiert und die Bundesnetzagentur achtet auf hinreichende inhaltliche Übereinstimmung der Prozesse. Formell handelt es sich um zwei getrennte Planungsverfahren.

Prozess Netzentwicklungsplanung

Prozess Netzentwicklungsplanung

Die Bundesnetzagentur hat in den Prozessen zur Netzentwicklungsplanung eine entscheidende Rolle. Sie stimmt sich eng mit den ÜNB und der Koordinierungsstelle für Netzentwicklungsplanung Gas/Wasserstoff (KO.NEP) ab. Die Bundesnetzagentur prüft die von den Netzbetreibern erstellten Szenariorahmen und die Netzentwicklungspläne (NEP).

Verfahren

  • Die Entwürfe der Szenariorahmen durch die ÜNB und die KO.NEP wurden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorgelegt.
  • Die Bundesnetzagentur konsultierte und prüfte die Entwürfe. Sie genehmigte die Szenariorahmen unter Berücksichtigung der Konsultationsergebnisse.
  • Die ÜNB und FNB/WTNB erstellen auf Basis der genehmigten Szenariorahmen die ersten Entwürfe der Netzentwicklungspläne. Sie konsultieren diese mit der Öffentlichkeit.
  • Nach der Konsultation werden die zweiten Entwürfe erstellt und der Bundesnetzagentur zur Bestätigung vorgelegt.
  • Die Bundesnetzagentur führt anschließend ebenfalls eine Konsultation durch.
  • Sie bestätigt die Netzentwicklungspläne unter Berücksichtigung der eigenen Prüfung und der Konsultationsergebnisse.
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