Ka­pa­zi­täts­re­ser­ve

Die Kapazitätsreserve ist neben der Verbesserung der Kurzfrist- und Regelenergiemärkte eine der Maßnahmen aus dem Weißbuch des BMWi „Ein Strommarkt für die Energiewende“ (2015), mit der auch während der Energiewende die Versorgungssicherheit gewährleistet bleiben soll.

Die Kapazitätsreserve soll in Zeiten, in denen trotz freier Preisbildung auf dem Großhandelsmarkt kein ausreichendes Angebot zur Deckung der gesamten Nachfrage zur Verfügung steht, zusätzliche Leistung bereitstellen.

Dazu werden bestehende Erzeugungsanlagen, Speicher oder Lasten außerhalb des Strommarktes vorgehalten und bei Bedarf auf Anweisung der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) mit Regelzonenverantwortung nach Ausschöpfung der marktlichen Alternativen eingesetzt. Wettbewerbsverzerrungen auf dem Markt werden damit so gering wie möglich gehalten.

Aktuelle Verfahren

4.12.05.03/6
Festlegung

Die Bundesnetzagentur hat am 25.10.2022 in dem Verwaltungsverfahren gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern zur Anpassung des Gebotstermins der Kapazitätsreserveausschreibung für den am 01.10.2024 beginnenden dritten Erbringungszeitraum durch Festlegung von Amts wegen entschieden, dass der Gebotstermin vom 01.04.2023 auf den 01.12.2023 verschoben wird, §§ 29 Abs. 1, 13h Abs. 2 i.V.m Abs. 1 Nr. 6 lit. e EnWG i.V.m. §§ 42 Nr. 2, 8 Abs. 2 KapResV.

Durch diese Festlegung soll es dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zeitlich ermöglicht werden, einen Antrag bei der Kommission zur Verlängerung der beihilferechtlichen Genehmigung für die Kapazitätsreserve bis zum 30.09.2026 zu stellen. Zudem soll es durch die zeitliche Verschiebung des Gebotstermins für mehr Bieter attraktiv werden, an der Ausschreibung teilzunehmen.

Die Festlegung wird auch im Amtsblatt der Bundesnetzagentur (Nr. 22 am 23.11.2022) veröffentlicht.

Festlegung KapRes Anpassung 3. Gebotstermin (pdf / 2 MB)

Verfahrenseinleitung

Einleitung eines Festlegungsverfahrens zur Anpassung des Gebotstermins der Kapazitätsreserveausschreibung für den dritten Erbringungszeitraum.

Die Bundesnetzagentur hat am 18.07.2022 gemäß §§ 66 Abs. 1, 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. §§ 42 Nr. 2, 8 Abs. 2 KapResV gegenüber den vier Übertragungsnetzbetreibern ein Festlegungsverfahren zur Anpassung des Gebotstermins 01.04.2023 der Kapazitätsreserveausschreibung für den am 01.10.2024 beginnenden dritten Erbringungszeitraum eingeleitet. Das Verfahren wird beim Referat 617 unter dem Aktenzeichen 4.12.05.03/6 geführt.

Diese Mitteilung wird auch im Amtsblatt der Bundesnetzagentur (Nr. 14 vom 27.07.2022) veröffentlicht.

Ausschreibungsverfahren

Zur Bildung der Kapazitätsreserve führen die regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber alle zwei Jahre eine gemeinsame Ausschreibung durch (Beschaffungsverfahren).

Für den zweiten Erbringungszeitraum (1. Oktober 2022 bis 30. September 2024) wurden von den Übertragungsnetzbetreibern 1.086 MW Leistung kontrahiert.
Nähere Informationen zum Ausschreibungsergebnis der kontrahierten Anlagen und der Leistungsvergütung finden Sie auf der Internetseite Netztransparenz.de.

Standardbedingungen

Genehmigung Standardbedingungen Kapazitätsreserve dritter Erbringungszeitraum (07. August 2023) (pdf / 3 MB)

Die Standardbedingungen sind Teil der Ausschreibungsunterlagen, welche die ÜNB auf ihrer Internetseite Netztransparenz.de veröffentlichen.

In den Standardbedingungen wird geregelt, zu welchen Bedingungen nach Zuschlag ein Vertragsschluss zwischen einem der Übertragungsnetzbetreiber und einem Betreiber einer Kapazitätsreserveanlage zustande kommt (vgl. auch §§ 18 Abs. 2, 21 KapResV). Die Standardbedingungen bedürfen der Genehmigung der Bundesnetzagentur (vgl. § 37 Abs. 2 KapResV).

Abgeschlossene Verfahren/Archiv

Änderung der Teilnahmevoraussetzungen und des Zuschlagsverfahrens der Kapazitätsreserveausschreibung ab dem zweiten Erbringungszeitraum (Az.: 4.12.05.03/003).

4.12.05.03/003
hier: Festlegung

Die Bundesnetzagentur hat am 05.05.2021 gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern eine Festlegung zur Änderung der Teilnahmevoraussetzungen und des Zuschlagsverfahrens der Kapazitätsreserveausschreibung ab dem zweiten Erbringungszeitraum erlassen, § 29 Abs. 1 (i.V.m § 13h Abs. 2, Abs. 1 Nr. 7 lit. b, lit. c und Nr. 8) EnWG i.V.m §§ 42 Nr. 2, Nr. 4, 9 Abs. 4 KapResV.

Durch die Festlegung soll es mehr Anlagen ermöglicht werden, an der Ausschreibung teilzunehmen, damit die gesamte gesetzlich angestrebte Reserveleistung in Höhe von 2 GW durch die Übertragungsnetzbetreiber kontrahiert werden kann. Zudem sollen im Falle einer Überzeichnung diejenigen Anlagen einen Vorteil für eine Bezuschlagung haben, welche technisch am nützlichsten für die Aufgabe der Kapazitätsreserve sind.

Die Festlegung wird im Amtsblatt der Bundesnetzagentur (Nr. 10 am 26.05.2021) veröffentlicht.

Anlage Festlegung: Kapazitätsreserve Teilnahmevoraussetzungen Zuschlagsverfahren 4.12.05.03-003 (pdf / 3 MB)

Verfahrenseinleitung zur Änderung der Teilnahmevoraussetzungen und des Zuschlagsverfahrens der Kapazitätsreserveausschreibung für den zweiten Erbringungszeitraum vom 01.10.2022 bis zum Ablauf des 30.09.2024 (Az.: 4.12.05.03/003)

4.12.05.03/003
hier: Verfahrenseinleitung

Die Bundesnetzagentur hat am 03.03.2021 gemäß §§ 66 Abs. 1, 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 42 Nr. 2, Nr. 4, 9 Abs. 4 KapResV gegenüber den vier Übertragungsnetzbetreibern ein Festlegungsverfahren zur Änderung der Teilnahmevoraussetzungen und des Zuschlagsverfahrens der Kapazitätsreserveausschreibung für den zweiten Erbringungszeitraum vom 01.10.2022 bis zum Ablauf des 30.09.2024 eingeleitet. Das Verfahren wird beim Referat 617 unter dem Aktenzeichen 4.12.05.03/003 geführt.

Festlegung zur Anpassung des Gebotstermins der Kapazitätsreserveausschreibung für den zweiten Erbringungszeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2024 (Az.: 4.12.05.03/001)

4.12.05.03/001
hier: Festlegung

Die Bundesnetzagentur hat am 16.12.2020 in dem Verwaltungsverfahren gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern zur Anpassung des Gebotstermins der Kapazitätsreserveausschreibung für den zweiten Erbringungszeitraum durch Festlegung von Amts wegen entschieden, dass der Gebotstermin vom 01.04.2021 auf den 01.12.2021 verschoben wird, §§ 29 Abs. 1, 13h Abs. 2 i.V.m Abs. 1 Nr. 6 lit. e EnWG i.V.m. §§ 42 Nr. 2, 8 Abs. 2 KapResV. Durch diese Festlegung soll ein höherer Wettbewerb zwischen den Bietern erreicht werden und gewährleistet werden, dass die gesamte gesetzlich angestrebte Reserveleistung in Höhe von 2 GW durch die Übertragungsnetzbetreiber kontrahiert werden kann.

Da die Festlegung gegenüber einer Vielzahl betroffener Übertragungsnetzbetreiber erfolgt, nimmt die Bundesnetzagentur, in Ausübung des ihr nach § 73 Abs.1a Satz 1 EnWG zustehenden Ermessens, eine öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung vor. Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der verfügende Teil der Entscheidung, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Veröffentlichung der vollständigen Entscheidung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur und im Amtsblatt der Bundesnetzagentur bekannt gemacht werden (§ 73 Abs.1a Satz 2 EnWG). Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs.1a Satz 3 EnWG mit dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zwei Wochen verstrichen sind.

Die Festlegung wird im Amtsblatt der Bundesnetzagentur, Nr. 24 vom 23.12.2020, veröffentlicht.

Anlage Festlegung: Verschiebung 2. Gebotstermin Kapazitätsreserve 4.12.05.03-001 (pdf / 2 MB)

Verfahrenseinleitung zur Anpassung des Gebotstermins im Rahmen der Kapazitätsreserveausschreibung für den zweiten Erbringungszeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2024

4.12.05.03/001
hier: Verfahrenseinleitung

Verfahren des Referates 617

Das Referat 617 hat am 30.10.2020 gemäß § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 42 S. 1 Nr. 2, 8 Abs. 2 KapResV ein Festlegungsverfahren zur Anpassung des Gebotstermins im Rahmen der Kapazitätsreserveausschreibung für den zweiten Erbringungszeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2024 eingeleitet.

Das Verfahren wird beim Referat 617 unter dem folgenden Aktenzeichen geführt:
Übertragungsnetzbetreiber Strom „Anpassung des Gebotstermins für die zweite Kapazitätsreserveausschreibung“4.12.05.03/001

Kontakt

Bundesnetzagentur
Referat 628 - Umsetzung Ausschreibungsverfahren
Postfach 8001
53105 Bonn

E-Mail: kapazitaetsreserve@bnetza.de

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