Kapazitätsreserve
Die Kapazitätsreserve ist neben der Verbesserung der Kurzfrist- und Regelenergiemärkte eine der Maßnahmen aus dem Weißbuch des BMWi „Ein Strommarkt für die Energiewende“ (2015), mit der auch während der Energiewende die Versorgungssicherheit gewährleistet bleiben soll.
Die Kapazitätsreserve soll in Zeiten, in denen trotz freier Preisbildung auf dem Großhandelsmarkt kein ausreichendes Angebot zur Deckung der gesamten Nachfrage zur Verfügung steht, zusätzliche Leistung bereitstellen.
Dazu werden bestehende Erzeugungsanlagen, Speicher oder Lasten außerhalb des Strommarktes vorgehalten und bei Bedarf auf Anweisung der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) mit Regelzonenverantwortung nach Ausschöpfung der marktlichen Alternativen eingesetzt. Wettbewerbsverzerrungen auf dem Markt werden damit so gering wie möglich gehalten.
Aktuelle Verfahren
4.12.05.03/6
Festlegung
Die Bundesnetzagentur hat am 25.10.2022 in dem Verwaltungsverfahren gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern zur Anpassung des Gebotstermins der Kapazitätsreserveausschreibung für den am 01.10.2024 beginnenden dritten Erbringungszeitraum durch Festlegung von Amts wegen entschieden, dass der Gebotstermin vom 01.04.2023 auf den 01.12.2023 verschoben wird, §§ 29 Abs. 1, 13h Abs. 2 i.V.m Abs. 1 Nr. 6 lit. e EnWG i.V.m. §§ 42 Nr. 2, 8 Abs. 2 KapResV.
Durch diese Festlegung soll es dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zeitlich ermöglicht werden, einen Antrag bei der Kommission zur Verlängerung der beihilferechtlichen Genehmigung für die Kapazitätsreserve bis zum 30.09.2026 zu stellen. Zudem soll es durch die zeitliche Verschiebung des Gebotstermins für mehr Bieter attraktiv werden, an der Ausschreibung teilzunehmen.
Die Festlegung wird auch im Amtsblatt der Bundesnetzagentur (Nr. 22 am 23.11.2022) veröffentlicht.
Festlegung KapRes Anpassung 3. Gebotstermin (pdf / 2 MB)
Verfahrenseinleitung
Einleitung eines Festlegungsverfahrens zur Anpassung des Gebotstermins der Kapazitätsreserveausschreibung für den dritten Erbringungszeitraum.
Die Bundesnetzagentur hat am 18.07.2022 gemäß §§ 66 Abs. 1, 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. §§ 42 Nr. 2, 8 Abs. 2 KapResV gegenüber den vier Übertragungsnetzbetreibern ein Festlegungsverfahren zur Anpassung des Gebotstermins 01.04.2023 der Kapazitätsreserveausschreibung für den am 01.10.2024 beginnenden dritten Erbringungszeitraum eingeleitet. Das Verfahren wird beim Referat 617 unter dem Aktenzeichen 4.12.05.03/6 geführt.
Diese Mitteilung wird auch im Amtsblatt der Bundesnetzagentur (Nr. 14 vom 27.07.2022) veröffentlicht.
Ausschreibungsverfahren
Zur Bildung der Kapazitätsreserve führen die regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber alle zwei Jahre eine gemeinsame Ausschreibung durch (Beschaffungsverfahren).
Nähere Informationen zum Ausschreibungsergebnis der kontrahierten Anlagen und der Leistungsvergütung finden Sie auf der Internetseite Netztransparenz.de.
Standardbedingungen
Die Standardbedingungen sind Teil der Ausschreibungsunterlagen, welche die ÜNB auf ihrer Internetseite Netztransparenz.de veröffentlichen.
In den Standardbedingungen wird geregelt, zu welchen Bedingungen nach Zuschlag ein Vertragsschluss zwischen einem der Übertragungsnetzbetreiber und einem Betreiber einer Kapazitätsreserveanlage zustande kommt (vgl. auch §§ 18 Abs. 2, 21 KapResV). Die Standardbedingungen bedürfen der Genehmigung der Bundesnetzagentur (vgl. § 37 Abs. 2 KapResV).
Abgeschlossene Verfahren/Archiv
Änderung der Teilnahmevoraussetzungen und des Zuschlagsverfahrens der Kapazitätsreserveausschreibung ab dem zweiten Erbringungszeitraum (Az.: 4.12.05.03/003).
Verfahrenseinleitung zur Änderung der Teilnahmevoraussetzungen und des Zuschlagsverfahrens der Kapazitätsreserveausschreibung für den zweiten Erbringungszeitraum vom 01.10.2022 bis zum Ablauf des 30.09.2024 (Az.: 4.12.05.03/003)
Festlegung zur Anpassung des Gebotstermins der Kapazitätsreserveausschreibung für den zweiten Erbringungszeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2024 (Az.: 4.12.05.03/001)
Verfahrenseinleitung zur Anpassung des Gebotstermins im Rahmen der Kapazitätsreserveausschreibung für den zweiten Erbringungszeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2024
Kontakt
Bundesnetzagentur
Referat 628 - Umsetzung Ausschreibungsverfahren
Postfach 8001
53105 Bonn
E-Mail: kapazitaetsreserve@bnetza.de
Weiterführende Informationen
Weißbuch des BMWi „Ein Strommarkt für die Energiewende“ (2015)