Netz­ent­wick­lungs­plan Strom

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) berechnen den Ausbaubedarf für die kommenden Jahre. Als Grundlage dafür dient der Szenariorahmen, den sie zuvor erstellt haben und den die Bundesnetzagentur genehmigt. Das Ergebnis ihrer Berechnungen ist der Netzentwicklungsplan Strom (NEP).

Aktueller Netzentwicklungsplan 2023-2037/2045

Die Bundesnetzagentur hat den Netzentwicklungsplan 2023-2037/2045 (PDF / 4 MB) am 1. März 2024 bestätigt.

Sie hat dabei die meisten der von den ÜNB beantragten Maßnahmen übernommen. Wesentlicher Bestandteil dieses NEP sind weitere Verbindungen zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ), um das Übertragungsnetz zu einem Klimaneutralitätsnetz auszubauen. Im Vergleich zum geltenden Bundesbedarfsplan umfasst der bestätigte NEP 2023-2037/2045 in insgesamt 123 neuen Maßnahmen gut 4.800 zusätzliche Trassenkilometer. Hinzu kommen Verstärkungen bereits bestehender Verbindungen.

Offshore-Anbindungssysteme

Der NEP 2023-2037/2045 ermittelt nach den Vorgaben des Flächenentwicklungsplans (FEP) auch die Offshore-Anbindungssysteme einschließlich der jeweiligen Inbetriebnahmejahre und landseitigen Netzverknüpfungspunkte. Für die Anbindung von Offshore-Windparks werden im Vergleich zu den bisherigen Planungen 35 weitere Anbindungssysteme in Nord- und Ostsee bis zum Jahr 2045 als erforderlich bestätigt. Damit soll das gesetzliche Ziel erreicht werden, bis dahin Offshore-Windparks mit insgesamt 70 GW an das Übertragungsnetz anzuschließen.

Gutachten NEMO IX

Die Bundesnetzagentur wird während des Prozesses zur Erstellung des NEP durch einen unabhängigen Gutachter begleitet. Im NEP 2023-2037/2045 erfolgte die gutachterliche Unterstützung durch die ef.Ruhr GmbH. Die Abschlussberichte finden Sie hier.

Ablauf des Verfahrens

Grundlage des NEP 2023-2037/2045 war der von der Bundes­netz­agentur genehmigte Szenario­rahmen 2023-2037/2045. Auf dieser Basis hatten die Übertragungs­netz­betreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW einen ersten Entwurf des Netz­entwicklungs­plans erarbeitet und am 24. März 2023 ver­öffentlicht. Den anschließend von ihnen über­arbeiteten zweiten Entwurf, in den Anregungen aus der Öffentlichkeits­beteiligung ein­geflossen sind, hat die Bundes­netz­agentur am 12. Juni 2023 erhalten und seitdem geprüft. Weitere Informationen dazu sowie die NEP-Entwürfe der Übertragungs­netz­betreiber finden Sie auf deren gemeinsamer Website www.netzentwicklungsplan.de.

Öffentlichkeitsbeteiligung und Informationstage

Die Bundes­netz­agentur hat am 8. September 2023 ihre vorläufigen Prüfungs­ergebnisse ver­öffentlicht und die betroffenen Behörden sowie die Öffentlich­keit beteiligt. Die Entwürfe des NEP lagen bis zum 20. Oktober 2023 am Standort der Bundes­netz­agentur in Bonn sowie im Internet aus. Bis zum 20. November 2023 konnten alle Interessierten dazu Stellung nehmen. Die Bundes­netz­agentur hat die Stellung­nahmen bei ihrer weiteren Prüfung be­rücksichtigt, bevor sie den NEP am 1. März 2024 bestätigt hat.

Stellungnahmen zum Netzentwicklungsplan

Die Bundes­netz­agentur hat 162 Stellung­nahmen zum über­arbeiteten Entwurf des NEP 2023-2037/2045 erhalten. Veröffentlicht sind Stellung­nahmen von Behörden, Ministerien und Parteien, sofern diese einer Publikation nicht wider­sprochen haben. Sonstige Stellung­nahmen sind nur veröffentlicht, wenn ihre Verfasser im Online­formular einer voll­ständigen Ver­öffentlichung aus­drücklich zugestimmt haben.

Auch in diesem Durchgang hat die Bundes­netz­agentur wieder Informations­veranstaltungen zur Bedarfs­ermittlung durch­geführt. Ziel der Termine am 13. und 17. Oktober 2023 war es, einen möglichst breiten Dialog über den Netz­ausbau zu führen, der ins­besondere im Hinblick auf das Erreichen von Klima­neutralität im Jahr 2045 erforderlich sein wird.

Ältere Netzentwicklungspläne
Die vorherigen Netzentwicklungspläne, deren Entwürfe und weitere Dokumente finden Sie im Archiv.

Umweltbericht

Die Ausbaumaßnahmen aus dem NEP haben in der Umsetzung Auswirkungen auf die Umwelt. Welche Umweltbelastungen das sein können, hält die Bundesnetzagentur in einem Umweltbericht fest. Dieser dokumentiert das Ergebnis einer Strategischen Umweltprüfung (SUP). Den aktuellen Umweltbericht und die vorherigen Durchgänge finden Sie hier.

Kontakt

Referat 813

Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: info@netzausbau.de

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