Netzentwicklungsplan Strom
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) berechnen den Ausbaubedarf für die kommenden Jahre. Als Grundlage dafür dient der Szenariorahmen, den sie zuvor erstellt haben und den die Bundesnetzagentur genehmigt. Das Ergebnis ihrer Berechnungen ist der Netzentwicklungsplan Strom (NEP).
Aktueller Netzentwicklungsplan 2023-2037/2045
Die Bundesnetzagentur hat den Netzentwicklungsplan 2023-2037/2045 (PDF / 4 MB) am 1. März 2024 bestätigt.
Sie hat dabei die meisten der von den ÜNB beantragten Maßnahmen übernommen. Wesentlicher Bestandteil dieses NEP sind weitere Verbindungen zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ), um das Übertragungsnetz zu einem Klimaneutralitätsnetz auszubauen. Im Vergleich zum geltenden Bundesbedarfsplan umfasst der bestätigte NEP 2023-2037/2045 in insgesamt 123 neuen Maßnahmen gut 4.800 zusätzliche Trassenkilometer. Hinzu kommen Verstärkungen bereits bestehender Verbindungen.
Offshore-Anbindungssysteme
Der NEP 2023-2037/2045 ermittelt nach den Vorgaben des Flächenentwicklungsplans (FEP) auch die Offshore-Anbindungssysteme einschließlich der jeweiligen Inbetriebnahmejahre und landseitigen Netzverknüpfungspunkte. Für die Anbindung von Offshore-Windparks werden im Vergleich zu den bisherigen Planungen 35 weitere Anbindungssysteme in Nord- und Ostsee bis zum Jahr 2045 als erforderlich bestätigt. Damit soll das gesetzliche Ziel erreicht werden, bis dahin Offshore-Windparks mit insgesamt 70 GW an das Übertragungsnetz anzuschließen.
Gutachten NEMO IX
Die Bundesnetzagentur wird während des Prozesses zur Erstellung des NEP durch einen unabhängigen Gutachter begleitet. Im NEP 2023-2037/2045 erfolgte die gutachterliche Unterstützung durch die ef.Ruhr GmbH. Die Abschlussberichte finden Sie hier.
Wirtschaftliche Bewertung von Offshore-Vernetzungen (PDF / 2 MB)
Ablauf des Verfahrens
Grundlage des NEP 2023-2037/2045 war der von der Bundesnetzagentur genehmigte Szenariorahmen 2023-2037/2045. Auf dieser Basis hatten die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW einen ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans erarbeitet und am 24. März 2023 veröffentlicht. Den anschließend von ihnen überarbeiteten zweiten Entwurf, in den Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung eingeflossen sind, hat die Bundesnetzagentur am 12. Juni 2023 erhalten und seitdem geprüft. Weitere Informationen dazu sowie die NEP-Entwürfe der Übertragungsnetzbetreiber finden Sie auf deren gemeinsamer Website www.netzentwicklungsplan.de.
Öffentlichkeitsbeteiligung und Informationstage
Die Bundesnetzagentur hat am 8. September 2023 ihre vorläufigen Prüfungsergebnisse veröffentlicht und die betroffenen Behörden sowie die Öffentlichkeit beteiligt. Die Entwürfe des NEP lagen bis zum 20. Oktober 2023 am Standort der Bundesnetzagentur in Bonn sowie im Internet aus. Bis zum 20. November 2023 konnten alle Interessierten dazu Stellung nehmen. Die Bundesnetzagentur hat die Stellungnahmen bei ihrer weiteren Prüfung berücksichtigt, bevor sie den NEP am 1. März 2024 bestätigt hat.
Stellungnahmen zum Netzentwicklungsplan
Die Bundesnetzagentur hat 162 Stellungnahmen zum überarbeiteten Entwurf des NEP 2023-2037/2045 erhalten. Veröffentlicht sind Stellungnahmen von Behörden, Ministerien und Parteien, sofern diese einer Publikation nicht widersprochen haben. Sonstige Stellungnahmen sind nur veröffentlicht, wenn ihre Verfasser im Onlineformular einer vollständigen Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt haben.
Stellungnahmen von Landesbehörden (PDF / 4 MB)
Stellungnahmen von sonstigen Behörden (PDF / 6 MB)
Stellungnahmen von Vereinen, Verbänden und Vereinigungen (PDF / 13 MB)
Stellungnahmen von Privatpersonen (PDF / 112 KB)
Sonstige Stellungnahmen (PDF / 6 MB)
Auch in diesem Durchgang hat die Bundesnetzagentur wieder Informationsveranstaltungen zur Bedarfsermittlung durchgeführt. Ziel der Termine am 13. und 17. Oktober 2023 war es, einen möglichst breiten Dialog über den Netzausbau zu führen, der insbesondere im Hinblick auf das Erreichen von Klimaneutralität im Jahr 2045 erforderlich sein wird.
Ältere Netzentwicklungspläne
Die vorherigen Netzentwicklungspläne, deren Entwürfe und weitere Dokumente finden Sie im Archiv.
Umweltbericht
Die Ausbaumaßnahmen aus dem NEP haben in der Umsetzung Auswirkungen auf die Umwelt. Welche Umweltbelastungen das sein können, hält die Bundesnetzagentur in einem Umweltbericht fest. Dieser dokumentiert das Ergebnis einer Strategischen Umweltprüfung (SUP). Den aktuellen Umweltbericht und die vorherigen Durchgänge finden Sie hier.