Netzentwicklungsplanung
Der erfolgte Ausstieg aus der Kernenergie und der künftige Kohleausstieg, die ehrgeizigen Ausbauziele für Erneuerbare Energien, die bevorstehende Transformation von einem Erdgasnetz hin zu einem Wasserstoffnetz und das Erhalten einer hohen Versorgungssicherheit für sowohl Strom als auch für Gas sind die zentralen Herausforderungen der Netzentwicklungsplanung der nächsten Jahre für die deutschen Netze.
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht dafür Netzentwicklungspläne vor und verpflichtet die Stromübertragungs-, Gasfernleitungs- und regulierten Wasserstofftransportnetzbetreiber diese zu erstellen.
Die Pläne müssen alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten und effizienten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau der Netze enthalten, die spätestens zum Ende der jeweiligen Betrachtungszeiträume für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich und dem Ziel der Klimaneutralität 2045 dienlich sind.
Mit der übergreifenden Transformation des Energiesystems geht eine zukünftig stärker aufeinander abgestimmte Netzentwicklungsplanung sowohl für Strom als auch Gas und Wasserstoff einher. Es handelt sich jedoch weiterhin um zwei selbständige Planungsverfahren.
Prozess Netzentwicklungsplanung
Die Bundesnetzagentur hat in diesem Prozess eine entscheidende Rolle. Sie stimmt sich eng mit den Stromübertragungsnetzbetreibern und der Koordinierungsstelle für Netzentwicklungsplanung Gas/Wasserstoff ab und prüft den von den Netzbetreibern erstellten Szenariorahmen und den Netzentwicklungsplan (NEP).
Szenariorahmen
Der Entwurf für den Szenariorahmen Strom wird durch die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und der Entwurf des Szenariorahmens für Gas/Wasserstoff durch die Koordinierungsstelle für die Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff bis zum Ablauf des 30. Juni eines jeden geraden Kalenderjahres der Bundesnetzagentur vorgelegt.
Die Netzbetreiber haben die Entwürfe des Szenariorahmen Strom und Gas/Wasserstoff 2025-2037/2045 der Bundesnetzagentur fristgerecht am 30. Juni 2024 zur Genehmigung vorgelegt:
Aktueller Szenariorahmen Strom
Aktueller Szenariorahmen Gas/Wasserstoff
Gemeinsame Konsultation
Die Bundesnetzagentur führte für die beiden Szenariorahmen Strom und Gas/Wasserstoff eine gemeinsame Konsultation vom 2. bis 30. September 2024 durch.
Stellungnahmen
Die eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt die Bundesnetzagentur bei der Genehmigung der Szenariorahmen Strom und Gas/Wasserstoff. Insgesamt sind im Konsultationszeitraum rund 150 Stellungnahmen eingegangen. Veröffentlicht sind Stellungnahmen von Behörden, sofern diese einer Publikation nicht widersprochen haben. Sonstige Stellungnahmen sind nur veröffentlicht, wenn ihre Verfasser einer vollständigen Veröffentlichung im Onlineformular ausdrücklich zugestimmt haben. Die Ergebnisse der Konsultation sind in einem separaten Dokument zusammengefasst.
Szenariorahmen 2023-2037/2045: Stellungnahmen von Behörden (PDF / 14 MB)
Szenariorahmen 2023-2037/2045: Stellungnahmen von Vereinen (PDF / 12 MB)
Szenariorahmen 2023-2037/2045: private Stellungnahmen (PDF / 1 MB)
Szenariorahmen 2023-2037/2045: sonstige Stellungnahmen (PDF / 2 MB)
Infotage 13. und 16. September 2024
Begleitend zu der von der Bundesnetzagentur durchzuführenden Konsultationen fanden gemeinsame Infotage zu den Entwürfen der Szenariorahmen Strom und Gas/Wasserstoff 2025/2037-2045 als Online-Veranstaltung statt.
KO·NEP: Szenariorahmen Gas und Wasserstoff 2025 (pdf / 4 MB)
ÜNB: Szenariorahmenentwurf zum Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 (2025) (pdf / 1 MB)
Ältere Szenariorahmen Strom
Die vorherigen Szenariorahmen Strom, deren Entwürfe und weitere Dokumente können Sie im Archiv herunterladen.