Besondere Solaranlagen
Seit 2023 können über die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments auch besondere Solaranlagen gefördert werden.
Besondere Solaranlagen sind solche auf
- Ackerflächen, die kein Moorboden sind, mit gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau auf derselben Fläche
- Flächen, die kein Moorboden sind, bei gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung in Form eines Anbaus von Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen auf derselben Fläche
- Grünland, das kein Moorboden ist, bei gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung als Dauergrünland, wenn das Grünland nicht in einem Natura 2000-Gebiet im Sinn des § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Bundesnaturschutzgesetzes liegt und kein Lebensraumtyp ist, der in Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/105/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 368) geändert worden ist, aufgeführt ist
- Parkplatzflächen
- Moorböden, die entwässert und landwirtschaftlich genutzt wurden und die dauerhaft wiedervernässt werden.
Anforderungen / Festlegungen
- Für die Anforderungen, die an besondere Solaranlagen auf Ackerflächen, landwirtschaftlichen Flächen mit Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen und auf Parkplatzflächen gestellt werden, gilt die Festlegung besondere Solaranlagen (PDF / 7 MB) – Az. 8175-07-00-21/1 – vom 1.Oktober 2021.
- Die Anforderungen für besondere Solaranlagen auf Grünland und auf entwässerten Moorböden sind im Rahmen der Festlegung Az. 4.08.01.01/1#4 (pdf / 1 MB) bestimmt worden.
Festlegungsverfahren
Die beabsichtigten Inhalte der Festlegung Az. 4.08.01.01/1#4 (pdf / 1 MB) zu den Anforderungen für besondere Solaranlagen auf Grünland und auf entwässerten Moorböden wurden zur Konsultation (pdf / 50 KB) gestellt.
Insgesamt gingen 38 Stellungnahmen von Privatpersonen, Unternehmen und Behörden ein.
Stellungnahmen zum Festlegungsverfahren von besonderen Solaranlagen (ZIP / 10 MB)
- ARGE Netz GmbH & Co. KG
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- BayWa r.e. AG
- BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
- Beaufort 9 GmbH
- BfN – Bundesamt für Naturschutz
- bne – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.
- BSW Solar – Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
- BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
- Bund Naturschutz in Bayern e.V.
- BVB – Bundesverband Boden e.V.
- Clearingstelle EEG/KWKG
- DBV – Deutscher Bauernverband
- DUH – Deutsche Umwelthilfe e.V.
- European Energy A/S
- Fraunhofer ISE
- GMC - Greifswald Moor Centrum; Hamburg Institut
- Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
- Landkreis Grafschaft
- Landkreis Nienburg/Weser
- Landwirtschaftsministerium Brandenburg
- LEE – Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen
- LEW – Lechwerke AG
- Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein
- Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
- NABU Bundesverband
- Next2Sun AG
- NLWKN - Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
- Olaf Krätzig
- Prof. Dr. Jutta Zeitz, Albrecht Daniel Thaer-Institut für Agrar- und Gartenwissenschaften – Humboldt-Universität zu Berlin
- Prof. Dr. Kerstin Wydra - Fachhochschule Erfurt
- RheinEnergie AG
- RWE Renewables GmbH
- SUNFARMING GmbH
- Thünen-Institut für Agrarklimaschutz, Betriebswirtschaft, Lebensverhältnisse in Ländlichen Räumen / Thünen-Stabsstelle Klima und Boden
- Umweltbundesamt
- Wilhelm Hepperle