Ka­ta­log von Si­cher­heits­an­for­de­run­gen

Katalog von Sicherheitsanforderungen gemäß § 167 TKG

Die Bundesnetzagentur hat, im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, den Katalog von Sicherheitsanforderungen für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen und für die Verarbeitung personenbezogener Daten als Grundlage für das Sicherheitskonzept erstellt.

Mit den Festlegungen des Kataloges von Sicherheitsanforderungen wurden erstmals Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze mit erhöhtem Gefährdungspotenzial eingestuft. An sie richtet der Katalog in Anlage 2 besondere Sicherheitsanforderungen.

Katalog von Sicherheitsanforderungen (pdf / 1 MB)
Im Zusammenhang mit der Notifizierung steht der Katalog auch in englischer Sprache zur Verfügung: Catalogue of security requirements (pdf / 1 MB)

Anpassung der Übergangsfristen für den Einsatz kritischer Komponenten
Allgemeinverfügung zur Festlegung der Umsetzungsfristen für den Einsatz kritischer Komponenten (pdf / 129 KB)

Liste der kritischen Funktionen

Die Bundesnetzagentur hat, im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die Liste der kritischen Funktionen für öffentliche Telekommunikationsnetze und -dienste mit erhöhtem Gefährdungspotenzial festgelegt.

Liste der kritischen Funktionen für öffentliche Telekommunikationsnetze und -dienste mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (pdf / 649 KB)

Die Liste bestimmt kritische Funktionen, woraus sich kritische Komponenten im Sinne § 2 Absatz 13 BSI-Gesetzes ableiten lassen.

Die Technische Richtlinie BSI TR-03163: Sicherheit in TK-Infrastrukturen finden Sie unter folgendem Link:

BSI Technische Richtlinie BSI TR-03163: Sicherheit in TK-Infrastrukturen

Hinweis zur vertraulichen Übertragung von Dokumenten

Zur elektronischen Übermittlung von vertraulichen Dokumenten stellt die Bundesnetzagentur den öffentlichen PGP-Schlüssel des Referates 217 zur Verfügung, um die Nachricht als E-Mail an die Adresse 217.Postfach@bnetza.de verschlüsselt zu übertragen.

Der öffentliche PGP-Schlüssel wird nachfolgend als Textdatei zum Download bereitgestellt.
PublicKey 217 Postfach (txt / 2 KB)

Zur eindeutigen Authentifizierung dieses öffentlichen PGP-Schlüssels wird die Schlüssel-ID und der Fingerprint mitgeteilt.
Schlüssel-ID: 0A32 E35D 76FD A301
Fingerprint: 3AD4 22BB A483 78B0 2C17 138F 0A32 E35D 76FD A301
Erstellt am: 13.04.2023
Gültig bis: 13.04.2025

Schlüssel-ID und Fingerprint des öffentlichen PGP-Schlüssels können nach dem Import in Ihre eigene PGP-Schlüsselsammlung auf Übereinstimmung überprüft werden.

Kontakt

Bundesnetzagentur

Referat 217
An der Trift 40
66123 Saarbrücken

Telefax (0681) 9330 - 734
E-Mail: 217.Postfach@bnetza.de

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