Mobiles Breitband Mobilfunkfrequenzen
Laufende Verfahren
Die Bundesnetzagentur startet das 5G-Frequenzverfahren neu und führt eine erste schriftliche Anhörung zum weiteren Vorgehen durch
Über die Regeln zur Vergabe der Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz sowie 3,6 GHz soll neu entschieden werden. Grund ist der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerden der Bundesnetzagentur gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln zur 5G-Entscheidung aus dem Jahr 2024 zurückgewiesen wurden. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die 5G-Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Vergabebedingungen und Auktionsregeln aus dem Jahr 2018 für rechtswidrig erklärt. Zugleich hatte es die Bundesnetzagentur zur Neubescheidung verpflichtet. Diese Urteile des Verwaltungsgerichts sind nunmehr rechtskräftig.
Die bestehenden Frequenzzuteilungen behalten ihre Gültigkeit, bis sie infolge einer Neubescheidung entweder angepasst oder aufgehoben und neu erlassen werden. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat somit für die Mobilfunkkunden keine negativen Folgen.
Die Anhörung der Bundesnetzagentur bildet nun den ersten Verfahrensschritt für den Neustart im 5G-Verfahren. Ziel der Bundesnetzagentur ist es, schnellstmöglich Klarheit über das weitere Vorgehen zu schaffen.
Interessierte Kreise sind aufgerufen, sich bis zum 12. Januar 2026 zu beteiligen und ihre Belange einzubringen.
Stellungnahmen sind bis zum 12. Januar 2026 in Schriftform bei der
Bundesnetzagentur
Referat 212
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch im PDF-Dateiformat (Kopieren und Drucken muss zugelassen sein) an E-Mail: referat212@bnetza.de zu richten.
5G-Auktion 2019 (2 GHz, 3,6 GHz)
Mobilfunkmonitoring
Die interaktive Mobilfunk-Karte der Bundesnetzagentur zeigt die aktuelle Mobilfunkversorgung in Deutschland aus Verbraucherperspektive
Verbraucherinformationen zum Mobilfunkmonitoring und Störungen