Mo­bi­les Breit­band Mobilfunkfrequenzen

Laufende Verfahren

Die Bundesnetzagentur startet das 5G-Frequenzverfahren neu und führt eine erste schriftliche Anhörung zum weiteren Vorgehen durch

Über die Regeln zur Vergabe der Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz sowie 3,6 GHz soll neu entschieden werden. Grund ist der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerden der Bundesnetzagentur gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln zur 5G-Entscheidung aus dem Jahr 2024 zurückgewiesen wurden. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die 5G-Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Vergabebedingungen und Auktionsregeln aus dem Jahr 2018 für rechtswidrig erklärt. Zugleich hatte es die Bundesnetzagentur zur Neubescheidung verpflichtet. Diese Urteile des Verwaltungsgerichts sind nunmehr rechtskräftig.

Die bestehenden Frequenzzuteilungen behalten ihre Gültigkeit, bis sie infolge einer Neubescheidung entweder angepasst oder aufgehoben und neu erlassen werden. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat somit für die Mobilfunkkunden keine negativen Folgen.

Die Anhörung der Bundesnetzagentur bildet nun den ersten Verfahrensschritt für den Neustart im 5G-Verfahren. Ziel der Bundesnetzagentur ist es, schnellstmöglich Klarheit über das weitere Vorgehen zu schaffen.

Interessierte Kreise sind aufgerufen, sich bis zum 12. Januar 2026 zu beteiligen und ihre Belange einzubringen.

Stellungnahmen sind bis zum 12. Januar 2026 in Schriftform bei der

Bundesnetzagentur
Referat 212
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch im PDF-Dateiformat (Kopieren und Drucken muss zugelassen sein) an E-Mail: referat212@bnetza.de zu richten.

5G-Auktion 2019 (2 GHz, 3,6 GHz)

Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 2025

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Nichtzulassungsbeschwerden der Bundesnetzagentur gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. August 2024 zur sogenannten 5G-Frequenzvergabeentscheidung zurückgewiesen.

Gerichtsentscheidung

Am Montag, den 26. August 2024 hat das Verwaltungsgericht Köln sein Urteil im Verfahren über die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018 mündlich bekannt gegeben. Es wurde entschieden, dass die Vergaberegeln der Präsidentenkammerentscheidung rechtswidrig sind. Die Bundesnetzagentur wurde zur Neubescheidung verpflichtet. Um vor dem Hintergrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln das weitere Vorgehen transparent und diskriminierungsfrei zu gestalten, sollen die folgenden Ausführungen den Mobilfunknetzbetreibern und anderen Markteilnehmern als erste Orientierung dienen:

Schreiben an interessierte Kreise (pdf / 57 KB)

Vergabeverfahren

Vom 19. März 2019 bis zum 12. Juni 2019 wurden die Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz versteigert. Die Auktion endete nach 497 Runden bei 6.549.651.000 €.

Zu der Auktion zugelassen waren die Unternehmen Drillisch Netz AG, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH und die Vodafone GmbH. Alle Bieter haben erfolgreich auf Spektrum geboten.

Übersicht Mobilfunkspektrum nach der Auktion (pdf / 176 KB)

Rundenergebnisse Auktion 2019

Entscheidungen der Präsidentenkammer zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang (BK1-17/001)

Präsidentenkammerentscheidungen III und IV - Auktion 2019 (pdf / 4 MB)

Präsidentenkammerentscheidungen I und II - Auktion 2019 (pdf / 537 KB)

Konsultationsentwurf - Entscheidungen III und IV (pdf / 2 MB)

Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf (zip / 57 MB)

Stellungnahmen zur mündlichen Anhörung (zip / 66 MB)

Konsultationsentwurf - Entscheidungen I und II (pdf / 350 KB)

Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf (zip / 34 MB)

Eckpunkte und Bedarfsermittlung (pdf / 274 KB)

Stellungnahmen zu den Eckpunkten (zip / 40 MB)

Orientierungspunkte - Auktion 2019 (pdf / 2 MB)

Stellungnahmen zu den Orientierungspunkten - Auktion 2019 (ZIP / 37 MB)

Frequenz-Kompass - Auktion 2019 (pdf / 485 KB)

Stellungnahmen zum Frequenz-Kompass - Auktion 2019 (ZIP / 14 MB)

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