Anbieterverzeichnis
Die Bundesnetzagentur führt ein öffentlich einsehbares digitales Verzeichnis aller Anbieter von Postdienstleistungen. Postdienstleistungen dürfen nur noch von Anbietern erbracht werden, die in das sogenannte "Anbieterverzeichnis" eingetragen sind.
- Veröffentlichung des Anbieterverzeichnisses
- Übergangsregelungen
- Neuregelungen
- Antragsablauf
- Änderungen mitteilen
- Löschung/Streichung aus dem Verzeichnis
Veröffentlichung des Anbieterverzeichnisses
Übergangsregelungen
Alle Anbieter von Postdienstleistungen, die vor dem 18. Juli 2024 schon bei der Bundesnetzagentur angezeigt waren, können ihre Tätigkeit noch bis zum 18. August 2026 fortsetzen. Erst danach müssen sie in das Anbieterverzeichnis eingetragen sein.
Postdienstleister, die Briefdienstleistungen bis 1.000 Gramm erbringen und die bereits vor dem 18. Juli 2024 über eine gültige Lizenz verfügten, sind automatisch in das Anbieterverzeichnis eingetragen worden.
Neuregelungen
Seit dem 18. Juli 2024 gilt grundsätzlich: Wer Postdienstleistungen erbringen möchte und nicht unter die Übergangsregelung fällt, muss vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Bundesnetzagentur die Aufnahme in das Anbieterverzeichnis beantragen.
Sie haben Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen an die Bundesnetzagentur geschickt? Dann können Sie bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag bis zum 18. August 2026 bereits tätig werden, ohne in das Anbieterverzeichnis eingetragen zu sein. Dies wurde durch die vorläufige Erlaubnis zur Erbringung von Postdienstleistungen ermöglicht.
Antragsablauf
Je nachdem, welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat, benötigen Sie dafür entweder ein BundID-Konto oder ein Unternehmenskonto:
| Rechtsform | benötigt | Anleitungen/Hilfen |
|---|---|---|
| Einzelunternehmen, GbR, OHG, e.K. und sonstige Personengesellschaften | BundID-Konto | Schritt für Schritt Anleitung Erklär-Video |
| GmbH, GmbH & Co. KG, Limited, AG, KG, UG (haftungsbeschränkt), SE, gGmbH, eG und weitere Kapitalgesellschaften | Unternehmenskonto | Anleitung auf elster.de |
Nutzung des BundID-Kontos entweder mit
- der Online-Ausweisfunktion (mittels Personalausweis, elektronischem Aufenthaltstitel (eAT), Unionsbürgerkarte oder EU-Identität)
oder
- einem ELSTER-Zertifikat
Notwendige Dokumente
Um über die Eintragung entscheiden zu können, überprüft die Bundesnetzagentur die Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Antragstellers. Dafür müssen mit dem Antrag diese Unterlagen hochgeladen werden:
- Erlaubnis nach § 3 Absatz 2 Güterkraftverkehrsgesetz oder eine Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
oder
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (zu beantragen unter www.vollstreckungsportal.de)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und des Gemeindesteueramtes
- Anmeldebescheinigung des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers (gemäß § 192 SGB VII)
Ohne diese Dokumente können Sie den Antrag nicht an uns übersenden. Nach der Übersendung des Antrages können Sie den ausgefüllten Antrag herunterladen.
Nach der Antragsstellung
Nach der Übersendung des Antrages bekommen Sie eine Mitteilung (per E-Mail oder Post). In dieser Mitteilung nennen wir Ihre Stammnummer (8XXXXX), unter der wir Ihren Antrag führen.
Die Stammnummer dient auch als Aktenzeichen, mit dem Sie das „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“ entweder bei Ihrer Meldebehörde oder Online über www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragen können.
Erst wenn uns das Führungszeugnis durch das Bundesamt für Justiz zugestellt wurde, können wir Ihren Antrag bearbeiten und prüfen.
Prüfung des Antrags
Für die abschließende Prüfung des Antrags und der Unterlagen, kann es sein, dass wir uns mit Rückfragen bei Ihnen melden. Nach der endgültigen Entscheidung über Ihren Antrag teilen wir Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.
Änderungen mitteilen
Wenn sich Ihr Name, Ihre Anschrift, Rechtsform oder die Personen der Geschäftsführung ändert, teilen Sie uns dies unverzüglich mit.
Löschung/Streichung aus dem Verzeichnis
Wenn Sie keine Postdienstleistungen mehr anbieten, müssen Sie uns das unverzüglich mitteilen. Wir löschen Sie dann aus dem Verzeichnis.
Wollen Sie nach der Löschung später wieder Postdienste anbieten, müssen Sie die Aufnahme in das Anbieterverzeichnis neu beantragen.
Kontakt
Anbieterverzeichnis Post
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Tel.: +49 228 14-2160
Mo: 8:00-11:00 Uhr
Di: 13:00-15:00 Uhr
Mi: 8:00-10:00 Uhr
Do: 13:00-15:00 Uhr