Mobiles Breitband
Mobilfunkversorgung
- Entscheidung über die Nichtanordnung eines Vergabeverfahrens und Verlängerung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz sowie Entschließung zur späteren Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens
- Frequenzbereitstellungsverfahren BK1-22/001; Inhaltliche Vorbefassung der Vizepräsidentin Dr. Brönstrup mit frequenzregulatorischen Vorgängen
- Gerichtsentscheidung zur 5G-Auktion
- Künftig verfügbare Frequenzen
- Mobilfunk-Monitoring
- Versorgungsauflagen
- Bisherige Vergaben und andere Entscheidungen
Entscheidung über die Nichtanordnung eines Vergabeverfahrens und Verlängerung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz sowie Entschließung zur späteren Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens
BK1-22/001
Die Frequenznutzungsrechte, die Ende 2025 auslaufen, sollen um fünf Jahre verlängert werden. Ziel ist es, die Laufzeiten dieser Nutzungsrechte mit später auslaufenden Nutzungsrechten anzugleichen. Damit können in einem weiteren Schritt mehr Frequenzen zur Vergabe gestellt und damit regulierungsinduzierte Knappheiten vermieden werden. Zudem können marktliche Entwicklungen in ein späteres Verfahren einbezogen werden. Ein größerer Vergaberahmen bietet den Unternehmen mehr Möglichkeiten, Zugang zu Frequenzspektrum zu erhalten.
Die Verlängerung der Nutzungsrechte soll durch Auflagen zum weiteren Ausbau der Mobilfunknetze flankiert werden.
Zudem beabsichtigt die Bundesnetzagentur, die Verlängerung der Nutzungsrechte mit Regelungen zur Förderung des Wettbewerbs zu versehen.
Ein wettbewerbliches Verfahren will die Bundesnetzagentur zu einem späteren Zeitpunkt durchführen.
Öffentliche mündliche Verhandlung
In dem Verfahren BK 1-22/001 hat die Präsidentenkammer auf Antrag als Termin für eine öffentliche mündliche Verhandlung
Donnerstag, den 9. Januar 2025, um 10:00 Uhr
Raum 0.10 im Gebäude der Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
bestimmt.
In der öffentlichen mündlichen Verhandlung sollen die frequenzregulatorischen Aspekte des Verfahrens zur übergangsweisen Verlängerung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz erörtert werden.
Den betroffenen Kreisen wird die Gelegenheit gegeben, am 9. Januar 2025 mündlich zu ihren Interessen und Belangen vorzutragen, damit diese im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden können.
Anmeldungen zur Teilnahme (Benennung der Personen) sind bis zum 20. Dezember 2024 elektronisch einzureichen an
E-Mail: referat212@bnetza.de
Aus organisatorischen Gründen wird gebeten, die Teilnehmerzahl pro Unternehmen auf maximal zwei Personen zu beschränken.
Frequenzbereitstellungsverfahren BK1-22/001; Inhaltliche Vorbefassung der Vizepräsidentin Dr. Brönstrup mit frequenzregulatorischen Vorgängen
Nach Ablauf der Stellungnahmefrist hat die Präsidentenkammer nunmehr betreffend die inhaltliche Vorbefassung der Vizepräsidentin Dr. Brönstrup entschieden. Mit untenstehendem Schreiben des Präsidenten der Bundesnetzagentur werden die interessierten Kreise über die Entscheidung informiert und die eingegangenen Stellungsnahmen veröffentlicht, sofern das Einverständnis der Kommentatoren vorliegt.
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 26. August 2024 sein Urteil im Verfahren über die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018 über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der "5G-Frequenzen" mündlich bekannt gegeben.
Die finale Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur im Verfahren zur Bereitstellung der Frequenzen bei 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz (BK1-22/001) wird derzeit erarbeitet. Die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur entscheidet seit dem 1. Juni 2024 in der Besetzung mit Herrn Klaus Müller (Präsident), Frau Dr. Daniela Brönstrup (Vizepräsidentin und Berichterstatterin) und Frau Barbie Haller (Vizepräsidentin).
Mit Blick auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln und die Unabhängigkeit der Präsidentenkammer für das Bereitstellungsverfahren BK1-22/001 richtet sich der Präsident der Bundesnetzagentur mit folgendem Schreiben an die interessierten Kreise.
Anlage zum Schreiben vom 15. November 2024 – Stellungnahmen zur inhaltlichen Vorbefassung (zuletzt ergänzt am 19.11.24) (zip / 874 KB)
Schreiben zur inhaltlichen Vorbefassung der Vizepräsidentin Dr. Brönstrup (15. Oktober 2024) (pdf / 265 KB)
Gerichtsentscheidung zur 5G-Auktion
Nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung stellt die Bundesnetzagentur den interessierten Kreisen nunmehr die unten abrufbare Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der „5G-Urteile“ des VG Köln vom 26.08.2024 zur Verfügung.
Am Montag, den 26. August 2024 hat das Verwaltungsgericht Köln sein Urteil im Verfahren über die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018 über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der für den 5G-Mobilfunk besonders geeigneten Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz (s. unten) mündlich bekannt gegeben. Es wurde entschieden, dass die Vergaberegeln der Präsidentenkammerentscheidung rechtswidrig sind. Die Bundesnetzagentur wurde zur Neubescheidung verpflichtet. Um vor dem Hintergrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln das weitere Vorgehen transparent und diskriminierungsfrei zu gestalten, sollen die folgenden Ausführungen den Mobilfunknetzbetreibern und anderen Markteilnehmern als erste Orientierung dienen:
Schreiben an interessierte Kreise (pdf / 57 KB)
Zusammenfassung der Gerichtsentscheidung zur 5G-Auktion (pdf / 281 KB)
Künftig verfügbare Frequenzen
Konsultationsentwurf zur übergangsweisen Verlängerung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz - BK1-22/001
Die Frequenznutzungsrechte, die Ende 2025 auslaufen, sollen um fünf Jahre verlängert werden. Ziel ist es, die Laufzeiten dieser Nutzungsrechte mit später auslaufenden Nutzungsrechten anzugleichen. Damit können in einem weiteren Schritt mehr Frequenzen zur Vergabe gestellt und damit regulierungsinduzierte Knappheiten vermieden werden. Zudem können marktliche Entwicklungen in ein späteres Verfahren einbezogen werden. Ein größerer Vergaberahmen bietet den Unternehmen mehr Möglichkeiten, Zugang zu Frequenzspektrum zu erhalten.
Die Verlängerung der Nutzungsrechte soll mit Auflagen zum weiteren Ausbau der Mobilfunknetze flankiert werden.
Zudem beabsichtigt die Bundesnetzagentur, die Verlängerung der Nutzungsrechte mit Regelungen zur Förderung des Wettbewerbs zu versehen.
Ein wettbewerbliches Verfahren will die Bundesnetzagentur zu einem späteren Zeitpunkt durchführen.
Gelegenheit zur Stellungnahme bestand bis zum 8. Juli 2024.
Konsultationsentwurf einer Präsidentenkammerentscheidung (pdf / 3 MB)
FAQ zu Konsultationsentwurf Präsidentenkammerentscheidung
Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf einer Präsidentenkammerentscheidung (zip / 78 MB) (zuletzt aktualisiert am 23.10.2024)
Untersuchung der Wettbewerbsverhältnisse im Mobilfunkmarkt
Die Bundesnetzagentur hat ein Gutachten zu den Wettbewerbsverhältnissen im Mobilfunkmarkt in Auftrag gegeben. Das Gutachten stellt einen Beitrag im Verfahren zur Bereitstellung der Mobilfunkfrequenzen aus den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz dar.
Gutachten zu den Wettbewerbsverhältnissen im Mobilfunkmarkt (pdf / 10 MB)
Bisherige Veröffentlichungen
September 2023 - Rahmenbedingungen
Rahmenbedingungen 2023 (pdf / 980 KB)
Stellungnahmen zu den Rahmenbedingungen 2023 (zip / 150 MB)
September 2022 - Positionspapier
Positionspapier 2022 (pdf / 1 MB)
Erläuterungen zum Frequenztausch (pdf / 98 KB)
Stellungnahmen zu dem Positionspapier 2022 (ZIP / 55 MB)
Januar 2022 - Orientierungspunkte und Bedarfsabfrage
Orientierungspunkte und Bedarfsabfrage 2022 (pdf / 1 MB)
Stellungnahmen zu den Orientierungspunkten 2022 (ZIP / 49 MB)
Juni 2021 - Szenarienpapier
Szenarienpapier 2021 (pdf / 294 KB)
Überblick zum Szenarienpapier 2021 (pdf / 217 KB)
Stellungnahmen zum Szenarienpapier 2021 (Stand 08.10.2021) (ZIP / 29 MB)
August 2020 - Frequenzkompass
Frequenzkompass 2020 (pdf / 621 KB)
Stellungnahmen zum Frequenzkompass 2020 (ZIP / 11 MB)
Mobilfunk-Monitoring
Stand: Oktober 2024
Die interaktive Mobilfunk-Karte der Bundesnetzagentur zeigt die aktuelle Mobilfunkversorgung in Deutschland aus Verbraucherperspektive. Die Angaben für die Mobilfunk-Karte stellen die Betreiber der öffentlichen Mobilfunknetze Telekom Deutschland GmbH, Vodafone GmbH, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und 1&1 Mobilfunk GmbH nach Vorgaben der Bundesnetzagentur bereit. Wir prüfen diese Daten unter anderem mit den Ergebnissen der Funkloch-App auf Plausibilität und Vergleichbarkeit. Zusätzlich helfen stichprobenhafte Messungen unseres Prüf- und Messdienstes bei der Überprüfung der Daten. Am Ende ergibt sich ein transparentes Bild zur Flächenversorgung mit Mobilfunk in Deutschland.
Die Mobilfunknetzabdeckung mit dem Mobilfunkstandard 2G durch mindestens einen Netzbetreiber ist in Deutschland nahezu flächendeckend. Ebenso wird mit rund 97,5 Prozent ein Großteil der Fläche durch mindestens einen Netzbetreiber mit 4G (LTE) versorgt. Betrachtet man alle technologischen Ausprägungen von 5G, erreicht dieser Mobilfunkstandard bereits 93,2 Prozent der Fläche Deutschlands. (Stand: Oktober 2024)
Wir aktualisieren die Daten regelmäßig und bauen die Karte sowie den dazugehörigen Download-Bereich schrittweise aus.
Hier finden Sie unter anderem:
- Auswertungen zur Mobilfunkversorgung inklusive der weißen und grauen Flecken für den Bund und alle Bundesländer, Landkreise und kreisfreien Städte,
- Informationen zu Verbindungsabbrüchen bei der Sprachtelefonie und zum Grad der Versorgung entlang von Verkehrswegen sowie
- Karten, Auswertungen und Geodaten zu Gebieten mit Ausbaudefizit im Mobilfunk
Für Fragen wenden Sie sich gern über das Kontaktformular an uns.
Versorgungsauflagen
Überprüfung der Versorgungsauflagen aus der Auktion 2015 / Projekt 2016 (Mitteilung vom 11. Mai 2020)
Die Bundesnetzagentur hat die Berichte der Mobilfunknetzbetreiber zur Erfüllung der Versorgungsauflagen überprüft. Die Überprüfung hat ergeben, dass Telefónica, Telekom und Vodafone die Erfüllung der Versorgungsauflagen nicht im vollen Umfang fristgerecht nachweisen konnten.
Die Überprüfungen der Versorgungsauflage haben für die einzelnen Unternehmen Folgendes ergeben:
Telekom
Die Überprüfung der Angaben der Telekom hat ergeben, dass die Versorgung der Haushalte in den einzelnen Bundesländern der geforderte Versorgungsgrad von mindestens 97 Prozent der Haushalte in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen nachgewiesen wurde. Telekom konnte die Erfüllung der Auflage in insgesamt drei Flächenbundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland nicht nachweisen. Der Nachweis der vollständigen Hauptverkehrswege konnte nicht erbracht werden.
Vodafone
Vodafone konnte in den Bundesländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen den geforderten Versorgungsgrad von mindestens 97 Prozent der Haushalte nachweisen. In den vier Flächenbundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland konnte Vodafone den Nachweis der Versorgung von mindestens 97 Prozent der Haushalte nicht erbringen. Der Nachweis der vollständigen Hauptverkehrswege konnte nicht erbracht werden.
Telefónica
Die Überprüfung von Telefónica hat ergeben, dass der Versorgungsgrad von mindestens 97 Prozent der Haushalte nur in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg nachgewiesen wurde. In den anderen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist der geforderte prozentuale Versorgungsgrad von mindestens 97 Prozent der Haushalte nicht erreicht worden. Der Nachweis der vollständigen Hauptverkehrswege konnte nicht erbracht werden.
Pressemitteilung vom 14.04.2020
Versorgungsauflage aus der Auktion 2015 / Projekt 2016 (Mitteilung vom 10. Januar 2020)
Die Mobilfunknetzbetreiber Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH und Vodafone GmbH haben ihre Berichte zur Erfüllung der Versorgungsauflagen aus der Versteigerung 2015 vorgelegt. Die Versorgungsauflagen sehen eine Abdeckung mit einer Mindestdatenrate von 50 Mbit pro Antennensektor vor. Überdies sind die Hauptverkehrswege vollständig zu versorgen.
Nach eigenen Angaben haben die Unternehmen Telekom und Vodafone die Auflage zur Versorgung der Haushalte grundsätzlich erfüllt. Telefónica konnte nach eigenen Angaben die von der Bundesnetzagentur geforderten Versorgungsauflagen nicht fristgerecht erreichen. Das Unternehmen geht allerdings davon aus, dass es die Auflagen bis zum Ende dieses Jahres erfüllen wird.
Die Hauptverkehrswege konnten nach Angaben der Mobilfunknetzbetreiber zum Jahresende noch nicht in vollem Umfang versorgt werden.
Verzögerungen begründen die Mobilfunknetzbetreiber mit externen Einflüssen, wie zum Beispiel fehlende Vermietbereitschaft an potentiellen Standorten, fehlende Baugenehmigungen, Denkmal-, Natur- und Umweltschutz. Darüber hinaus verweisen die Mobilfunkunternehmen auf unterschiedliche Rechtsansichten zum Inhalt der Versorgungsauflage, die Gegenstand laufender Gerichtsverfahren sind. Die in der Tabelle angegebenen Werte basieren auf den durch die Bundesnetzagentur festgelegten konkretisierten Parametern. Telefónica trägt außerdem unternehmensspezifische Besonderheiten vor, die ebenfalls zu Verzögerungen beim Netzausbau geführt hätten. Es sei jedoch geplant durch weitere 7.600 Standorte die Versorgungsauflagen noch in diesem Jahr zu erfüllen.
Die Frequenzen im Bereich 700 MHz, die vom Rundfunk zu räumen waren, stehen erst seit Mitte 2019 vollständig zur Verfügung. Seitdem haben die Unternehmen das Ausbautempo spürbar erhöht.
Pressemitteilung (pdf / 34 KB)