2G-Ab­schal­tung

Generelle Informationen zu GSM / 2G und zur 2G-Abschaltung sowie Auswirkungen und Alternativen

Abschaltung der 2G-Mobilfunknetze in Deutschland

Bereits seit mehr als 30 Jahren wird die 2G-Mobilfunktechnik in Deutschland für Sprach- und Datenverbindungen genutzt. 2G, auch bekannt als Global System for Mobile Communications, kurz GSM, war in den 90er Jahren des letzten Jahrtausends eine leistungsfähige Technologie und sorgte maßgeblich dafür, dass der Mobilfunk massentauglich wurde. Mittlerweile ist 2G jedoch veraltet und mit 4G und 5G stehen aktuelle Mobilfunktechnologien bereit, welche um ein Vielfaches effizienter und leistungsfähiger sind. Daher ist absehbar, dass die noch verbliebenen 2G-Mobilfunknetze in den nächsten Jahren weltweit zugunsten moderner Technologien nach und nach abgeschaltet werden.
Als erster deutscher Mobilfunknetzbetreiber hat die Deutsche Telekom bekannt gegeben, dass sie ihr 2G-Mobilfunknetz in Deutschland bis voraussichtlich Ende Juni 2028 abschalten wird.

Mobilfunkfrequenzen werden technologieneutral vergeben

Die Bundesnetzagentur stellt Mobilfunkfrequenzen grundsätzlich technologie- und diensteneutral bereit. Netzbetreiber haben diese Frequenzen mit effizienten und zukunftsorientierten Technologien zu nutzen. Um die begrenzt verfügbaren Frequenzen effizient zur Versorgung mit breitbandigem Mobilfunk zu nutzen, ist die Abschaltung von alten Technologien wie 2G nach Ablauf ihres jeweiligen Lebenszyklus aus Sicht der Bundesnetzagentur geboten. Bei der Umstellung sind negative Auswirkungen auf die Nutzer so weit wie möglich zu vermeiden. Bestehende Vertragsverhältnisse müssen ggf. rechtzeitig angepasst oder beendet werden.

4G und 5G: Leistungsfähige Nachfolger für 2G-Mobilfunknetze

Der direkte Nachfolger der 2G-Mobilfunktechnologie waren die 3G-Netze, welche in Deutschland bereits im Jahr 2021 durch die Mobilfunknetzbetreiber abgeschaltet wurden. Aktuell bilden die 4G- und 5G-Netze das Rückgrat der breitbandigen Mobilfunkversorgung in Deutschland. Mehr als 97 % der Fläche Deutschlands sind mit 4G-Netzen versorgt und mehr als 93 % mit 5G-Technologie. 4G- und 5G-Netze bieten den Nutzern im Vergleich zu 2G enorme Vorteile, zum Beispiel können Daten schneller übertragen werden, Gespräche klingen klarer und Rufaufbauzeiten sind stark reduziert. Allerdings erreichen alle Netzbetreiber mit 2G eine Versorgung von mehr als 99 % der Fläche. Die Deutsche Telekom hat bereits angekündigt ihre 4G- und 5G-Netze weiterhin so auszubauen, dass die Netzabdeckung mit der Abschaltung des 2G-Netzes nicht geringer wird.
Aktuell besitzt der überwiegende Anteil der Verbraucher bereits ein 4G- bzw. 5G-fähiges Endgerät, sodass diese einer Abschaltung der 2G-Netze entspannt entgegensehen können. Handeln müssen nur diejenigen, die noch ein Endgerät oder einen Tarif verwenden, welches lediglich 2G- und 3G-Verbindungen erlaubt. Nähere Informationen zu individuellen Tarifen und Endgeräten erhalten Verbraucher bei Ihrem Mobilfunkanbieter bzw. beim Hersteller des jeweiligen Endgerätes.

FAQ

Wann werden die 2G-Netze in Deutschland abgeschaltet?

Die Deutsche Telekom hat bekannt gegeben, ihr 2G-Mobilfunknetz bis Ende Juni 2028 abzuschalten. Vodafone plant eine Abschaltung bis voraussichtlich Ende 2030. Telefónica hat bislang kein Abschaltdatum bekannt gegeben. Der Mobilfunkanbieter 1&1 betreibt kein eigenes 2G-Netz, Kunden können jedoch über ein sogenanntes National Roaming das 2G-Netz der Vodafone nutzen. Insofern gilt das Vodafone-Abschaltdatum zunächst auch für 1&1-Kunden.

Aktuell gibt es bei mir nur 2G-Versorgung, 4G oder 5G kann ich nicht empfangen, obwohl mein Endgerät 4G- bzw. 5G-fähig ist. Werde ich dann künftig gar keinen Empfang mehr haben?

Stellen Sie in jedem Fall sicher, dass ihr Endgerät technisch in der Lage ist, 4G oder 5G auf allen in Deutschland eingesetzten Frequenzbereichen zu nutzen. Ältere 4G- und 5G-Endgeräte nutzen möglicherweise nicht alle von Ihrem Anbieter eingesetzten Frequenzbereiche. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall den Hersteller des Endgerätes bzw. Ihren Mobilfunkanbieter. Auch ihr Tarif und die SIM-Karte muss mindestens 4G-fähig sein, auch hier gibt Ihr Mobilfunkanbieter gerne Auskunft.
In seltenen Fällen kann es möglich sein, dass aktuell eine 2G-Versorgung, aber keine 4G- oder 5G-Versorgung möglich ist. Die Bundesnetzagentur wirkt bei den Mobilfunknetzbetreibern daraufhin, dass diese Lücken bis zur Abschaltung der 2G-Netze möglichst überall geschlossen werden.

Welche Geräte sind von der 2G-Abschaltung betroffen?

Grundsätzlich sind alle Geräte von der Abschaltung betroffen, welche nur 2G- und 3G-Mobilfunknetze nutzen können. Eine abschließende Auflistung aller Geräte kann an dieser Stelle nicht erfolgen. Neben klassischen Mobiltelefonen sind aber zum Beispiel potenziell auch folgende Geräte betroffen, sofern sie nicht 4G- oder 5G-fähig sind:
- In Fahrzeugen verbaute Funkmodule, bspw. für Notruf oder Standheizung
- Notruf-Funkmodule, bspw. in Aufzügen
- Terminals für die Kartenzahlung
- (Industrielle) Sensoren und Messgeräte

Woher weiß ich, ob mein Endgerät (z.B. Mobiltelefon, vernetzte Alarmanlage, Standheizung, etc.) von der 2G-Abschaltung betroffen sein wird?

Bitte kontaktieren Sie für Informationen zu Ihrem individuellen Endgerät den Hersteller bzw. Ihren Mobilfunknetzbetreiber.

Mein Fahrzeug ist mit einem automatischen Notrufsystem (EU eCall) ausgerüstet, welches auf 2G- bzw. 3G-Technologie basiert. Bin ich von der 2G-Abschaltung betroffen?

Ja, die 2G-Abschaltung betrifft auch das automatische Notrufsystem (EU eCall). Wenn alle 2G-Netze abgeschaltet sind, ist ein automatischer Notruf nicht mehr möglich. Eine Reihe von Fahrzeugherstellern betreiben allerdings eigene Notruf-Callcenter, diese werden gegebenenfalls über 4G- bzw. 5G-Netze kontaktiert. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen zu Ihrem individuellen Fahrzeugmodell an den Hersteller des Fahrzeuges.

Wer unterstützt mich, wenn ich Hilfe brauche oder weitere Fragen zur Abschaltung habe?

Bei weiteren Fragen bezüglich der 2G-Abschaltung wenden Sie sich bitte an Ihren Mobilfunknetzbetreiber. Sollte Fragen bezüglich der Kompatibilität des Endgeräts bestehen, kontaktieren Sie ggf. den Hersteller.


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