Markt­über­wa­chung

Alle Produkte im europäischen Binnenmarkt müssen bestimmte
Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU einhalten.
Die Bundesnetzagentur prüft in ihrem Zuständigkeitsbereich
elektrische und elektronische Produkte stichprobenartig und achtet darauf,
dass Sie diese bedenkenlos verwenden können.

Gefährliche Produkte: Worauf Sie achten müssen.

 

Wie prüfen wir?

Wir überprüfen stichprobenartig elektrische und elektronische Produkte Unterhaltungselektronik, Beleuchtung, Haushaltsgeräte oder Produkte mit integriertem WLAN oder Bluetooth. Wenn sie dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) bzw. dem Funkanlagen-Gesetz (FuAG) nicht entsprechen, können wir sie sanktionieren.

Wir überprüfen Produkte sowohl in den Läden vor Ort als auch auf Online-Verkaufsplattformen. In Zusammenarbeit mit dem Zoll kontrollieren wir Produkte, die aus Drittstaaten in die EU importiert werden sollen. In unserem akkreditierten Messlabor in Kolberg nehmen wir Produkte genauer unter die Lupe und ermitteln Gefahren messtechnisch.

Bundesweit prüfen wir die Produkte nach folgenden Kriterien:

  • Ist das CE-Kennzeichen auf dem Produkt vorhanden und korrekt?
  • Ist das Produkt zu identifizieren und sind die Herstellerangaben korrekt?
  • Ist dem Produkt eine deutsche Bedienungsanleitung, inkl. notwendiger Nutzungs- und Warnhinweisen, beigefügt?
  • Liegt eine korrekte Konformitätserklärung vor?
  • Kann das Produkt Funkstörungen verursachen?

Darüber hinaus prüfen wir, ob die Produkte Persönlichkeitsrechte verletzen. Sollten Produkte unbemerkt Ton oder Bild übertragen können, sind sie in Deutschland verboten. Lesen Sie mehr zu verbotenen Sende- und Spionagegeräten.

Ergebnisse unserer Arbeit sowie weiteren Marktüberwachungsbehörden werden an einer zentralen Stelle bei der Europäischen Kommission zusammengefasst (ICSMS-Datenbank). Über diese Datenbank können Sie unsichere Produkte melden, die dann anschließend von zuständigen Marktüberwachungsbehörden überprüft werden können.

Unsere Kauftipps

  • Vorsicht bei Schnäppchen, da es sich dabei oft um minderwertige Ware handelt.
  • Vorsicht bei Käufen auf Plattformen und Webseiten aus Nicht-EU-Staaten. Wird das Produkt von außerhalb der EU versandt, profitieren Sie nicht automatisch vom europäischen Verbraucherschutz. Sie sind eigenverantwortlich für von dem Produkt ausgehende Gefahren und Risiken, ggf. entstehende Regressforderungen müssen Sie in dem Drittstaat (z. B. China, USA) geltend machen.
  • Prüfen Sie, von wo aus der Versand des Produktes erfolgt und ob es einen Ansprechpartner in der EU gibt. Viele Händler aus Drittstaaten bedienen sich lokaler oder nationaler Logistikunternehmen (sogenannte Fulfillment Center), welche keinerlei Haftung für nichtkonforme oder gefährliche Produkte übernehmen.

Weitere Hinweise finden Sie in im Leitfaden der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

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Neben der Bundesnetzagentur als Marktüberwachungsbehörde für die Produktsektoren Elektromagnetische Verträglichkeit und Funkanlagen gibt es eine Vielzahl weiterer Marktüberwachungsbehörden. Eine Liste aller Marktüberwachungsbehörden sowie weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission. Die Geschäftsstelle des Deutschen Marktüberwachungsforums (DMÜF) nimmt Informationspflichten für alle deutschen Marktüberwachungsbehörden an die EU-Kommission wahr.

Wenn Produkte den europäischen Anforderungen nicht entsprechen

Die Sanktionen hängen von dem Risiko bzw. der Gefahr ab, die von dem Produkt ausgehen kann.

  • Wenn Produkte formale Kriterien wie korrekte CE-Kennzeichnung, richtige Herstellerdaten oder Bedienungsanleitung auf Deutsch nicht erfüllen, kann der Hersteller freiwillig Verbesserungen vornehmen. Diese werden dann von uns überprüft.
  • Wenn wir erhebliche Mängel oder sogar Gefahren bei der Benutzung feststellen, verbieten wir den Verkauf solcher Produkte. In diesem Fall hat der Hersteller die Prüfkosten zu tragen.
  • Sollte ein Produkt eine Gefahr für Leib und Leben darstellen, ordnen wir Vertriebsverbot, Rückruf und ggf. Vernichtung der Produkte an.
  • Sollten die Hersteller, Verkäufer, Käufer oder Nutzer vorsätzlich oder fahrlässig handeln, können wir Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen.
  • Wenn wir Mängel oder Gefahren der Produkte beim Zoll feststellen, werden diese vernichtet oder an den Händler zurückgeschickt. Der Käufer erhält in diesem Fall keine Entschädigung durch uns.

Der Stratege mit Weitblick

Wir haben einen Kollegen der Marktüberwachung in Hamburg begleitet: Wenn ein neues Gerät auf den Markt kommt, ist es seine Aufgabe zu prüfen, ob das Gerät in Deutschland betrieben werden darf oder nicht.

Ihre Fragen

Haben Sie Fragen zu einem elektrischen oder elektronischen Produkt? Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns mit konkreten Angaben zum Produkt und Kaufort: marktueberwachung@bnetza.de

Statistiken

Produktbeispiele aus unserer Arbeit

  • Funkwecker, der Störungen im Flugfunk verursacht,
  • LED-Leuchte, die Radioempfang beeinträchtigt,
  • Funk-Kopfhörer, die Funkstörungen verursachen,
  • Störsender/Jammer, der Mobilfunkempfang im Zug oder Kino vorsätzlich unmöglich macht.

Powerbank (Teddy)

Bei dem Produkt kann die Wärme nicht richtig abgeführt werden und es gibt kein kompatibles Ladegerät oder Ladekabel. Moderne Lithium-Akkus haben eine enorm hohe Energiedichte, erwärmen sich entsprechend und können durch unsachgemäße Handhabung brandgefährlich werden. Darüber hinaus gibt es keine deutsche Bedienungsanleitung.

Die Bundesnetzagentur hat den Importeur wegen des Mangels angehört. Keine weiteren Maßnahmen möglich, da Firma nicht existiert.

Kontakt

Marktüberwachung
Bundesnetzagentur, Postfach: 80 01, 55003 Mainz

Tel.: 06131 / 18 - 1240
Fax: 06131 / 18 - 5616

E-Mail: marktueberwachung@bnetza.de

Weitere Informationen

Fachinformationen Marktüberwachung

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