Mobile Dienste
(0)15, (0)16, (0)17
Nutzungszweck
Rufnummern für Mobile Dienste dürfen ausschließlich für Mobile Dienste genutzt werden. Ein Mobiler Dienst muss den Teilnehmern Verbindungen zu öffentlichen Telefonnetzen über ein öffentlich zellulares Mobilfunknetz ermöglichen.
Rechtsgrundlage für die Zuteilung
Rechtsgrundlage für die Zuteilung ist der Nummernplan. Darin ist festgelegt,
- welche Rufnummern für Mobile Dienste zur Verfügung stehen,
- wie die Nummern strukturiert sind,
- für welchen Zweck die Rufnummern zu nutzen sind,
- wie das Antragsverfahren grundsätzlich organisiert ist und
- welche Nutzungsbedingungen zu beachten sind.
Nummernplan Rufnummern für Mobile Dienste (pdf / 84 KB)
Rufnummern für Mobile Dienste werden auch für Machine-to-Machine (M2M)-Dienste genutzt.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Informationen zu Machine-to-Machine (M2M)-Diensten
Rufnummern aus den Nummernblöcken (0)164, (0)168 und (0)169 werden ausschließlich für den Funkruf genutzt. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Funkruf
Alle Änderungsverfügungen, die diesbezüglichen Anhörungen und Anhörungsergebnisse finden Sie unter folgendem Link: Amtsblattveröffentlichungen zu Mobilen Diensten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für Rufnummern für Mobile Dienste beschreibt im Einzelnen, wie Anbietern von Mobilen Diensten Rufnummernblöcke von der Bundesnetzagentur zugeteilt werden. Das Antragsverfahren wurde am 23.02.2011 veröffentlicht (Mitteilung 63/2011 im Amtsblatt 04/2011) und danach durch mehrere Mitteilungen geändert. In der nachfolgenden ab dem 20.09.2013 geltenden Fassung sind alle Änderungsmitteilungen eingearbeitet.
Alle Änderungen des Antragsverfahrens, die diesbezüglichen Anhörungen und Anhörungsergebnisse finden Sie unter folgendem Link: Amtsblattveröffentlichungen zu Mobilen Diensten.
Status der Rufnummernblöcke
Diese Liste steht vereinfacht auch im CSV-Format zur Verfügung: RNB Mobile Dienste (CSV-Datei) (csv / 2 KB)