Er­klä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit

Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme von öffentlich zugänglichen Ladepunkten anzeigen […]

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit enthält Informationen über die Zugänglichkeit des unter ladesaeulenregister.bnetza.de veröffentlichten Meldeportals zum Ladesäulenregister (LSR) der Bundesnetzagentur gemäß § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Die Bundesnetzagentur ist bemüht, das Meldeportal zum Ladesäulenregister im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Das Meldeportal zum LSR ist mit den Anforderungen der BITV 2.0 teilweise vereinbar. Die Einschätzung beruht auf einer im Januar 2023 durchgeführten Selbstbewertung.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • Grafiken und Objekte sind teilweise ohne Alternativtexte.
  • Kontraste von Texten sind teilweise nicht ausreichend.
  • Texte können bei Text-Zoom teilweise nicht auf 200 Prozent vergrößert werden, ohne dass Inhalt verloren geht.
  • Die Linktexte sind nicht immer aussagekräftig.
  • Die Position des Fokus ist an manchen Stellen nicht deutlich zu erkennen.
  • Fehler sind teilweise schwer zu erkennen.
  • HTML-Strukturelemente für Überschriften und Texte sind teilweise nicht ausreichend gegliedert.
  • PDF sind nicht barrierefrei.

Wir sind bemüht, diese Hürden zeitnah zu beseitigen.

Wann wurde diese Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 24.01.2023 erstellt.

Barriere melden! Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten vom Meldeportal zum Ladesäulenregister aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das E-Mail-Postfach ladesaeulenregister@bnetza.de.

Sie können uns auch per Post oder auch telefonisch kontaktieren:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Postfach 80 01
53105 Bonn
Telefon: 0228 14-9921

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Hinweis an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle www.schlichtungsstelle-bgg.de finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag dort auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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