Hoher Wettbewerb und überzeichnete Gebotsmengen bei den Februar-Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden
Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 25.03.2025
Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden zum Gebotstermin 1. Februar 2025 veröffentlicht.
"Der Trend zu überzeichneten Gebotsterminen setzt sich erfreulicherweise auch bei der Windenergie fort. Der Wettbewerb ermöglicht niedrige Zuschlagswerte. Das sind rundum gute Nachrichten für den Ausbau der Erneuerbaren"
, so Präsident Klaus Müller.
Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 4.094 Megawatt (MW) wurden 506 Gebote mit einer Gebotsmenge von 4.896 MW eingereicht. Die Ausschreibung war damit überzeichnet. Es konnten 422 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 4.094 MW einen Zuschlag erlangen. Sechs Gebote mussten vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden.
Die Bundesnetzagentur hatte das Ausschreibungsvolumen – wie bereits zu der vorherigen Ausschreibungsrunde im November 2024 – im Vorfeld nicht reduziert, da sich durch die hohe Anzahl an neuen gemeldeten Genehmigungen eine Überzeichnung angedeutet hatte.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte schwanken zwischen 5,62 ct/kWh und 7,13 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert ist gegenüber der Vorrunde auf 7,00 ct/kWh leicht gesunken (Vorrunde: 7,15 ct/kWh).
Das mit weitem Abstand größte Zuschlagsvolumen entfiel auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (1.266 MW, 145 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Niedersachsen (475 MW, 49 Zuschläge), Brandenburg (443 MW, 43 Zuschläge) und Sachsen-Anhalt (334 MW, 34 Zuschläge).
Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden
Der Wettbewerb lag auf ähnlichem Niveau wie in der Vorrunde. Die Ausschreibungsrunde war um das 1,2-Fache überzeichnet.
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 315 Megawatt (MW) reichten die Bieter 169 Gebote ein. Die Gebotsmenge betrug 369 MW. Die Bundesnetzagentur konnte 143 eingereichten Geboten mit einem Volumen von 317 MW einen Zuschlag erteilen.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 7,90 ct/kWh und 9,69 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 9,10 ct/kWh (Vorrunde: 9,04 ct/kWh). Der Höchstwert liegt mit 10,40 ct/kWh deutlich darüber.
Regional verteilen sich die Zuschläge auch in dieser Runde ausgewogen. Die meisten Zuschläge gingen an Projekte in Nordrhein-Westfalen (78 MW, 29 Zuschläge), gefolgt von Niedersachsen (49 MW, 20 Zuschläge), Sachsen-Anhalt (35 MW, 16 Zuschläge) und Bayern (33 MW, 18 Zuschläge).
Es durften Gebote eingereicht werden, die eine Leistung von größer als 1 MW bis zu 20 MW umfassen. 88 der erteilten Zuschläge gehen an Gebote mit einer Gebotsmenge bis 2 MW. Das größte Gebot hatte ein Volumen von 12 MW.
Die Bundesnetzagentur musste in dieser Runde 17 Gebote vom Zuschlagsverfahren ausschließen.
Weitere Informationen
Informationen zu dem Gebotstermin sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/1042968 und www.bundesnetzagentur.de/1042980 abrufbar.
Die aktualisierten Statistiken zu den Gebotsrunden werden im Nachgang veröffentlicht.
Die nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land findet am 1. Mai 2025 statt.
Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden findet am 1. Juni 2025 statt.