Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen
Ausschreibungen im Jahr 2025
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Frühere Ausschreibungen von voruntersuchten Flächen
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Ausschreibungen im Jahr 2021
Zuständigkeit für die Voruntersuchung von Flächen gem. §11 Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)
Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 WindSeeG ist die Bundesnetzagentur die für die Voruntersuchung von Flächen zuständige Stelle. Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 WindSeeG lässt die Bundesnetzagentur die Voruntersuchungen von Flächen in der ausschließlichen Wirtschaftszone vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie wahrnehmen. Hierzu wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz sowie für Digitales und Verkehr, dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie sowie der Bundesnetzagentur geschlossen.
Nähere Informationen zur Voruntersuchung finden Sie unter www.bsh.de.
Stand: 02.12.2024