Ausschreibungen für zen­tral vor­un­ter­such­te Flä­chen

Ausschreibungen im Jahr 2025

Anfragen zu den Ausschreibungen 2025

Um dem Informationsbedürfnis potenzieller Bieter entgegenzukommen, eröffnet die Beschlusskammer 6 schon vor der förmlichen Bekanntmachung die Möglichkeit, Fragen zu den kommenden Ausschreibungsverfahren 2025 zu stellen. Richten Sie diese bitte an poststelle.bk6@bnetza.de

Frage 1: Wann wird der „Floating-Lidar“-Datensatz für die Fläche N-10 verfügbar sein?

Antwort: Der Datensatz wird zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Ausschreibung der Flächen N-10.1 und N-10.2 spätestens zum 01.03.2025 verfügbar sein.

Stand 02.12.2024

Frühere Ausschreibungen von voruntersuchten Flächen


Zuständigkeit für die Voruntersuchung von Flächen gem. §11 Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)

Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 WindSeeG ist die Bundesnetzagentur die für die Voruntersuchung von Flächen zuständige Stelle. Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 WindSeeG lässt die Bundesnetzagentur die Voruntersuchungen von Flächen in der ausschließlichen Wirtschaftszone vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie wahrnehmen. Hierzu wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz sowie für Digitales und Verkehr, dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie sowie der Bundesnetzagentur geschlossen.

Nähere Informationen zur Voruntersuchung finden Sie unter www.bsh.de.

 

Stand:  02.12.2024

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