Außergerichtliche Streitbeilegung
Antrag auf Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle gemäß Art. 10 Data Act.
Felder mit * sind zwingend auszufüllen.
Für Nachträge zu einem bestehenden Vorgang nutzen Sie bitte das Nachtragsformular unter: Nachtragsformular.
Bitte laden Sie keine sensiblen oder illegalen Inhalte hoch oder nennen diese im Freitext! Zugelassene Dateitypen: PDF, PNG, JPG und JPEG mit jeweils max. 20 MB je Datei. Sollten die angebotenen Dokumentenuploads nicht ausreichen, kontaktieren Sie die Bundesnetzagentur unter: DataAct@BNetzA.DE.
HINWEIS: Bitte übermitteln Sie im Rahmen Ihrer Beschwerde keine personenbezogenen Daten besonderer Kategorien im Sinne des Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten, Angaben zur ethnischen Herkunft, religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung oder Gewerkschaftszugehörigkeit), soweit diese für Ihr Anliegen nicht zwingend erforderlich sind.
Angaben zur Stelle
Ansprechperson der Streitbeilegungsstelle
Ausführungen und Belege zum Antrag
Um als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zugelassen werden zu können, müssen nach Art. 10 Abs. 5 Data Act bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Bitte legen Sie im Folgenden dar, dass diese Voraussetzungen erfüllt werden, und fügen jeweils entsprechende Belege bei.
Unparteilichkeit, Unabhängigkeit einschl. finanzieller Unabhängigkeit
Auf Seiten der Streitbeilegungstelle als Streitschlichter handelnde Personen.