Formular
Meldung
Vorschau


Jährliche Mitteilung im Rahmen des behördlichen TCO-VO -Monitorings

Die Bundesnetzagentur erhebt für den Monitoringbericht nach Artikel 21 TCO-VO von Hostingdiensteanbietern Informationen über die Maßnahmen, die von Ihnen im vorangegangenen Kalenderjahr ergriffen wurden.
Konkret:

  • Die Anzahl der von den zuständigen Behörden angeforderten Zugriffe auf von Hostingdiensteanbietern nach Artikel 6 TCO-VO gespeicherte Inhalte (Art. 21 Abs. 1 S. 2 c TCO-VO) und
  • die Anzahl der eingeleiteten Beschwerdeverfahren, sowie
  • der von Hostingdiensteanbietern unternommenen Maßnahmen nach Artikel 10 TCO-VO (Art. 21 Abs. 1 S. 2 d TCO-VO)

Diese sind kalenderjährlich der Bundesnetzagentur bis spätestens 1. März des Folgejahres zu übermitteln.

Hinweis

Dieses Formular kann nur vom 01.01. bis 01.03. eines jeden Jahres für das jeweilige Vorjahr ausgefüllt und abgeschickt werden.

VERORDNUNG (EU) 2021/784 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte TCO-VO (öffnet neues Fenster).

Bitte machen Sie folgende Angaben:



Mastodon