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Willkommen im Kontaktformular der Bundesnetzagentur. Damit wir Sie bei einer fehlenden oder zu geringen Versorgung mit Telekommunikationsdienten unterstützen können, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Ihr Recht auf eine Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten ist im Telekommunikationsgesetz und in der TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) geregelt.
Mindestversorgung bedeutet, dass Ihnen Telefon- und Internetdienste zu einem erschwinglichen Preis zur Verfügung gestellt werden. Die Download-Geschwindigkeit in der Mindestversorgung muss bei 15 Megabit pro Sekunde und die Upload-Geschwindigkeit bei 5 Megabit pro Sekunde liegen. Die Verzögerung (Latenz), also der Zeitraum, den das Signal von Ihrem Anschluss bis zu einem Messpunkt unterwegs ist, darf 150 Millisekunden nicht überschreiten. Es besteht kein Anspruch auf eine leitungsgebundene Versorgung. Für die Mindestversorgung können auch mobilfunk- oder satellitengestützte Technologien zum Einsatz kommen. Das Angebot gilt für Ihre Hauptwohnung oder Ihren Geschäftsort, wobei der erschwingliche Preis ausschließlich an Ihrer Hauptwohnung gilt.
Geht es in Ihrem Anliegen um eine Störung Ihres Telekommunikationsanschlusses oder um eine Minderung der vertraglich vereinbarten Leistung? Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular des Kundenschutzes Telekommunikation über den Link: Bundesnetzagentur - Kontaktformular Kundenschutz Telekommunikation.
Nähere Informationen zum Verfahren und dessen Voraussetzungen können Sie hier abrufen: www.bundesnetzagentur.de/versorgungTK
Pflichtfelder: Die mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.
Nutzung des Formulars: Die Nutzung des Kontaktformulars erfordert einen aktuellen Internetbrowser (TLS 1.2 muss in Ihrem Browser aktiviert sein).
Neuer Vorgang oder Nachtrag:
Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen erstmals an uns oder möchten Sie etwas zu einem bereits bestehenden Vorgang nachtragen?*
Nachfrage/Nachtrag:
Wenn Sie zum aktuellen Sachverhalt bereits eine Vorgangsnummer von der Bundesnetzagentur erhalten haben und zu diesem Sachverhalt noch etwas nachtragen möchten, benutzen Sie bitte unser Nachtragsformular unter folgendem Link: Weiter zum Nachtragsformular