Ener­gie Monitoring 2024

Datenerhebung vom 18. März bis 26. April 2024

Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bzw. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den Auftrag, ein Monitoring in den Bereichen Elektrizität und Gas durchzuführen. Beide Behörden haben daher vom 18. März bis zum 26. April 2024 Daten für das Monitoring 2024 erhoben.

Die Datenerhebung 2024 ist innerhalb der regulären Frist beendet. Nachreichungen und aktualisierte ausgefüllte Fragebögen, können jedoch jederzeit an die Bundesnetzagentur übermittelt werden.

Die Monitoring-Aufgabe der Bundesnetzagentur stützt sich auf § 35 EnWG. Über die Ergebnisse des Monitorings zur Wahrnehmung ihrer Regulierungsaufgaben in den Bereichen Elektrizität und Gas, insbesondere zur Herstellung von Markttransparenz, veröffentlicht die Bundesnetzagentur gemäß § 63 Abs. 3 EnWG jährlich den gemeinsamen Monitoringbericht.

Das Bundeskartellamt ist nach § 48 Abs. 3 GWB im Rahmen des Monitorings für den Grad der Transparenz, auch der Großhandelspreise, sowie für den Grad und die Wirksamkeit der Marktöffnung zuständig. Es beobachtet den Umfang des Wettbewerbs auf Großhandels- und Endkundenebene auf den Strom- und Gasmärkten sowie an den Elektrizitäts- und Gasbörsen.

Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt arbeiten bei der Vorbereitung und Erstellung des gemeinsamen Berichts eng zusammen. Dadurch lassen sich, insbesondere in der Phase der Datenerhebung, Synergien erzielen.

Die vorgesehene gemeinsame Verfahrensweise beider Behörden soll auch den Interessen der Unternehmen an der Minimierung des Verwaltungsaufwands gerecht werden. Es werden gemeinsam erstellte Fragebögen beider Behörden verwendet. Soweit darin Fragen des Bundeskartellamtes enthalten sind, sind diese entsprechend ausgewiesen.

Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt sind bestrebt, die Marktbeobachtung an die sich verändernden Rahmenbedingungen auf den Energiemärkten und sich ändernde Informationsbedarfe anzupassen sowie beim Bürokratieabbau aktiv zu unterstützen.

Grundsätzlich besteht für alle Unternehmen nach § 35 EnWG bzw. § 77 Abs. 3 MsbG sowie § 48 Abs. 3 GWB die gesetzliche Verpflichtung, am Monitoring teilzunehmen. Durch eine Fokussierung der Marktbeobachtung auf ausgewählte marktliche Entwicklungen, können die Marktteilnehmer bei dieser Abfrage durch Streichung von rund einem Drittel der bisherigen Fragen entlastet werden.

Gleichzeitig haben die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt verstärkt auf die Einhaltung der gesetzten Fristen zur Datenübermittlung geachtet. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass gemäß § 69 Abs. 1 Nr. 1 EnWG bei nicht fristgerechter Datenlieferung eine Auskunftsverfügung samt Zwangsgeldandrohung dem Unternehmen zugestellt wird.

Die Datenabfrage zum Erhebungsjahr 2023 richtet sich an die einzelnen Bereiche (Erzeugung, Speicherung, Netzbetrieb, Messstellenbetrieb, Handel, Vertrieb etc.) der in Deutschland tätigen Unternehmen bzw. deren einzelnen juristischen Personen. Eine zusammenfassende Beantwortung durch Obergesellschaften bei Konzernen war nicht vorgesehen.

Die in den Fragebögen vorzunehmenden Angaben bezogen sich nur direkt auf das jeweilige Unternehmen und nicht auf Unternehmen, an denen das antwortende Unternehmen beteiligt ist. Es waren nur die Fragebögen zu beantworten, welche für das jeweilige Unternehmen relevant sind.

Die mit den Fragebögen erhobenen Angaben der Marktteilnehmer werden im Monitoringbericht 2024 nur in zusammengefasster Form veröffentlicht. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen werden gewahrt.

Eine zusammenfassende Übersicht (PDF-Datei) zu den wesentlichen inhaltlichen Änderungen der Datenabfrage als Ergebnis der öffentlichen Konsultation der Fragebögen ist hier abrufbar:
Ergebnis der öffentlichen Konsultation der Fragenbögen (pdf / 211 KB)

Fragebögen

Die Datenerhebung wurde per Excel-Fragebogen durchgeführt. Die aktuellen und für das Erhebungsjahr 2023 relevanten Fragebögen sowie eine Definitionsliste sind hier abrufbar.
 

Elektrizität

Gas

FB 01 – Elektrizitätserzeuger und -speicher (xlsx / 806 KB)
FB 02 – Übertragungsnetzbetreiber Elektrizität (xlsx / 71 KB)
FB 03 – Verteilnetzbetreiber Elektrizität (xlsx / 185 KB)
FB 04 – Lieferanten Elektrizität (xlsx / 118 KB)
FB 10 – Messstellenbetrieb Elektrizität (xlsx / 68 KB)
FB 06 – Untertagegasspeicherbetreiber (xlsx / 68 KB)
FB 07 – Fernleitungsnetzbetreiber Gas (xlsx / 287 KB)
FB 08 – Verteilnetzbetreiber Gas (xlsx / 192 KB)
FB 09 – Händler und Lieferanten Gas (xlsx / 78 KB)
FB 11 – Messstellenbetrieb Gas (xlsx / 47 KB)

Datenübermittlung

Die Übermittlung der ausgefüllten Excel-Dateien erfolgt über MonEDa.

MonEDa erreichen Sie unter https://monitoring.bundesnetzagentur.de/moneda.

Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Verschlüsselungsprogramm, FAQ und ein Videotutorial.

Zugangsdaten

Alle relevanten Marktteilnehmer, die bisher am Monitoring teilgenommen haben, nutzen für MonEDa die bestehenden Zugangsdaten. Die Zugangsdaten setzen sich aus einer Betriebsnummer, einer Kontrollnummer und einem Schlüssel für die Verschlüsselung zusammen. Marktteilnehmer, die bereits Zugangsdaten zum Netzbetreiberportal der Bundesnetzagentur besitzen (Netzbetreiber Elektrizität und Gas), nutzen diese bestehenden Zugangsdaten für einen Zugang zu MonEDa. Sollten Sie bisher am Monitoring teilgenommen, aber keine Zugangsdaten mehr vorliegen haben, bitten wir um eine Rückmeldung an die Bundesnetzagentur per E-Mail oder Telefon (Kontaktdaten siehe Kontaktbox).

Neue Marktteilnehmer, die bisher am Energie-Monitoring noch nicht teilgenommen haben, müssen sich bei der Bundesnetzagentur melden, um Zugangsdaten zu MonEDa zu erhalten. Für die Erstregistrierung benutzen Sie bitte das unten hinterlegte Formblatt und senden dieses ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an die in der Kontaktbox angegebene Adresse oder als Fax an 01805-734870-3207. An den im Formular benannten Kommunikationsbevollmächtigten / Ansprechpartner Monitoring-Energie werden daraufhin kurzfristig die Zugangsdaten zur Übermittlungsplattform per Post zugesandt.

Änderungen der Stammdaten, sind unverzüglich der Bundesnetzagentur zu melden. Benutzen Sie für Ihre Änderungsmeldung das nachstehende Formblatt und senden dieses ausgefüllt, unterschrieben per E-Mail an die in der Kontaktbox angegebene Adresse. Weitere Informationen rund um die Stammdaten finden Sie ### hier ###.

Fachliche Rückfragen zu einzelnen Fragen in den Fragebögen können ausschließlich an die E-Mail-Adresse monitoring.energie@bnetza.de mit dem Betreff: „Rückfrage Monitoring 2024“ übersendet werden. Zusätzlich steht das Kontaktformular auf der Internetseite von MonEDa als Kommunikationsmittel zur Verfügung.

Stand:  06.05.2024

Kontakt

Monitoring Energie
Referat 615
Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

E-Mail: monitoring.energie@bnetza.de

Gesetzliche Grundlagen

Monitoring-Aufgabe der Bundesnetzagentur
§ 35 EnWG

Monitoring-Aufgabe des Bundeskartellamts
§ 48 Abs. 3 GWB

Gemeinsamer jährlicher Monitoring-Bericht
§ 63 Abs. 3 EnWG

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