Die Erwägung, Frequenzen übergangsweise für wenige Jahre zu verlängern, soll den Weg bereiten für ein Vergabeverfahren im größeren Rahmen.
Mittlerweile gibt es erfreulicherweise vier Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland. Gleichzeitig bleibt die wertvolle Ressource „Frequenz“ begrenzt. Die Frequenzknappheit nimmt bei vier Marktteilnehmern weiter zu.
Es muss also sehr genau geschaut werden, wie die Frequenzen so verteilt werden, dass sowohl der bestehenden Versorgung als auch dem Wettbewerb zugunsten der Mobilfunknutzer bestmöglich gedient ist.
Eine Frequenzvergabe größeren Umfangs – also mit mehr Frequenzen „im Topf“ – eignet sich dafür besser als eine fortlaufende Bereitstellung kleinerer Frequenzmengen. Deshalb will die Bundesnetzagentur mit der übergangsweisen Verlängerung die Voraussetzung dafür schaffen, in eine anschließende Vergabe möglichst viele Frequenzen einbeziehen zu können.
Zudem bietet die übergangsweise Verlängerung die Möglichkeit, verschiedene Laufzeiten anzugleichen. Überdies können auf diese Weise marktliche Entwicklungen, die den vierten Netzbetreiber betreffen, besser berücksichtigt werden.