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Jährliche Mitteilung im Rahmen des behördlichen TCO-VO -Monitorings
Die Bundesnetzagentur erhebt für den Monitoringbericht nach Artikel 21 TCO-VO von Hostingdiensteanbietern Informationen über die Maßnahmen, die von Ihnen im vorangegangenen Kalenderjahr ergriffen wurden.Konkret:
Diese sind kalenderjährlich der Bundesnetzagentur bis spätestens 1. März des Folgejahres zu übermitteln.
Hinweis
Dieses Formular kann nur vom 01.01. bis 01.03. eines jeden Jahres für das jeweilige Vorjahr ausgefüllt und abgeschickt werden.
VERORDNUNG (EU) 2021/784 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte TCO-VO (öffnet neues Fenster).
Bitte machen Sie folgende Angaben:
Name des Hostingdiensteanbieters:*
Hauptniederlassung Hostingdiensteanbieter (Land):*
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Postleitzahl:*
Ort:*
Name des gesetzlichen Vertreters in Deutschland:*