Digital Services Coordinator in der Bundesnetzagentur veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2025
Ausgabejahr 2026
Erscheinungsdatum 30.04.2026
Der Digital Services Coordinator (DSC) in der Bundesnetzagentur hat heute seinen Tätigkeitsbericht 2025 veröffentlicht. Die Durchsetzung des europäischen Digital Services Act (DSA) hat an Fahrt aufgenommen und zeigt erste Erfolge.
Über 2000 Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern
Im Jahr 2025 sind über das DSC-Beschwerdeportal mehr als 2000 Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den DSA eingegangen. Inhaltlich betreffen die Beschwerden überwiegend die nicht ausreichende Begründung bei Beschränkungen von Accounts, Inhalten oder Diensten oder bei der Entfernung bzw. Nicht-Entfernung von Inhalten durch die Diensteanbieter sowie die Benutzerfreundlichkeit der Meldewege bei illegalen Inhalten. Die meisten dieser Beschwerden betreffen die sehr großen Online-Plattformen (VLOPs) mit Sitz oder gesetzlichem Vertreter in Irland. Entsprechend werden diese Beschwerden zur weiteren Bearbeitung an den irischen DSC übermittelt.
Verfahren gegen Online-Plattformen
Im Berichtszeitraums hat der DSC insgesamt 26 nationale Verwaltungsverfahren gegen Vermittlungsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich eingeleitet. Schwerpunkte dieser Ermittlungen sind die unzureichende Umsetzung von Artikel 16 (Melde- und Abhilfeverfahren), Artikel 17 (Begründung von Entscheidungen) und Artikel 20 DSA (internes Beschwerdemanagement), bei Online-Marktplätzen auch Art. 30 DSA (Nachverfolgbarkeit von Händlern).
Außerdem beteiligte sich der DSC an zahlreichen Verfahren der EU-Kommission gegen Anbieter sehr großer Online-Plattformen. Der deutsche DSC hat in diesen Verfahren die Europäische Kommission unterstützt.
Zertifizierungen
Zivilgesellschaftliche Organisationen spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des DSA. Der DSC zertifiziert außergerichtliche Streitbeilegungsstellen sowie vertrauenswürdiger Hinweisgeber, sogenannte Trusted Flagger, wenn die Organisationen die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem DSA erfüllen. Im Berichtszeitraum wurden eine weitere außergerichtliche Streitbeilegungsstelle sowie drei Trusted Flagger zertifiziert.
Aufgaben des Digital Services Coordinators in der Bundesnetzagentur
Der DSC in der Bundesnetzagentur ist die zentrale Koordinierungsstelle für die Durchsetzung des DSA in Deutschland. Er kontrolliert Vermittlungsdienste, hierunter Online-Plattformen, auf die Einhaltung ihrer Verpflichtungen. Er ist zentrale Beschwerdestelle für Online-Nutzende bei Verstößen gegen den DSA und koordiniert die Zusammenarbeit der zuständigen nationalen und europäischen Behörden. Der DSC zertifiziert außergerichtliche Streitbeilegungsstellen sowie Trusted Flagger. Ebenso prüft der DSC die Anträge von Forschenden auf Datenzugang zu den Daten der VLOP und VLOSEs.
Der DSC arbeitet bei der Umsetzung des DSA zusammen mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), den Landesmedienanstalten, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), der europäischen Kommission und den DSCs der anderen Mitgliedstaaten.
Der Tätigkeitsbericht ist auf der Webseite des DSC unter www.dsc.bund.de/1103924 veröffentlicht.