Neu­es Mess­ver­fah­ren zur Über­prü­fung der Min­dest­ver­sor­gung mit Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­diens­ten

Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 17.12.2025

Die Bundesnetzagentur hat heute ein neues Messverfahren zum Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT) eingeführt. Mit Hilfe der Software können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Internetversorgung einfach und mit geringem zeitlichem Aufwand mit den aktuellen Mindestvorgaben vergleichen. Die Mindestversorgung liegt derzeit bei 15 Megabit pro Sekunde im Download, 5 Megabit pro Sekunde im Upload und 150 Millisekunden Latenz.

Das Messverfahren RaVT kurz erklärt

Die gesamte Messkampagne kann ohne Registrierung innerhalb eines Tages abgeschlossen werden. Notwendig sind zehn Messungen, die in zwei Blöcken mit je fünf aufeinanderfolgenden Messungen ablaufen. Zwischen den Blöcken ist eine zehnstündige Pause einzuhalten, damit lediglich kurzfristige Versorgungsunterbrechungen erkannt werden. Im Anschluss an die Messung wertet das Messprotokoll aus, ob ein Anhaltspunkt für eine Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten besteht. In diesem Fall werden die Verbraucherinnen und Verbraucher gebeten, das Messprotokoll über einen direkten Link zum Kontaktformular an die Bundesnetzagentur zu übermitteln. Diese führt dann weitere Ermittlungen durch und veröffentlicht gegebenenfalls eine Unterversorgungsfeststellung.

Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten

Nach dem Telekommunikationsgesetz hat jede Bürgerin und jeder Bürger seit Dezember 2021 einen Rechtsanspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Sprachkommunikation und einem Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe. Die Parameter für die Mindestversorgung werden von der Bundesnetzagentur regelmäßig überprüft und bewertet. Verbraucherinnen und Verbraucher, für die kein Mindestangebot verfügbar ist, können sich an die Bundesnetzagentur wenden.

Weitere Informationen zum Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten sind erhältlich auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/rasi. Das Messverfahren RaVT kann unter www.breitbandmessung.de/messverfahren-ravt heruntergeladen werden.

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