Si­che­rer Netz­be­trieb: Bun­des­netz­agen­tur be­stä­tigt den Netz­re­ser­ve­be­darf im Strom­bereich

Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 28.04.2025

Die Bundesnetzagentur hat heute die erforderliche Netzreserve für das Winterhalbjahr 2025/2026 und das Winterhalbjahr 2027/2028 bestätigt.

„Die Netzreserve bleibt bis auf weiteres wichtig, um den sicheren Betrieb des Übertragungsnetzes zu gewährleisten. Der Netzreservebedarf für den kommenden Winter liegt ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Netzreservebedarf und Redispatchbedarf 2025/2026 prognostisch gesunken

Die Bundesnetzagentur hat den Gesamtbedarf an Netzreservekraftwerken von 6.493 Megawatt für den Winter 2025/2026 bestätigt. Der Netzreservebedarf sinkt damit im Vergleich zum Jahr 2024/2025 (6.947 Megawatt) um 7 %. Ergänzend wird regelmäßig der Bedarf für einen weiter in der Zukunft liegenden Winter ermittelt. Für den betrachteten Winter 2027/2028 beträgt der Netzreservebedarf 6.525 Megawatt.

Daneben haben die Berechnungen für 2025/2026 ergeben, dass die prognostizierte Redispatchmenge im Betrachtungszeitraum mit 17 TWh um ca. 30 % geringer ausfällt als in den letztjährigen Analysen für 2024/2025 (ca. 25 TWh). Ursächlich dafür sind neben methodischen Verbesserungen der Analysen insbesondere der Netzausbaufortschritt. Ein den Prognosen entsprechender Rückgang wird dazu beitragen, dass die Kosten für Redispatchmaßnahmen sinken und damit Netznutzerinnen und Netznutzer finanziell entlastet werden.

Deckung des Reservebedarfs

Ein großer Anteil (5.149 Megawatt) des Netzreservebedarfs für den Winter 2025/2026 in Höhe von 6.493 Megawatt wird von deutschen Netzreservekraftwerken gedeckt. Wie bereits in den vergangenen Jahren werden die verbleibenden 1.344 Megawatt über ausländische Kraftwerke gedeckt (2022: 1.424 Megawatt, 2023: 1.334 Megawatt, 2024: 1.467 Megawatt). Die Übertragungsnetzbetreiber werden Kraftwerksbetreiber im Ausland auffordern, bis Mitte Mai ihr Interesse an der Netzreserve anzumelden. Die Vertragsschlüsse der Übertragungsnetzbetreiber mit den ausländischen Kraftwerksbetreibern erfolgen in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur.

Reserven für die Netzsicherheit

Die Vorhaltung einer Netzreserve dient dazu, Überlastungen im Übertragungsnetz zu verhindern, die aufgrund von Netzengpässen entstehen. Dazu wird bei einer drohenden Überlastung im Netz die Erzeugung örtlich vor einem Engpass reduziert und gleichzeitig die Erzeugung dahinter erhöht.

Dieser „Redispatch“ genannte Ausgleichsmechanismus wird zunächst mit am Markt agierenden Kraftwerken durchgeführt. In bestimmten Netzsituationen reichen diese Kraftwerke jedoch nicht zur Netzentlastung aus. In diesen Fällen werden zusätzlich Netzreservekraftwerke eingesetzt. Die inländische Netzreserve besteht aus zur Stilllegung angezeigten Kraftwerken, die systemrelevant sind und deshalb nicht stillgelegt werden dürfen. Diese Kraftwerke werden ausschließlich auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber und außerhalb des Strommarktes eingesetzt. Die ausländische Netzreserve besteht aus speziell zu diesem Zweck vertraglich verpflichteten Kraftwerken. Die Kosten für die Vorhaltung der Kraftwerke und deren Abrufkosten sind Bestandteil der Gesamtredispatchkosten und werden über die Netzentgelte refinanziert.

Die Engpässe werden sukzessive durch den fortschreitenden Netzausbau abgebaut.

Die Übertragungsnetzbetreiber hatten der Bundesnetzagentur am 14. März 2025 ihre diesjährige Systemanalyse und den daraus resultierenden Bedarf an Netzreserve zur Prüfung vorgelegt. Die Feststellung des Netzreservebedarfs bildet den Abschluss der Prüfung durch die Bundesnetzagentur.

Der Bericht ist veröffentlicht unter: www.bundesnetzagentur.de/netzreserve.

Mastodon